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Beschlussvorlage (Vorstellung der Windpotenzialstudie hier: Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
143 kB
Datum
20.03.2014
Erstellt
10.03.14, 18:05
Aktualisiert
10.03.14, 18:05
Beschlussvorlage (Vorstellung der Windpotenzialstudie
hier: Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Vorstellung der Windpotenzialstudie
hier: Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Vorstellung der Windpotenzialstudie
hier: Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.03.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-31/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Vorstellung der Windpotenzialstudie hier: Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in einem Grundsatzbeschluss am 07.07.2011 beschlossen, die Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Windkraft grundsätzlich zu befürworten. Zurzeit ist auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe eine Vorrangfläche für die Windkraft auf der „Halde Nierchen“ ausgewiesen. Da, bevor eine neue Fläche für die Windenergie ausgewiesen werden kann, eine ergebnisoffene Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes auf Eignung und Errichtung von Windenergieanlagen erfolgen muss, hat der Rat die Verwaltung beauftragt, eine sog. Windpotenzialstudie erstellen zu lassen. Diese Windpotenzialstudie wurde zwischenzeitlich von einem beauftragten Planungsbüro erstellt und dem Arbeitskreis „Energie“ in seiner Sitzung am 24.09.2013 vorgestellt. Ein Auszug aus der Niederschrift der Arbeitskreissitzung ist als Anlage beigefügt. Die Windpotenzialstudie wird in der Sitzung vorgestellt. Aufgrund der vorgenommen Untersuchung ergibt sich folgendes Ergebnis: Es ergeben sich drei sog. Potentialflächen Fläche A: Die Fläche befindet sich östlich von Luchem an der Grenze zur Stadt Düren. Die Fläche ist durch verschiedene Feldwege erschlossen und durch den benachbarten Windpark in Düren sind Einspeisungsmöglichkeiten gegeben. Fläche A ist mit ca. 31,08 ha die größte Fläche in Langerwehe. Es könnten etwa drei Windenergieanlagen errichtet werden. Fazit: Die Fläche A wird zur Ausweisung empfohlen. Drucksache VL-31/2014 Seite - 2 - Fläche B: Die Fläche befindet sich im westlichen Gemeindegebiet unterhalb der vorhandenen Konzentrationszone „Halde Nierchen“ und ist mit 6,66 ha die zweitgrößte Potentialfläche. Es könnten eine unter Umstände auch zwei Windenergieanlagen errichtet werden. Die Fläche ist über zwei Feldwege erschlossen und aufgrund er Nähe zur bestehenden Konzentrationszone kann von guten Einspeisungsvoraussetzungen ausgegangen werden. Es besteht durch die Nähe zu der bestehenden Konzentrationszone „Halde Nierchen“ eine gewisse Vorbelastung der Landschaft durch Windenergieanlagen im Umfeld der Fläche. Ihr ist aufgrund ihrer Strukturarmut und Lage an einer Kreisstraße kein hoher Erholungswert beizumessen. Fazit: Die Fläche B wird zur Ausweisung empfohlen. Fläche C: Die Fläche befindet sich westlich von Langerwehe an der Grenze zur Stadt Eschweiler; westlich der Burg Holzheim und hat eine Größe von 2,8 ha. Fläche C ist damit die kleinste geeignete Fläche. Die nach Südwesten ansteigende Fläche ist durch ihre Lage insbesondere in Richtung Osten (Burg Holzheim) gut einsehbar. Eine Beeinträchtigung des Baudenkmals ist aufgrund der Sichtbeziehung nicht auszuschließen. Die Lage zwischen Burganlage und Bovenberger Wald ist ein hoher Wert für die Erholung der Landschaft zuzusprechen. Fazit: Aus den o. g. Gründen wird Fläche C nicht zur Ausweisung empfohlen. Bestehende Konzentrationszone „Halde Nierchen“: Nordöstlich der Potentialfläche C existiert bereits eine im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe dargestellte Konzentrationszone für Windenergie von ca. 20,45 ha. Parallel wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Konzentrationszone wurde nachrichtlich in der Standortanalyse dargestellt. Die bestehende Konzentrationszone ist nur teilweise mit der vorliegenden Standortuntersuchung vereinbar (10,11 ha). Daher sollten möglichst auf vertraglicher Ebene ein Rückbau der Anlagen und ein freiwilliger Verzicht auf die Altstandorte im Rahmen des Repowerings, d. h. der Errichtung neuer Anlagen auf den verbleibenden Flächen erfolgen. Bisher finden sich in der Zone vier Anlagen. Voraussichtlich wäre auf der alten Fläche noch die Errichtung einer einzelnen Anlage möglich. Auf drei Anlagen würde man also verzichten. Hierzu bestehen Planungen und es hat bereits eine Bürgerinformation der Gemeinde mit dem Betreiber des Bestandswindparks stattgefunden. Eine weitere Handlungsoption ist die Rücknahme von Teilen der Konzentrationszone nach Aufgabe der Nutzung. Hiervon kann zwei Jahre nach dem Abbau, bzw. nach zwei Jahren Stillstand der Anlagen ausgegangen werden. Gleiches gilt für die Änderung des Bebauungsplanes. Festzustellen bleibt also, dass neben der bestehenden Konzentrationszone „Halde Nierchen“ die Flächen A und B als geeignete Potentialflächen vorhanden sind. Als nächster Verfahrensschritt sollte jetzt die frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung für die Windpotenzialstudie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Die Windpotenzialstudie dient dann als Grundlage für die später erforderliche Flächennutzungsplanänderung. Der Analysenplan sowie der dazugehörige Analysentext sind als Anlage beigefügt. Drucksache VL-31/2014 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen: Die Übernahme der Kosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert. Der Gemeinde Langerwehe entstehen keine Kosten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, die Verwaltung zu beauftragen die Behörden- und Bürgerbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches für die vorgestellte Windpotenzialstudie durchzuführen. Der Bürgermeister (Göbbels)