Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für den Schulausschuss der Stadt Eschweiler für die Willi-Fährmann-Schule (Förderschule))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
22 kB
Datum
27.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:05
Aktualisiert
18.06.14, 18:05
Beschlussvorlage (Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für den Schulausschuss der Stadt Eschweiler für die Willi-Fährmann-Schule (Förderschule)) Beschlussvorlage (Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für den Schulausschuss der Stadt Eschweiler für die Willi-Fährmann-Schule (Förderschule))

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.06.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-78/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bestellung der Vertreter und Stellvertreter für den Schulausschuss der Stadt Eschweiler für die Willi-Fährmann-Schule (Förderschule) Sachdarstellung: Gemäß § 8 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Beschulung der Schüler der Willi-Fährmann-Schule (Förderschule) für Lernbehinderte aus den Gemeinde Inden und Langerwehe in der Stadt Eschweiler räumt die Stadt Eschweiler den Gemeinden Inden und Langerwehe durch die Aufnahme je eines Mitgliedes mit beratender Stimme und der beiden Hauptgemeindebeamten (Bürgermeister) in den Schulausschuss ein Teilnahmerecht nach § 58 (3) der GO NRW für Sitzungsgegenstände ein, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die mit der Beschulung der Schüler mit entsprechendem Förderbedarf aus den Gemeinde Inden und Langerwehe in Eschweiler im Zusammenhang stehen. Die beratenden Mitglieder sowie Stellvertreter werden durch die Gemeinde Inden und die Gemeinde Langerwehe benannt. Demnach benennt die Gemeinde Langerwehe ein Mitglied mit beratender Stimme sowie dessen Stellvertreter. Gemäß § 8 der o.a. Vereinbarung ist der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde (gemäß § 50 (4) in Verbindung mit § 63 (2) und § 113 GO NRW) ebenfalls als beratendes Mitglied sowie dessen Stellvertreter zu benennen. Das Verfahren richtet sich nach § 50 (3) GO NRW. Der Bürgermeister ist stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen: - Drucksache VL-78/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, folgende Vertreter und deren Stellvertreter für den Schulausschuss der Stadt Eschweiler für die Willi-Fährmann-Schule zu bestellen: Vertreter / in 1. (Jungherz, Claudia) 2. Der Bürgermeister (Göbbels) Stellvertreter / in (Preuß, Hiltrud)