Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
09.05.14, 18:04
Aktualisiert
09.05.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.05.2014
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
030-11
Vorlagennummer: VL-52/2014
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
Sachdarstellung:
Im Haushaltsplan für die Jahre 2013/2014 sind bei Kostenstelle 61 611 002 – Allgemeine
Umlagen – im Jahr 2014 die folgenden Haushaltsansätze beschlossen worden:
- für die Allgemeine Kreisumlage (Konto 537210)
6.435.000 €
- für die Jugendamtsumlage (Konto 537220)
2.493.000 €.
Mit Datum vom 08.05.2014 sind die Bescheide über die endgültige Festsetzung der
Umlagen eingegangen.
Demnach wird die Kreisumlage 2014 festgesetzt auf den Betrag von
6.543.262,73 €
und die Jugendamtsumlage 2014 auf den Betrag von
3.243.457,27 €.
Die Überschreitung bei Konto 537210 – Kreisumlage - beträgt somit
108.262,73 €.
Die Überschreitung bei Konto 537220 – Jugendamtsumlage – beträgt somit
750.457,27 €.
Nach § 8 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 gelten über- und
außerplanmäßige Überschreitungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von
25.000 € überschreiten; diese bedürfen nach § 83 GO NRW der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe oben
Drucksache VL-52/2014
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt den überplanmäßigen Überschreitungen bei Kostenstelle 61 611 002 –
Allgemeine Umlagen -,
Konto 537210 – Allgemeine Kreisumlage – in Höhe von 108.262,73 €
und bei
Konto 537220 – Jugendamtsumlage – in Höhe von 750.457,27 € zu.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)