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Beschlussvorlage (Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen für den Jahresabschluss 2010)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
211 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
04.12.13, 18:09
Aktualisiert
04.12.13, 18:09
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 29.11.2013 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 031-31 Vorlagennummer: VL-166/2013 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Inanspruchnahme der Prüfungserleichterungen für den Jahresabschluss 2010 Sachdarstellung: Die Gemeinden haben gemäß § 95 Abs 1 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die weiteren Verfahrensschritte werden in § 96 GO NRW geregelt. Hiernach stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der festgestellte Jahresabschluss muss dann der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt werden. Infolge der Umstellung der kommunalen Rechnungslegung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzwesen (NKF) ist eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht in der Lage, die Jahresabschlüsse termingerecht zu erstellen und die Prüfungen der Abschlüsse einschließlich der geforderten Testierungen zeitnah abzuschließen. Der Landesgesetzgeber hat sich deshalb entschlossen, durch einen weitestgehenden Verzicht auf die Prüfung der Abschlüsse der Jahre 2010 und früher eine deutliche Beschleunigung des Prüfungs- und Feststellungsverfahrens zu ermöglichen. Hierzu heißt es in Artikel 8 § 4 des NKFWG: „Der Anzeige des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 sind die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 GO NRW angezeigt worden sind. Die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre können in der vom Bürgermeister nach § 95 Absatz 3 der GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.“ Diese einmalige Verfahrenserleichterung hat das Ziel, alle Kommunen und die Kommunalaufsicht in Nordrhein-Westfalen in die Lage zu versetzen, erstmals nach Umstellung Drucksache VL-166/2013 Seite - 2 - auf das NKF einheitlich auf aktuelle Jahresabschlüsse zurückgreifen zu können. Der teils erhebliche Verfahrensnachlauf der Behandlung der Eröffnungsbilanzen und der Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre bei der überwiegenden Anzahl der Kommunen soll einmalig beendet werden. So soll sichergestellt werden, dass künftig die Erstellung, Prüfung und Feststellung der kommunalen Jahresabschlüsse wieder zeitnah erfolgt und der gesetzlich festgelegte Fristenrahmen durchlaufen wird. Die Kommunalaufsicht wird damit in die Lage versetzt, einheitlich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung – beginnend mit dem Jahresabschluss 2011 – sicherzustellen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt, von der Erleichterungsregelung des Artikels 8 § 4 NKFWG Gebrauch zu machen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt auch die Gemeinde Langerwehe, von dieser Erleichterungsregelung Gebrauch zu machen und die Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 dem Jahresabschluss des Jahres 2011 lediglich beizufügen und auf eine formelle Prüfung und Feststellung dieser Jahresabschlüsse zu verzichten. Die Gemeinde Langerwehe hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2009 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt. Der Jahresabschluss 2010 steht kurz vor der Fertigstellung und parallel wurde bereits damit begonnen, die Jahresabschlussarbeiten für die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 durchzuführen. Der Entwurf der Schlussbilanz 2010 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es ist vorgesehen, die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung der Kommunalaufsicht bis Mitte des Jahres 2014 vorzulegen. Gleichzeitig sollen die Jahresabschlüsse in den Rat eingebracht werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Verfahrenserleichterung bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 anzuwenden. Finanzielle Auswirkungen: Einsparung der Kosten für die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der Inanspruchnahme der Prüfungserleichterung gemäß Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes – NKFWG – vom 18.09.2012 für den Jahresabschluss der Gemeinde Langerwehe für das Rechnungsjahr 2010 zu. Der Bürgermeister (Göbbels)