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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
12.10.11, 06:22
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

07.10.2011 Anlage zu V 329/2011 Wohnweg "Am Rottfeld 26-42" Herstellung einer Feuerwehrzufahrt Anwohnerversammlung am 05.10.2011 Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentlichen Ordnung und Verkehr wurde am 05.10.2011 im Wohnweg "Am Rottfeld 26-42" ein Ortstermin durchgeführt zu dem die Anwohner eingeladen waren. Die Einladung für die Vertreter der Fraktionen und den Ortsbürgermeister wurde durch das Ratsbüro der Stadt Erftstadt über den Hauspostweg vollzogen (versendet am 22.09.2011). Beim anberaumten Ortstermin waren insgesamt 30 Anwohner, der Vertreter einer Fraktion und ein Vertreter der Feuerwehr zugegen. Zunächst wurde den Anwohnern erläutert, dass der Hochbordstein auf der Dr-Josef-Fieger-Straße in Höhe des Wohnweges "Am Rottfeld 26-42" wegen den Rettungsfahrzeugen (Krankentransport)abgesenkt werden muss. Entsprechende Vorschriften ergeben sich aus der Landesbauordnung. Um auch der Feuerwehr einen möglichst reibungslosen Ablaufbei einem Notfall gewährleisten zu können, sollte auch der vorhandene Hochbordstein auf der Blessemer Straße in Höhe des Wohnweges "Am Rottfeld" entsprechend abgesenkt werden. Um eine Durchfahrung des Wohnweges durch den allgemeinen Kfz-Verkehr zu verhindern, sollen in "Am Rottfeld" in Höhe Haus Nr. 24 (kleine Platzfläche ) herausnehmbare Stahlpoller installiert werden. Die Anwohner haben gegenüber diesen notwendigen durchzuführenden Maßnahmen keine Bedenken. Bzgl. der Regelung für den ruhenden und fließenden Verkehr innerhalb des Wohnweges haben die Anwohner unterschiedliche Meinungen. Unter Berücksichtigung der o.g zu treffenden Maßnahmen werden folgende Vorschläge gemacht: - Einrichtung eines "Verkehrsberuhigten Bereiches" (Ausschilderung mit dem Zeichen 325/326 StVO) Bei der Einrichtung eines "Verkehrsberuhigten Bereiches" müssen Parkmöglichkeiten für den ruhenden Verkehr auf die vorhandene Oberfläche der Fahrbahn markiert werden. Laut straßenrechtlicher Widmung ist der Wohnweg zur Zeit dem Fußgängerverkehr gewidmet. Fahrzeugverkehr ist laut Widmungsinhalt nur "zur Ver- bzw. Entsorgung der angrenzenden Grundstücke zulässig "soweit es die straßenbaulichen Einrichtungen gestatten". Eine entsprechende Umwidmung in eine "Verkehrsfläche" wäre notwendig. - Aufstellung des Hinweises "Verbot für Krafträder und Kraftwagen" (Zeichen 260) mit dem Zusatz "Anlieger frei" Auch hierbei müsste der Wohnweg entsprechend umgewidmet werden. Eine Kontrolle, welchen Fahrzeugen tatsächlich eine Anliegereigenschaft zugeordnet werden kann, ist in der Praxis jedoch nicht durchführbar. - Sperrung des Wohnweges durch den Einbau von Stahlpollern im Einmündungsbereich zur Dr.-J osef- Fieger-Straße Um eine Befahrung des Wohnweges durch Kraftwagen zu verhindern, werden im Einmündungsbereich zur Dr-Josef-Fieger-Straße entsprechende herausnehmbare Stahlpoller eingebaut. -2- Die jetzige Verkehrsregelung kann ohne Änderungen nicht beibehalten werden. Sobald die Bordsteine auf grund der Befahrbarkeit des Rettungswagens abgesenkt sind, dürfen verkehrsrechtlich auch alle Kraftfahrzeuge ohne Einschränkungen mit 30 km/h den Wohnweg befahren. Die Verwaltung hält solch eine Regelung auf grund der beengten Bauweise und auch wegen einer möglichen Verminderung der Verkehrssicherheit für bedenklich. Den Anwohnern wird zum Abschluss der Versammlung mitgeteilt, dass der Eigenbetrieb Straßen dem zuständigen Ausschuss vorschlagen wird, in einer schriftlichen Befragung der Anwohner eine Mehrheit für eine der vorgenannten Vorschläge zu suchen. Sobald sich eine eindeutige Mehrheit für eine Alternative ergibt, sollte diese dann auch zügig umgesetzt werden.