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Beschlussvorlage (Aufhebung von Haushaltssperren; hier: Projekte "Agrippastraße" und "Straße der Römer")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Beschlussvorlage (Aufhebung von Haushaltssperren;
hier: Projekte "Agrippastraße" und "Straße der Römer") Beschlussvorlage (Aufhebung von Haushaltssperren;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.09.2009 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1672 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2009 Rat 23.09.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufhebung von Haushaltssperren; hier: Projekte "Agrippastraße" und "Straße der Römer" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Herr Dederichs __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 6.000 € ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ja / ( ) nein / ( X Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( Ausgearbeitet: Mitgezeichnet: ( X ) Folgekosten: ( X ) ja ( ) nein 6.000 € jährlich bis einschl. 2012; 1.000 € im Jahr 2013 __________________________________________________________________________ Beteiligt: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1672 1. Sachverhalt: Für das Projekt „Erlebnisraum Römerstraße-Agrippastraße/Via Belgica“ sind bei Teilprodukt 155 751 00, Sachkonto 527922 im Haushaltsjahr 2009 und in den Folgejahren 2010 und 2012 jährlich jeweils Eigenanteile von 5.000 Euro (20 % der förderfähigen Gesamtkosten) vorgesehen. An die Agrippastraße sollen die überregional bedeutenden Bodendenkmäler „Römische Kalkbrennerei Iversheim“ und „Matronenheiligtum bei Nöthen“ über eine Rad-/Wanderroute angeschlossen werden. Hierzu wird verwiesen auf die Vorstellung des Projektes durch Herrn Prof. Horn in der Sitzung des Rates vom 30.06.2009. Für das Projekt „Straße der Römer“ der Eifel Tourismus GmbH sind bei Teilprodukt 15 575 100, Sachkonto 529136 über die Jahre 2009 bis 2013 jeweils jährliche Eigenanteile von 1.000 Euro vorgesehen. Mit diesen Mitteln wird das Marketing für die Bodendenkmäler aus der Römerzeit, somit auch für die Agrippastraße, finanziert. Vor dem Hintergrund des Nothaushaltsrechts wurde geprüft, ob es eine Ausstiegsmöglichkeit aus diesen Projekten gibt. Die hierzu eingeholte Stellungnahme der Eifel Tourismus GmbH vom 10.08.2009 lautet wiefolgt: „Ein Ausstieg aus dem Projekt Straße der Römer ist grundsätzlich nicht möglich. Wie auch bei anderen Tourismusstraßenprojekten ist Kontinuität Grundvoraussetzung und muss dabei den Bedürfnissen der Gäste in besonderer Weise gerecht werden. Jede einzelne Station ist Teil des Gesamtprojekts und als solche verantwortlich für die übrigen Partner und den gemeinsamen Erfolg. Schädigung der übrigen Partner: - Kein Gast kann nachvollziehen, warum eine interessante Sehenswürdigkeit nur vorübergehend Bestandteil der Straße der Römer war und es in einigen Jahren vielleicht noch einmal werden wird. Ein solches Tourismusstraßenprojekt erscheint nicht mehr professionell, verliert an Glaubwürdigkeit und damit an Image. Es entsteht ein Schaden für alle übrigen Partner. - Bad Münstereifel ist u.a.mit dem Römerkanal-Wanderweg beteiligt. Da dieser nur als Ganzes vermarktet werden kann, ist der Beitrag dazu auf jeden Fall zu entrichten. Es ist den übrigen Verbandsgemeinden nicht zuzumuten, den Finanzierungsbeitrag für die VG Bad Münstereifel und damit für den Werbenutzen der VG Bad Münstereifel zu bezahlen. Kosten: 2.598,58 € zzgl. Mwst. - Die Stationen in der VG Bad Münstereifel sind Bestandteil der Agrippa-Straße. Da das Marketing der „Agrippa-Straße“ über die „Straße der Römer“ erfolgen wird, ist auch hier ein Ausscheiden nicht möglich. Bad Münstereifel ist durch Kooperationsverträge an beide Projekte gebunden. - LEADER-Förderung: Alle Stationen in der Region Nordeifel erhalten nur eine LEADERFörderung, wenn sich, wie beantragt, alle Kommunen an der Straße der Römer beteiligen. Durch den Wegfall der Förderung würden die Anteile der übrigen Partner am Marketing um 50% steigen. Weiterlaufende Werbung: - Der Werbenutzen für Bad Münstereifel endet nicht mit Beendigung der Zahlungen. U. a. geht der Vertrieb der Imagebroschüre weiter; sie wird von allen Regionalagenturen bei Messen verteilt, bei Gästeanfragen verschickt, in die Region mit verteilt usw. Diese Kosten werden durch die Gesellschafterbeiträge an die ET nicht abgedeckt und müssten berechnet werden. Umbau bestehender Werbung: Bei einem auf dauerhafte Beteiligung angelegten Projekt werden Werbe- und Informationsmedien produziert, die alle Stationen berücksichtigen. Beim Ausscheiden eines Partners müssen diese Medien neu produziert und umgearbeitet werden. Dies sind im Einzelnen: Seite 3 von Ratsdrucksache 1672 Umbau der programmierten Internet-Stationen-Karte Umbau des interaktiven Tischs (derzeit Ausstellung im Archäologiepark Belginum in Morbach-Wederath): Anschaffungskosten: ca. 34.400,00 € zzgl. Personalaufwand; erneuert werden müssten: Grafik, Plexiglasplatte mit Tasten, Änderung der digitalen Informationen - Erneuerung der bestehenden Informationsbeschilderung, in denen die Projektkulisse dargestellt ist; Produktionskosten neu: 29.000,00 € zzgl. MWST.,zzgl. Aufstellung und Personalkosten Projektleitung; Die hier überschlägig ermittelten Kosten übersteigen in erheblichem Maße den berechneten Eigenanteil von Bad Münstereifel. Eine weitergehende, detaillierte Aufstellung der entstehenden Kosten ist mit erheblichem Aufwand verbunden, daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir dafür eine Aufwandentschädigung in Höhe von 25,00 € zzgl. MWST. pro Arbeitsstunde erheben müssen.“ - 2. Rechtliche Würdigung Vor diesem Hintergrund und den bei einem Ausstieg drohenden Schadenersatzansprüchen Dritter empfiehlt die Verwaltung, zu den beiden vorgenannten Projekten die Haushaltssperre des Kämmerers gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO aufzuheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Die beiden Projekten wirken sich mit einer jährlichen Belastung von 6.000 Euro jährlich von 2009 bis 2012 sowie weiteren 1.000 Euro in 2013 (nur Projekt „Straße der Römer“). 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmereres gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO wird bzgl. der Projekte „Erlebnisraum Römerstraße – Agrippastraße/Via Belgica“, Teilprodukt 155 751 00, Sachkonto 529135 und „Straße der Römer“, Teilprodukt 15 575 100, Sachkonto 529136, aufgehoben.