Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
12.03.13, 13:00
Aktualisiert
12.03.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - N
Vorlage 960 /IX.L.
Datum: 07.03.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Naturzentrum Eifel
hier: Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturzentrums Eifel
Nettersheim
-Neufassung-
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
die „Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturschutzzentrums Eifel
Nettersheim“ vom 01.01.1995 aufzuheben und gleichzeitig
die anliegende Neufassung der „Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturzentrums Eifel Nettersheim“ entsprechend zu beschließen.
Begründung:
Im Rahmen der jährlich abzugebenden Erklärungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecken dienen, fand durch das Finanzamt Schleiden eine Überprüfung der Satzung des Naturzentrums Eifel statt.
Hierbei wurde festgestellt, dass die in § 5 aufgeführte Regelung nicht mehr zeitgemäß ist und nicht die Übergabe des gesamten Vermögens regelt. In der z. Zt. gültigen Fassung ist folgende Regelung in § 5 formuliert:
„Bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtung sowie bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke erhält die Gemeinde Nettersheim nicht mehr als die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachleistungen zurück.“
In Anlehnung an die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung NRW für gemeinnützige Einrichtungen sowie in Abstimmung mit dem Finanzamt Schleiden wird daher eine Änderung des § 5 wie folgt vorgeschlagen:
„Bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtung sowie bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen der Gemeinde Nettersheim zu.“
Gleichzeitig soll die Satzung in der Form aktualisiert werden, dass die Benennung
von „Naturschutzzentrum“ auf „Naturzentrum“ in der Satzung erfolgt.
In der anliegenden Gegenüberstellung werden die geänderten Passagen deutlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister