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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
87 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:08
Aktualisiert
25.11.13, 18:08
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 21.11.2013 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-156/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 06.03.2013 6 Anschaffung von Sammelbehältern für die Entsorgung von Hundekot Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Erst auf dieser Grundlage soll eine Entscheidung getroffen werden. Die Anschaffung der Hundekotbeutelspender soll über Sponsoren finanziert werden. Über den weiteren Sachstand wird zu gegebener Zeit berichtet. 06.03.2013 3 Haushaltssatzung 2 0 1 3 / 2 0 1 4 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen sowie Haushaltssicherungskonzept 2013 - 2024 Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss a) der Haushaltssatzung 2013/2014 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen, b) das Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2024 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Beratungs- und Beschlussergebnisse. Die Haushaltssatzung 2013/2014 pp. wurde der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Die Entscheidung liegt noch nicht vor. Drucksache VL-156/2013 17.09.2013 3 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 - Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung; hier: Fracking Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Resolution nicht zuzustimmen. Gleichwohl empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung keine Genehmigungen für die Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen unter Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking) erteilen wird, solange keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt insbesondere der Trinkwasserversorgung sicher ausschließen zu können. b) Der Rat sieht es als erforderlich an, nicht nur auf den Schutz von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen. Vielmehr muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch etwaige Folgeschäden weder die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beeinträchtigt werden. c) Der Rat bekräftigt seine Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben einzusetzen, die eine Gefährdung dieser Schutzgüter ausschließt und insoweit über die bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht. Darüber hinaus muss verfahrensrechtlich eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen sichergestellt werden. Die Antragsteller wurden entsprechend unterrichtet.