Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
71 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
04.02.13, 13:00
Aktualisiert
04.02.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 908 /IX.L.
Datum: 21.01.2013
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.02.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
a) Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den Grundstücken Gemarkung
Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3
b) Neubau einer Lagerhalle mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 381
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidungen in den nachfolgend
dargestellten Angelegenheiten an sich. Es wird beschlossen,
a) zum Bauantrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung befindlichen Grundstücken Gemarkung
Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 eine Entscheidung über das gemeindliche
Einvernehmen dann herbeizuführen, wenn im Rahmen eines Behördentermins
eine Abstimmung bezüglich der offenen Fragen erfolgt und ein Erschließungsvertrag über die Nutzung gemeindlicher Wirtschaftswege im Rahmen der vorgesehenen Baumaßnahme geschlossen ist, ein Begrünungsplan vorliegt und Abstimmung über eine kulturlandschaftsprägende Bebauung herbeigeführt wurde.
b) Des Weiteren wird beschlossen, zum Neubau einer Lagerhalle auf dem teilweise
außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 381 das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Begründung:
a)
Errichtung einer landwirtschaftlichen Bergehalle (Getreidelager) auf den
Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3
Auf den Grundstücken Gemarkung Holzmülheim, Flur 2 Nr. 3/2 und 3/3 wurde
im Jahre 1996 eine landwirtschaftliche Gerätehalle sowie angrenzendem Boxenlaufstall (Bullen- und Schweinezucht) in einer Größe von 20 x 40 m baurechtlich genehmigt. Das Gebäude ist zwar errichtet, der Boxenlaufstall wird als
solcher jedoch bislang nicht genutzt. Die seinerzeit seitens der Untere Landschaftsbehörde festgesetzten Begrünungsmaßnahmen (dreireihige Hecke mit
Durchwachsenen, bestehend aus standortgerechten heimischen Laubgehölzen) wurden bis heute nicht vorgenommen.
Die nunmehr vorgesehene landwirtschaftliche Bergehalle (25 x 50 m) soll der
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Lagerung von Getreide dienen, da der Antragsteller nach Aussage der Landwirtschaftskammer landwirtschaftlichen Bio-Ackerbau betreibt. Es ist davon
auszugehen, dass eine Viehzucht seitens des Antragstellers nicht mehr weiter
verfolgt wird, so dass aufgrund dessen zwischenzeitlich das künftige Betriebskonzept angefordert wurde.
Mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen werden derzeit
Abstimmungen bezüglich der fehlenden und noch für den geplanten Hallenbau
erforderlichen Begrünungsmaßnahmen herbeigeführt. Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnte ein Ortstermin bislang nicht anberaumt werden.
Darüber hinaus ist die Ableitung des Niederschlagswassers mit der Unteren
Wasserbehörde des Kreises Euskirchen abzustimmen sowie die Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Die geplante Halle selbst soll eine Trapezblechverkleidung erhalten, ebenso
das Dach mit Stahltrapezprofilblecheindeckung versehen werden. Aus Kulturlandschaftsgesichtspunkten wäre eine Holzverkleidung der Wände, die mit
dunklem Anstrich versehen werden sollten sowie einer dunklen Dacheindeckung empfehlenswert. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die bestehende und auch die künftige Halle von allen Richtungen gut einsehbar sind,
sollte auf die Baugestaltung ein besonderes Augenmerk gerichtet werden und
entsprechende Gestaltungsmaßnahmen gefordert werden.
Wie bei bisherigen Bauvorhaben im Außenbereich sollte auch in diesem Falle
ein Erschließungsvertrag mit dem Bauherrn geschlossen werden, da die betroffenen Wirtschaftswege durch die schweren Baufahrzeuge in Mitleidenschaft
gezogen werden und evtl. Schäden durch den Verursacher zu beheben sind.
Der Bauherr, dem für seine geplante Lagerhalle eine Förderung in Aussicht
gestellt wird, und der die Halle zur diesjährigen Erntezeit nutzen möchte,
drängt auf eine möglichst zeitnahe Entscheidung. Es wird daher vorgeschlagen, mit den betroffenen Behörden kurzfristig die noch offenen Punkte abzustimmen, damit in der kommenden Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bauund Umweltausschusses abschließend über das Baugesuch entschieden werden kann.
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Aus dem beigefügten Planauszug (Anlage 1 und 2) sind die Lage der Grundstücke und das beantragte Bauvorhaben ersichtlich.
2.
Neubau einer Lagerhalle mit Photovoltaikanlage auf dem Grundstück
Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 381
Das Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 381 ist mit einem Wohnhaus, einem älteren Schuppen und einem Geräteunterstand bebaut. Der Eigentümer dieses Grundstückes betreibt ein forstwirtschaftliches Unternehmen
sowie einen Betrieb zum Holz- und Bautenschutz. Die vorhandenen Nebengebäude werden jedoch dem Bedarf für einen reibungslosen Betriebsablauf nicht
gerecht, so dass der Antragsteller seine Gerätschaften derzeit dezentral im Ort
Engelgau untergestellt hat. Aufgrund dessen wurde ein Antrag auf Neubau einer Lagerhalle (ca. 12 x 20 m) mit Photovoltaikanlage zur Genehmigung vorgelegt. Mit Errichtung der beantragten Lagerhalle verbunden ist der Abriss des
alten Schuppens und des Geräteunterstandes.
In einem Abstand von 50 m zur Dürener Straße endet der als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesene Bereich im Flächennutzungsplan. Der darüber hinausgehende rückwärtige Bereich des Grundstückes grenzt an die Lärchenstraße
an und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die Ortslagenabrundungssatzung grenzt den Innenbereich in einem Abstand von 60 m, ausgehend von der Dürener Straße ab.
Die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche grenzt nördlich an einen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb, südlich an einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb. Der Standort der geplanten Lagerhalle ist so gewählt, dass
zwischen dem Wohngebäude und der Halle eine ausreichende Rangierfläche
erhalten bleibt. Außerdem schließt die rückwärtige Gebäudewand mit den
rückseitigen Gebäudewänden der nördlich und südlich gelegenen landwirtschaftlichen Nebengebäude ab und fügt sich somit in die vorhandene Bebauung ein und es ergibt sich ein abgerundetes Ortsrandbild von der Lärchenstraße aus (s. Anlage 3).
Die geplante Lagerhalle überschreitet jedoch mit diesem Standort die Grenze
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der Ortslagenabrundungssatzung für den Innenbereich um etwa 5,0 m. Den
Bereich der „Gemischten Baufläche“ im Flächennutzungsplan überlagert sie
mit rd. 5,50 m, den Bereich der „Fläche für die Landwirtschaft“ mit rd. 15,0 m.
Mit der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen wurde dieses Bauvorhaben im Hinblick auf die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen im Vorfeld im Besonderen erörtert.
Es wird vorgeschlagen, zum Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Die Lage des Grundstückes Nr. 381 in Engelgau ist aus der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 4) ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister