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Tischvorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
08.05.2014
Erstellt
09.05.14, 18:04
Aktualisiert
09.05.14, 18:04
Tischvorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen) Tischvorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen)

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Inhalt der Datei

Tischvorlage Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.05.2014 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 030-11 Vorlagennummer: VL-52/2014 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen Sachdarstellung: Im Haushaltsplan für die Jahre 2013/2014 sind bei Kostenstelle 61 611 002 – Allgemeine Umlagen – im Jahr 2014 die folgenden Haushaltsansätze beschlossen worden: - für die Allgemeine Kreisumlage (Konto 537210) 6.435.000 € - für die Jugendamtsumlage (Konto 537220) 2.493.000 €. Mit Datum vom 08.05.2014 sind die Bescheide über die endgültige Festsetzung der Umlagen eingegangen. Demnach wird die Kreisumlage 2014 festgesetzt auf den Betrag von 6.543.262,73 € und die Jugendamtsumlage 2014 auf den Betrag von 3.243.457,27 €. Die Überschreitung bei Konto 537210 – Kreisumlage - beträgt somit 108.262,73 €. Die Überschreitung bei Konto 537220 – Jugendamtsumlage – beträgt somit 750.457,27 €. Nach § 8 der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013/2014 gelten über- und außerplanmäßige Überschreitungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 € überschreiten; diese bedürfen nach § 83 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates. Finanzielle Auswirkungen: Siehe oben Drucksache VL-52/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt den überplanmäßigen Überschreitungen bei Kostenstelle 61 611 002 – Allgemeine Umlagen -, Konto 537210 – Allgemeine Kreisumlage – in Höhe von 108.262,73 € und bei Konto 537220 – Jugendamtsumlage – in Höhe von 750.457,27 € zu. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)