Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
12.10.11, 06:22
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
07.10.2011
Anlage zu V 329/2011
Wohnweg "Am Rottfeld 26-42"
Herstellung einer Feuerwehrzufahrt
Anwohnerversammlung am 05.10.2011
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentlichen Ordnung und Verkehr wurde
am 05.10.2011 im Wohnweg "Am Rottfeld 26-42" ein Ortstermin durchgeführt zu dem die
Anwohner eingeladen waren. Die Einladung für die Vertreter der Fraktionen und den
Ortsbürgermeister wurde durch das Ratsbüro der Stadt Erftstadt über den Hauspostweg
vollzogen (versendet am 22.09.2011).
Beim anberaumten Ortstermin waren insgesamt 30 Anwohner, der Vertreter einer Fraktion
und ein Vertreter der Feuerwehr zugegen. Zunächst wurde den Anwohnern erläutert, dass der
Hochbordstein auf der Dr-Josef-Fieger-Straße
in Höhe des Wohnweges "Am Rottfeld 26-42"
wegen den Rettungsfahrzeugen (Krankentransport)abgesenkt werden muss. Entsprechende
Vorschriften ergeben sich aus der Landesbauordnung. Um auch der Feuerwehr einen
möglichst reibungslosen Ablaufbei einem Notfall gewährleisten zu können, sollte auch der
vorhandene Hochbordstein auf der Blessemer Straße in Höhe des Wohnweges "Am Rottfeld"
entsprechend abgesenkt werden. Um eine Durchfahrung des Wohnweges durch den
allgemeinen Kfz-Verkehr zu verhindern, sollen in "Am Rottfeld" in Höhe Haus Nr. 24 (kleine
Platzfläche ) herausnehmbare Stahlpoller installiert werden. Die Anwohner haben gegenüber
diesen notwendigen durchzuführenden Maßnahmen keine Bedenken.
Bzgl. der Regelung für den ruhenden und fließenden Verkehr innerhalb des Wohnweges
haben die Anwohner unterschiedliche Meinungen. Unter Berücksichtigung der o.g zu
treffenden Maßnahmen werden folgende Vorschläge gemacht:
- Einrichtung eines "Verkehrsberuhigten Bereiches" (Ausschilderung mit dem
Zeichen 325/326 StVO)
Bei der Einrichtung eines "Verkehrsberuhigten Bereiches" müssen Parkmöglichkeiten für den
ruhenden Verkehr auf die vorhandene Oberfläche der Fahrbahn markiert werden. Laut
straßenrechtlicher Widmung ist der Wohnweg zur Zeit dem Fußgängerverkehr gewidmet.
Fahrzeugverkehr ist laut Widmungsinhalt nur "zur Ver- bzw. Entsorgung der angrenzenden
Grundstücke zulässig "soweit es die straßenbaulichen Einrichtungen gestatten". Eine
entsprechende Umwidmung in eine "Verkehrsfläche" wäre notwendig.
- Aufstellung des Hinweises "Verbot für Krafträder und Kraftwagen" (Zeichen 260) mit dem
Zusatz "Anlieger frei"
Auch hierbei müsste der Wohnweg entsprechend umgewidmet werden. Eine Kontrolle,
welchen Fahrzeugen tatsächlich eine Anliegereigenschaft zugeordnet werden kann, ist in der
Praxis jedoch nicht durchführbar.
- Sperrung des Wohnweges durch den Einbau von Stahlpollern im Einmündungsbereich zur
Dr.-J osef- Fieger-Straße
Um eine Befahrung des Wohnweges durch Kraftwagen zu verhindern, werden im
Einmündungsbereich zur Dr-Josef-Fieger-Straße entsprechende herausnehmbare Stahlpoller
eingebaut.
-2-
Die jetzige Verkehrsregelung kann ohne Änderungen nicht beibehalten werden. Sobald die
Bordsteine auf grund der Befahrbarkeit des Rettungswagens abgesenkt sind, dürfen
verkehrsrechtlich auch alle Kraftfahrzeuge ohne Einschränkungen mit 30 km/h den Wohnweg
befahren. Die Verwaltung hält solch eine Regelung auf grund der beengten Bauweise und auch
wegen einer möglichen Verminderung der Verkehrssicherheit für bedenklich.
Den Anwohnern wird zum Abschluss der Versammlung mitgeteilt, dass der Eigenbetrieb
Straßen dem zuständigen Ausschuss vorschlagen wird, in einer schriftlichen Befragung der
Anwohner eine Mehrheit für eine der vorgenannten Vorschläge zu suchen. Sobald sich eine
eindeutige Mehrheit für eine Alternative ergibt, sollte diese dann auch zügig umgesetzt
werden.