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Beschlussvorlage (Naturzentrum Eifel hier: Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturzentrums Eifel Nettersheim -Neufassung-)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
12.03.13, 13:00
Aktualisiert
12.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (Naturzentrum Eifel
hier:	Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturzentrums Eifel Nettersheim
 -Neufassung-) Beschlussvorlage (Naturzentrum Eifel
hier:	Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturzentrums Eifel Nettersheim
 -Neufassung-)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - N Vorlage 960 /IX.L. Datum: 07.03.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Naturzentrum Eifel hier: Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturzentrums Eifel Nettersheim -Neufassung- Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die „Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturschutzzentrums Eifel Nettersheim“ vom 01.01.1995 aufzuheben und gleichzeitig die anliegende Neufassung der „Satzung zur Betreibung der Einrichtungen des Naturzentrums Eifel Nettersheim“ entsprechend zu beschließen. Begründung: Im Rahmen der jährlich abzugebenden Erklärungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, fand durch das Finanzamt Schleiden eine Überprüfung der Satzung des Naturzentrums Eifel statt. Hierbei wurde festgestellt, dass die in § 5 aufgeführte Regelung nicht mehr zeitgemäß ist und nicht die Übergabe des gesamten Vermögens regelt. In der z. Zt. gültigen Fassung ist folgende Regelung in § 5 formuliert: „Bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtung sowie bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhält die Gemeinde Nettersheim nicht mehr als die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachleistungen zurück.“ In Anlehnung an die Arbeitshilfe der Finanzverwaltung NRW für gemeinnützige Einrichtungen sowie in Abstimmung mit dem Finanzamt Schleiden wird daher eine Änderung des § 5 wie folgt vorgeschlagen: „Bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtung sowie bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gemeinde Nettersheim zu.“ Gleichzeitig soll die Satzung in der Form aktualisiert werden, dass die Benennung von „Naturschutzzentrum“ auf „Naturzentrum“ in der Satzung erfolgt. In der anliegenden Gegenüberstellung werden die geänderten Passagen deutlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister