Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 21.11.2012
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-117/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauvorhaben im Außenbereich
hier: Errichtung einer Betriebsinhaberwohnung auf dem Grundriss der ehem.
Mettlermühle
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 13.11.2012 ist bei der Gemeinde Langerwehe eine Bauvoranfrage zur
Errichtung einer Betriebsinhaberwohnung auf dem Grundriss der ehemaligen
Mettlermühle eingereicht worden. Die Außenwände der Mühle sollen saniert und
instandgesetzt werden und in das geplante Wohnhaus integriert werden.
Der Bereich der Mettlermühle ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Fläche
für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (…).
Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen Vollerwerbslandwirt. Die Betriebsleiterwohnung dient dem Betrieb und ist daher im Außenbereich privilegiert.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen daher keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 BauGB ist zu erteilen.
Ein Lageplan zur Verdeutlichung der Lage des Vorhabens ist dieser Einladung als Anlage
beigefügt.
Drucksache VL-117/2012
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)