Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
25.09.13, 18:08
Aktualisiert
25.09.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 25.09.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-113/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung;
hier: Fracking
Sachdarstellung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Langerwehe hat in seiner Sitzung am
17.09.2013 über die Angelegenheit beraten und dem Rat einen von der Beratungsvorlage
abweichenden Beschlussvorschlag empfohlen, der mit dieser Tischvorlage mitgeteilt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Resolution nicht zuzustimmen.
Gleichwohl fasst der Rat folgenden Beschluss:
a)
Der Rat begrüßt, dass die Landesregierung keine Genehmigungen für die
Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen unter
Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking) erteilen wird, solange keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt
insbesondere der Trinkwasserversorgung sicher ausschließen zu können.
b)
Der Rat sieht es als erforderlich an, nicht nur auf den Schutz von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen. Vielmehr muss
grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch etwaige Folgeschäden weder
die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die bauliche und
landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beeinträchtigt werden.
Drucksache VL-113/2013
c)
Der Rat bekräftigt seine Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf
Bundesebene für eine Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben einzusetzen, die eine Gefährdung dieser Schutzgüter ausschließt und insoweit
über die bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht. Darüber hinaus muss
verfahrensrechtlich eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen sichergestellt werden.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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