Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
211 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 29.11.2013
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
031-31
Vorlagennummer: VL-166/2013
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen für den Jahresabschluss 2010
Sachdarstellung:
Die Gemeinden haben gemäß § 95 Abs 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Die weiteren Verfahrensschritte werden in § 96 GO NRW geregelt. Hiernach stellt der Rat
bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der
festgestellte Jahresabschluss muss dann der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt
werden.
Infolge der Umstellung der kommunalen Rechnungslegung von der Kameralistik auf das
Neue Kommunale Finanzwesen (NKF) ist eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen derzeit nicht in der Lage, die Jahresabschlüsse termingerecht zu
erstellen und die Prüfungen der Abschlüsse einschließlich der geforderten Testierungen
zeitnah abzuschließen.
Der Landesgesetzgeber hat sich deshalb entschlossen, durch einen weitestgehenden
Verzicht auf die Prüfung der Abschlüsse der Jahre 2010 und früher eine deutliche
Beschleunigung des Prüfungs- und Feststellungsverfahrens zu ermöglichen.
Hierzu heißt es in Artikel 8 § 4 des NKFWG:
„Der Anzeige des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 sind die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen, soweit diese noch nicht nach §
96 Absatz 2 Satz 1 GO NRW angezeigt worden sind. Die Jahresabschlüsse des
Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre können in der vom Bürgermeister nach § 95
Absatz 3 der GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der
Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.“
Diese einmalige Verfahrenserleichterung hat das Ziel, alle Kommunen und die Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen in die Lage zu versetzen, erstmals nach Umstellung
Drucksache VL-166/2013
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auf das NKF einheitlich auf aktuelle Jahresabschlüsse zurückgreifen zu können. Der teils
erhebliche Verfahrensnachlauf der Behandlung der Eröffnungsbilanzen und der
Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre bei der überwiegenden Anzahl der Kommunen
soll einmalig beendet werden. So soll sichergestellt werden, dass künftig die Erstellung,
Prüfung und Feststellung der kommunalen Jahresabschlüsse wieder zeitnah erfolgt und
der gesetzlich festgelegte Fristenrahmen durchlaufen wird.
Die Kommunalaufsicht wird damit in die Lage versetzt, einheitlich die Einhaltung der
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung – beginnend mit dem Jahresabschluss 2011 –
sicherzustellen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt,
von der Erleichterungsregelung des Artikels 8 § 4 NKFWG Gebrauch zu machen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt auch die Gemeinde Langerwehe, von dieser
Erleichterungsregelung Gebrauch zu machen und die Jahresabschlüsse für die Jahre
2009 und 2010 dem Jahresabschluss des Jahres 2011 lediglich beizufügen und auf eine
formelle Prüfung und Feststellung dieser Jahresabschlüsse zu verzichten.
Die Gemeinde Langerwehe hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 fertiggestellt
und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der Jahresabschluss 2010 steht kurz
vor der Fertigstellung und parallel wurde bereits damit begonnen, die Jahresabschlussarbeiten für die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 durchzuführen.
Der Entwurf der Schlussbilanz 2010 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Es ist vorgesehen, die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 in der vom Bürgermeister
bestätigten Entwurfsfassung der Kommunalaufsicht bis Mitte des Jahres 2014 vorzulegen.
Gleichzeitig sollen die Jahresabschlüsse in den Rat eingebracht werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Verfahrenserleichterung bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung der Kosten für die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Inanspruchnahme der Prüfungserleichterung gemäß Artikel 8 § 4 des
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes – NKFWG – vom 18.09.2012 für den Jahresabschluss der Gemeinde Langerwehe für das Rechnungsjahr 2010 zu.
Der Bürgermeister
(Göbbels)