Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.09.2009
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1672
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2009
Rat
23.09.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufhebung von Haushaltssperren;
hier: Projekte "Agrippastraße" und "Straße der Römer"
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Herr Dederichs
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(X)
Kosten €: 6.000 €
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ja / ( ) nein /
( X Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
Ausgearbeitet:
Mitgezeichnet:
( X ) Folgekosten: ( X ) ja
( ) nein
6.000 € jährlich bis einschl. 2012;
1.000 € im Jahr 2013
__________________________________________________________________________
Beteiligt:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1672
1. Sachverhalt:
Für das Projekt „Erlebnisraum Römerstraße-Agrippastraße/Via Belgica“ sind bei Teilprodukt 155
751 00, Sachkonto 527922 im Haushaltsjahr 2009 und in den Folgejahren 2010 und 2012 jährlich
jeweils Eigenanteile von 5.000 Euro (20 % der förderfähigen Gesamtkosten) vorgesehen. An die
Agrippastraße sollen die überregional bedeutenden Bodendenkmäler „Römische Kalkbrennerei
Iversheim“ und „Matronenheiligtum bei Nöthen“ über eine Rad-/Wanderroute angeschlossen
werden. Hierzu wird verwiesen auf die Vorstellung des Projektes durch Herrn Prof. Horn in der
Sitzung des Rates vom 30.06.2009.
Für das Projekt „Straße der Römer“ der Eifel Tourismus GmbH sind bei Teilprodukt 15 575 100,
Sachkonto 529136 über die Jahre 2009 bis 2013 jeweils jährliche Eigenanteile von 1.000 Euro
vorgesehen. Mit diesen Mitteln wird das Marketing für die Bodendenkmäler aus der Römerzeit,
somit auch für die Agrippastraße, finanziert.
Vor dem Hintergrund des Nothaushaltsrechts wurde geprüft, ob es eine Ausstiegsmöglichkeit aus
diesen Projekten gibt. Die hierzu eingeholte Stellungnahme der Eifel Tourismus GmbH vom
10.08.2009 lautet wiefolgt:
„Ein Ausstieg aus dem Projekt Straße der Römer ist grundsätzlich nicht möglich.
Wie auch bei anderen Tourismusstraßenprojekten ist Kontinuität Grundvoraussetzung und muss
dabei den Bedürfnissen der Gäste in besonderer Weise gerecht werden. Jede einzelne Station ist
Teil des Gesamtprojekts und als solche verantwortlich für die übrigen Partner und den
gemeinsamen Erfolg.
Schädigung der übrigen Partner:
- Kein Gast kann nachvollziehen, warum eine interessante Sehenswürdigkeit nur
vorübergehend Bestandteil der Straße der Römer war und es in einigen Jahren vielleicht
noch einmal werden wird. Ein solches Tourismusstraßenprojekt erscheint nicht mehr
professionell, verliert an Glaubwürdigkeit und damit an Image. Es entsteht ein Schaden für
alle übrigen Partner.
- Bad Münstereifel ist u.a.mit dem Römerkanal-Wanderweg beteiligt. Da dieser nur als
Ganzes vermarktet werden kann, ist der Beitrag dazu auf jeden Fall zu entrichten. Es ist
den übrigen Verbandsgemeinden nicht zuzumuten, den Finanzierungsbeitrag für die VG
Bad Münstereifel und damit für den Werbenutzen der VG Bad Münstereifel zu bezahlen.
Kosten: 2.598,58 € zzgl. Mwst.
- Die Stationen in der VG Bad Münstereifel sind Bestandteil der Agrippa-Straße. Da das
Marketing der „Agrippa-Straße“ über die „Straße der Römer“ erfolgen wird, ist auch hier ein
Ausscheiden nicht möglich. Bad Münstereifel ist durch Kooperationsverträge an beide
Projekte gebunden.
- LEADER-Förderung: Alle Stationen in der Region Nordeifel erhalten nur eine LEADERFörderung, wenn sich, wie beantragt, alle Kommunen an der Straße der Römer beteiligen.
Durch den Wegfall der Förderung würden die Anteile der übrigen Partner am Marketing um
50% steigen.
Weiterlaufende Werbung:
- Der Werbenutzen für Bad Münstereifel endet nicht mit Beendigung der Zahlungen. U. a.
geht der Vertrieb der Imagebroschüre weiter; sie wird von allen Regionalagenturen bei
Messen verteilt, bei Gästeanfragen verschickt, in die Region mit verteilt usw. Diese Kosten
werden durch die Gesellschafterbeiträge an die ET nicht abgedeckt und müssten
berechnet werden.
Umbau bestehender Werbung:
Bei einem auf dauerhafte Beteiligung angelegten Projekt werden Werbe- und
Informationsmedien produziert, die alle Stationen berücksichtigen. Beim Ausscheiden eines
Partners müssen diese Medien neu produziert und umgearbeitet werden.
Dies sind im Einzelnen:
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Umbau der programmierten Internet-Stationen-Karte
Umbau des interaktiven Tischs (derzeit Ausstellung im Archäologiepark Belginum in
Morbach-Wederath): Anschaffungskosten: ca. 34.400,00 € zzgl. Personalaufwand;
erneuert werden müssten: Grafik, Plexiglasplatte mit Tasten, Änderung der digitalen
Informationen
- Erneuerung der bestehenden Informationsbeschilderung, in denen die Projektkulisse
dargestellt ist; Produktionskosten neu: 29.000,00 € zzgl. MWST.,zzgl. Aufstellung und
Personalkosten Projektleitung;
Die hier überschlägig ermittelten Kosten übersteigen in erheblichem Maße den berechneten
Eigenanteil von Bad Münstereifel.
Eine weitergehende, detaillierte Aufstellung der entstehenden Kosten ist mit erheblichem Aufwand
verbunden, daher bitten wir Sie um Verständnis, dass wir dafür eine Aufwandentschädigung in
Höhe von 25,00 € zzgl. MWST. pro Arbeitsstunde erheben müssen.“
-
2. Rechtliche Würdigung
Vor diesem Hintergrund und den bei einem Ausstieg drohenden Schadenersatzansprüchen Dritter
empfiehlt die Verwaltung, zu den beiden vorgenannten Projekten die Haushaltssperre des
Kämmerers gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO aufzuheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die beiden Projekten wirken sich mit einer jährlichen Belastung von 6.000 Euro jährlich von 2009
bis 2012 sowie weiteren 1.000 Euro in 2013 (nur Projekt „Straße der Römer“).
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die haushaltswirtschaftliche Sperre des Kämmereres gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO wird bzgl. der
Projekte „Erlebnisraum Römerstraße – Agrippastraße/Via Belgica“, Teilprodukt 155 751 00,
Sachkonto 529135 und „Straße der Römer“, Teilprodukt 15 575 100, Sachkonto 529136,
aufgehoben.