Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
87 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 21.11.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-156/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
06.03.2013
6
Anschaffung von
Sammelbehältern für die
Entsorgung von Hundekot
Der Ausschuss beauftragt
die Verwaltung ein
entsprechendes Konzept
zu erarbeiten. Erst auf
dieser Grundlage soll eine
Entscheidung getroffen
werden.
Die Anschaffung der Hundekotbeutelspender soll über Sponsoren
finanziert werden.
Über den weiteren Sachstand wird
zu gegebener Zeit berichtet.
06.03.2013
3
Haushaltssatzung 2 0 1 3 /
2 0 1 4 mit Haushaltsplan
und sonstigen Anlagen
sowie Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2024
Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
den Beschluss
a) der Haushaltssatzung
2013/2014 mit Haushaltsplan und sonstigen
Anlagen,
b) das Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2024
in der von der Verwaltung
vorgelegten Fassung unter
Berücksichtigung der
Beratungs- und
Beschlussergebnisse.
Die Haushaltssatzung 2013/2014 pp.
wurde der Kommunalaufsicht zur
Genehmigung vorgelegt.
Die Entscheidung liegt noch nicht
vor.
Drucksache VL-156/2013
17.09.2013
3
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 2 -
Eingabe nach § 24
Gemeindeordnung;
hier: Fracking
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat, der Resolution
nicht zuzustimmen.
Gleichwohl empfiehlt der
Haupt- und Finanzausschuss dem Rat folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat begrüßt, dass
die Landesregierung keine
Genehmigungen für die
Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen
unter Einsatz von
Chemikalien (sog.
Fracking) erteilen wird,
solange keine ausreichenden Erkenntnisse
vorliegen, um Gefährdungen von Mensch und
Umwelt insbesondere der
Trinkwasserversorgung
sicher ausschließen zu
können.
b) Der Rat sieht es als
erforderlich an, nicht nur
auf den Schutz von
Wasserschutzgebieten
oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen.
Vielmehr muss grundsätzlich sichergestellt sein,
dass durch etwaige
Folgeschäden weder die
Trinkwassergewinnung und
der Naturhaushalt noch die
bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von
Grundstücken
beeinträchtigt werden.
c) Der Rat bekräftigt seine
Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf
Bundesebene für eine
Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bergbaulicher Vorhaben
einzusetzen, die eine
Gefährdung dieser
Schutzgüter ausschließt
und insoweit über die
bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht.
Darüber hinaus muss
verfahrensrechtlich eine
frühzeitige und umfassende Beteiligung der
Öffentlichkeit und der
Kommunen sichergestellt
werden.
Die Antragsteller wurden
entsprechend unterrichtet.