Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
19.10.11, 06:24
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Johannes Breuer
AM ROTTFELD 26
TEL.
50374 ERFTSTADT
02235953156
18. Oktober
EMAIL
leonardo-dv@gmx.de
32, / 10'1"
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2011
Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
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Ortsbürgermeister
Lechenich I Konradsheim
Stadtverwaltung Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
Betreff: Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am
18.10.2011 ;
hier: TOP 15 "Wohnweg Am Rottfeld 26-42 - Herstellung einer Feuerwehrzufahrt"
Bezug:
1. Anlage zu V 329/2011 vom 07.10.2011
2. Tagesordnung zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und
Verkehr am 18.10.2011
3. Beschlussentwurf zu V 329/2011 "Stadt Erftstadt - Der BürgermeisterAz.: 66 19-3409 vom 11.10.2011"
4. Schreiben .Briqttte und Dr. Hartmut Goldstein vom 06.10.2011 "
5. Von mir durchgeführte Gespräche mit Mitbewohnern und deren Berichte
über die Ortsbegehung
Sehr geehrte Herren Dr. Rips, Oberhofer und Böcking,
zu dem stattgefundenen Ortstermin am 05.10.2011 (siehe Bezug 1) war ich verhindert.
Nach meiner Rückkehr habe ich mich über die Lage und den bisherigen Schriftverkehr
informiert und nehme als Betroffener wegen der Eilbedürftigkeit kurzfristig auf diesem
Wege Stellung. Ich bitte Sie, meine Ausführungen bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Lage
1.1
Der Wohnweg "Am Rottfeld 24 bis 28a und 36 bis 42" (im Folgenden kurz Wohnweg
genannt) besteht seit über 30 Jahren mit der im Bezug 3 aufgeführten Widmung: Fuß-
gängerverkehr, Fahrzeugverkehr nur zur Ver- bzw. Entsorgung der angrenzenden
Grundstücke zulässig, soweit es die straßenbaulichen Einrichtungen gestatten. Wegen
der Gefährdung von Fußgängern und insbesondere spielenden Kindern durch Wendemanöver bzw. Rückwärtsfahren (weil auch an den beiden Erweiterungen für eine
Mehrzahl der Fahrer ein Wenden nicht möglich ist) hat es sich eingebürgert, dass der
Wohnweg regelmäßig in Einbahnrichtung von der Dr.-Josef-Fieger-Straße in Richtung
Blessemer Straße befahren wird. Dabei ist es noch nie zu Unfällen gekommen. Das ist
auch dem Umstand zu verdanken, dass ein zwischenzeitlich kurzfristig in Höhe des
Hauses Nr. 24 aufgestellter Poller wieder entfernt wurde, weil durch die o.g. Wendemanöver bzw. Rückwärtsfahren eine Gefährdung entstanden war.
1.2
Die Stadtverwaltung plant eine Absenkung der Gehwegkanten an den beiden Zugängen zum Wohnweg in der Dr.-Josef-Fieger-Straße und in der Blessemer Straße gemäß
den nachvollziehbaren Intentionen der Feuerwehr und hier besonders des Rettungswesens. Diese Absenkung zieht jedoch gemäß Bezug 1 straßenverkehrsrechtlich notwendigerweise grundsätzlich eine Umwidmung des Wohnweges in eine mit 30 km/h
befahrbare Straße nach sich, so dass die Stadtverwaltung in der Folge auch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung plant.
Zweck und Ziel
Gemäß o.a. Bezügen 3 bis 5 sind die Intentionen der Bewohner und die der Stadtverwaltung noch nicht im Einklang. Die verwaltungsrechtlich unbedingt erforderliche Umwidmung wird in Bezug 4 leider nicht berücksichtigt. Es gilt, eine Lösung zu finden, die
alle Bedürfnisse weitestgehend berücksichtigt und straßenverkehrsrechtlich zulässig
ist. Dabei sind gem. o.a. Bezügen folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:
a)Trotz Umwidmung des bisherigen Wohnweges durch Absenkung der Bordsteine möglichst keine Änderung am 30 Jahre bewährten Status Quo (die gem.
Bezug 4 beschriebene Rücksichtslosigkeit weniger einzelner Bewohner in
jüngster Zeit kann nicht durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sondern
nur durch kommunikative erzieherische Ansätze beseitigt werden).
b) Gewährleistung einer ungehinderten Ver- und Entsorgungslogistik für die Bewohner der Häuser Am Rottfeld 24 bis 28a und 36 bis 42 gemäß Landesbauordnung (Bezug 3).
c) Beschränkung auf den erforderlichen Lade-, Rettungs- und Einsatzverkehr
trotz straßenverkehrsrechtlicher Umwidmung.
Lösungsvorschlag
2.1
Aufstellen des Zeichens 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" an den Zufahrten. Kinderspiele sowie das Befahren für Einsatzfahrzeuge in hoheitlichem Auftrag sind gem.
StVO erlaubt und bedürfen keiner weiteren Zusatzregelung. Das Zeichen 250 beinhaltet des Weiteren ein Parkverbot sowie für einen ausnahmsweise zugelassen Verkehr
das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit. Poller sind somit nicht erforderlich.
2.2
Um den Bewohnern des umgewidmeten Wohnweges die Bewirtschaftungsmöglichkeit
zu erhalten, ist ein Zusatzzeichen erforderlich, z.B. mit folgendem Text:
"Bewohner und Lieferanten für Ladeverkehr frei"
2
2.3
Das Aufstellen von Zeichen zur Verkehrsregelung in der Dr.-Josef-Fieger-Straße und in
der Blesserner Straße kann rn.E. entfallen, da nach § 12 StVO vor Einfahrten grundsätzlich das Parken unzulässig ist.
2.4
Die Kombination aus Zeichen 325 und 326 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) würde keine Lösung darstellen, da sie fließenden Durchgangsverkehr
und Parken zulässt. Dies wird aber von der Mehrheit der Bewohner nicht gewünscht
(Bezug 4). Der Zweck kann auch mit den Maßnahmen gern. 2.1 bis 2.3 erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Breuer
3
I
(18.10.2011) Sofia Langer - Heutige Sitzung des Aussc~usses für~öff_e_n_t_lic_h_e~~~~~~~
Von:
An:
Datum:
Betreff:
Anlagen:
__
~
Johannes Breuer <Leonardo-DV@gmx.de>
<buergermeister@erftstadt.de>,
<paul.boecking@erftstadt.de>
18.10.2011 12:41
Heutige Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr
Am Rottfeld Regelung 2011 -3.pdf
EILT - Vorlage für heutige Sitzung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die kurzfristige Stellungnahme zum TOP 15 der heutigen Ausschusssitzung
Entschuldigung, da ich terminIich verhindert war.
bitte ich um
Das anhängende Schreiben, das ich wegen der Eilbedürftigkeit auf diesem Wege vorlege
(unterschriebenes Original wird bis zur Sitzung nachgereicht), bitte ich ggf. weiter zu verteilen.
Vielen Dank und mit freundlichen
Grüßen
Johannes Breuer
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