Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 21.11.2012
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-116/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauvorhaben im Außenbereich
hier: Umbaumaßnahmen im rechten Seitenflügel von Burg Holzheim in Heistern
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 13.11.2012 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag bezüglich
Umbaumaßnahmen an Burg Holzheim in Heistern eingegangen.
Inhalt des Antrages ist die Errichtung von drei Wohnungen im 1. Obergeschoss des
rechten Seitentraktes.
Der Bereich der Burg Holzheim ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Fläche
für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient (…).
Der Antragsteller bewohnt das Anwesen und betreibt dort einen landwirtschaftlichen
Betrieb mit Pensionspferdehaltung, eine Privilegierung liegt demnach vor.
Die Wohnungen werden weiterhin durch Familienangehörige bzw. einem Mitarbeiter des
landwirtschaftlichen Betriebes bewohnt.
Das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden und steht
im räumlichen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebes.
Zudem entstehen neben der bisher zulässigen Wohnung des Betriebsinhabers höchstens
drei neue Wohnungen gemäß den Voraussetzungen des § 35 (4) Nr. 1 Buchstaben d, e
und f.
Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB ist daher zu erteilen.
Die Burg Holzheim steht unter Denkmalschutz. Es hat einen Gesprächstermin zwischen
der Unteren (Gemeinde Langerwehe) bzw. Oberen (Landschaftsverband Rheinland)
Drucksache VL-116/2012
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Denkmalbehörde stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass keine denkmalrechtlichen
Bedenken bezüglich der Wohnungen bestehen.
Ein Lageplan sowie eine Ansicht der Wohnungen ist dieser Einladung als Anlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)