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Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Außenbereich hier: Umbaumaßnahmen im rechten Seitenflügel von Burg Holzheim in Heistern)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Außenbereich
hier: Umbaumaßnahmen im rechten Seitenflügel von Burg Holzheim in Heistern) Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Außenbereich
hier: Umbaumaßnahmen im rechten Seitenflügel von Burg Holzheim in Heistern)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 21.11.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-116/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauvorhaben im Außenbereich hier: Umbaumaßnahmen im rechten Seitenflügel von Burg Holzheim in Heistern Sachdarstellung: Mit Datum vom 13.11.2012 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag bezüglich Umbaumaßnahmen an Burg Holzheim in Heistern eingegangen. Inhalt des Antrages ist die Errichtung von drei Wohnungen im 1. Obergeschoss des rechten Seitentraktes. Der Bereich der Burg Holzheim ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (…). Der Antragsteller bewohnt das Anwesen und betreibt dort einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pensionspferdehaltung, eine Privilegierung liegt demnach vor. Die Wohnungen werden weiterhin durch Familienangehörige bzw. einem Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebes bewohnt. Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden und steht im räumlichen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes. Zudem entstehen neben der bisher zulässigen Wohnung des Betriebsinhabers höchstens drei neue Wohnungen gemäß den Voraussetzungen des § 35 (4) Nr. 1 Buchstaben d, e und f. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist daher zu erteilen. Die Burg Holzheim steht unter Denkmalschutz. Es hat einen Gesprächstermin zwischen der Unteren (Gemeinde Langerwehe) bzw. Oberen (Landschaftsverband Rheinland) Drucksache VL-116/2012 Seite - 2 - Denkmalbehörde stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass keine denkmalrechtlichen Bedenken bezüglich der Wohnungen bestehen. Ein Lageplan sowie eine Ansicht der Wohnungen ist dieser Einladung als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)