Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
143 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
10.03.14, 18:05
Aktualisiert
10.03.14, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.03.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-31/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Vorstellung der Windpotenzialstudie
hier: Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in einem Grundsatzbeschluss am 07.07.2011
beschlossen, die Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windkraft grundsätzlich zu
befürworten.
Zurzeit ist auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe eine Vorrangfläche für die
Windkraft auf der „Halde Nierchen“ ausgewiesen.
Da, bevor eine neue Fläche für die Windenergie ausgewiesen werden kann, eine
ergebnisoffene Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes auf Eignung und
Errichtung von Windenergieanlagen erfolgen muss, hat der Rat die Verwaltung beauftragt,
eine sog. Windpotenzialstudie erstellen zu lassen.
Diese Windpotenzialstudie wurde zwischenzeitlich von einem beauftragten Planungsbüro
erstellt und dem Arbeitskreis „Energie“ in seiner Sitzung am 24.09.2013 vorgestellt.
Ein Auszug aus der Niederschrift der Arbeitskreissitzung ist als Anlage beigefügt.
Die Windpotenzialstudie wird in der Sitzung vorgestellt.
Aufgrund der vorgenommen Untersuchung ergibt sich folgendes Ergebnis:
Es ergeben sich drei sog. Potentialflächen
Fläche A:
Die Fläche befindet sich östlich von Luchem an der Grenze zur Stadt Düren. Die Fläche
ist durch verschiedene Feldwege erschlossen und durch den benachbarten Windpark in
Düren sind Einspeisungsmöglichkeiten gegeben. Fläche A ist mit ca. 31,08 ha die größte
Fläche in Langerwehe. Es könnten etwa drei Windenergieanlagen errichtet werden.
Fazit: Die Fläche A wird zur Ausweisung empfohlen.
Drucksache VL-31/2014
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Fläche B:
Die Fläche befindet sich im westlichen Gemeindegebiet unterhalb der vorhandenen
Konzentrationszone „Halde Nierchen“ und ist mit 6,66 ha die zweitgrößte Potentialfläche.
Es könnten eine unter Umstände auch zwei Windenergieanlagen errichtet werden. Die
Fläche ist über zwei Feldwege erschlossen und aufgrund er Nähe zur bestehenden
Konzentrationszone kann von guten Einspeisungsvoraussetzungen ausgegangen werden.
Es besteht durch die Nähe zu der bestehenden Konzentrationszone „Halde Nierchen“
eine gewisse Vorbelastung der Landschaft durch Windenergieanlagen im Umfeld der
Fläche. Ihr ist aufgrund ihrer Strukturarmut und Lage an einer Kreisstraße kein hoher
Erholungswert beizumessen.
Fazit: Die Fläche B wird zur Ausweisung empfohlen.
Fläche C:
Die Fläche befindet sich westlich von Langerwehe an der Grenze zur Stadt Eschweiler;
westlich der Burg Holzheim und hat eine Größe von 2,8 ha. Fläche C ist damit die kleinste
geeignete Fläche. Die nach Südwesten ansteigende Fläche ist durch ihre Lage insbesondere in Richtung Osten (Burg Holzheim) gut einsehbar. Eine Beeinträchtigung des
Baudenkmals ist aufgrund der Sichtbeziehung nicht auszuschließen. Die Lage zwischen
Burganlage und Bovenberger Wald ist ein hoher Wert für die Erholung der Landschaft
zuzusprechen.
Fazit: Aus den o. g. Gründen wird Fläche C nicht zur Ausweisung empfohlen.
Bestehende Konzentrationszone „Halde Nierchen“:
Nordöstlich der Potentialfläche C existiert bereits eine im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Langerwehe dargestellte Konzentrationszone für Windenergie von ca. 20,45
ha. Parallel wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Konzentrationszone wurde
nachrichtlich in der Standortanalyse dargestellt. Die bestehende Konzentrationszone ist
nur teilweise mit der vorliegenden Standortuntersuchung vereinbar (10,11 ha). Daher
sollten möglichst auf vertraglicher Ebene ein Rückbau der Anlagen und ein freiwilliger
Verzicht auf die Altstandorte im Rahmen des Repowerings, d. h. der Errichtung neuer
Anlagen auf den verbleibenden Flächen erfolgen. Bisher finden sich in der Zone vier
Anlagen. Voraussichtlich wäre auf der alten Fläche noch die Errichtung einer einzelnen
Anlage möglich. Auf drei Anlagen würde man also verzichten. Hierzu bestehen Planungen
und es hat bereits eine Bürgerinformation der Gemeinde mit dem Betreiber des
Bestandswindparks stattgefunden.
Eine weitere Handlungsoption ist die Rücknahme von Teilen der Konzentrationszone nach
Aufgabe der Nutzung. Hiervon kann zwei Jahre nach dem Abbau, bzw. nach zwei Jahren
Stillstand der Anlagen ausgegangen werden. Gleiches gilt für die Änderung des
Bebauungsplanes.
Festzustellen bleibt also, dass neben der bestehenden Konzentrationszone „Halde
Nierchen“ die Flächen A und B als geeignete Potentialflächen vorhanden sind.
Als nächster Verfahrensschritt sollte jetzt die frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung
für die Windpotenzialstudie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt
werden.
Die Windpotenzialstudie dient dann als Grundlage für die später erforderliche Flächennutzungsplanänderung.
Der Analysenplan sowie der dazugehörige Analysentext sind als Anlage beigefügt.
Drucksache VL-31/2014
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Übernahme der Kosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert. Der
Gemeinde Langerwehe entstehen keine Kosten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, die Verwaltung zu
beauftragen die Behörden- und Bürgerbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches für die vorgestellte Windpotenzialstudie durchzuführen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)