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Beschlussvorlage (Wohnweg "Am Rottfeld 26-42" Herstellung einer Feuerwehrzufahrt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
27.08.11, 06:21
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Beschlussvorlage (Wohnweg "Am Rottfeld 26-42"
Herstellung einer Feuerwehrzufahrt) Beschlussvorlage (Wohnweg "Am Rottfeld 26-42"
Herstellung einer Feuerwehrzufahrt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 329/2011 Az.: 66 19-3409 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 08.08.2011 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr - 20 - BM / Dezernent Termin Bemerkungen 08.09.2011 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 18.10.2011 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 09.02.2012 beschließend Betrifft: 23.01.2012 Datum Freigabe -100- Wohnweg "Am Rottfeld 26-42" Herstellung einer Feuerwehrzufahrt Finanzielle Auswirkungen: Mittel für eine Bordsteinabsenkung sind im Herstellungsaufwand des Eigenbetriebes Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Wohnhäuser „Am Rottfeld 26-42“ durch den Rettungsdienst wird der Hochbordstein im Einmündungsbereich zur Dr.-Josef-Fieger-Straße abgesenkt. Begründung: Über einige Anwohner des Wohnweges „Am Rottfeld 26-42“ wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass einige Wohngebäude in diesem Straßenzug im Rettungsfall schwer zu erreichen sind. Gleichzeitig haben diese Anwohner ihr Interesse bekundet, den im Einmündungsbereich zur Dr.-Josef-Fieger-Straße vorhandenen Hochbordstein absenken zu lassen. Hierdurch soll die Befahrung des Stichweges durch Pkws erleichtert werden. Eine Überprüfung durch die Feuerwehr ergab, dass tatsächlich wegen nicht abgesenkter Bordsteine das Befahren des Wohnweges insbesondere mit Rettungsdienstfahrzeugen (Noteinsatzfahrzeug Pkw) über Hochbordsteine erschwert wird. Hierdurch werden Hilfsfristen im vorgenannten Straßenbereich zur Zeit unnötig verlängert. Nach der Landesbauordnung darf der nicht befahrbare Teil einer Straße nicht mehr als 50m von einen befahrbaren Straßenzug entfernt sein. Diese Bedingung wird zur Zeit im Wohnweg „Am Rottfeld 26-42“ nicht erfüllt. Eine Bordsteinabsenkung mit evtl. gleichzeitigen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen (u.a. Einrichtung eines Haltverbotes) im Einmündungsbereich zur Dr.-Josef-Fieger-Straße würde den vorhandenen Mangel im Straßenraum beheben. Laut straßenrechtlicher Widmung im Sinne des § 6 des Straßen-und Wegegesetzes dient der Wohnweg vordringlich dem Fußgängerverkehr. Fahrzeugverkehr ist laut Widmungsinhalt nur „zur Ver- bzw. Entsorgung der angrenzenden Grundstücke zulässig, soweit es die straßenbaulichen Einrichtungen gestatten.“ Eine ständige Pkw-Nutzung, so wie von einigen Anwohnern gewünscht, ist nicht vorgesehen. Um dieses zu ändern, wäre eine Umwidmung des Wohnweges in eine „allgemeine Straßenverkehrsfläche“ Voraussetzung. Die Tragfähigkeit des Straßenaufbaues steht diesem Vorhaben nicht entgegen. Da solch eine Umwidmung allerdings eine dauerhafte Befahrung und Beparkung des Wohnweges zur Folge hätte, sollte zunächst in einer Befragung der betroffenen Anwohner festgestellt werden, ob diese Freigabe der Straßenverkehrsfläche für den Pkw-Verkehr auch von einer Mehrheit gewünscht wird. Falls hierfür keine Mehrheit zustande kommt, müsste zusätzlich zur Absenkung der Bordsteine ein herausnehmbarer Stahlpoller zur Absperrung des Wohnweges installiert werden. (Dr. Rips) -2-