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Beschlussvorlage (6. Änderung vom _________ zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Beschlussvorlage (6. Änderung vom _________ zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen) Beschlussvorlage (6. Änderung vom _________ zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2012 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Abfallgebührensatzung2013-Ho. Vorlagennummer: VL-113/2012 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 6. Änderung vom _________ zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Sachdarstellung: Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt. Für das Jahr 2013 werden die Gebührensätze für die Restmüll- und die Biomüllentsorgung im Vergleich zu 2012 wiederum leicht sinken. Die Gebührenkalkulation 2013 der RegioEntsorgung AöR beinhaltet die Nachkalkulation 2011, die für die Gemeinde Langerwehe eine Erstattung von 58.700 € vorsieht. In die Kalkulation der Gemeinde wurden von diesem Betrag (58.700 €) 8.000 € eingerechnet. Der Restbetrag von 50.700 € wird für die nächsten Jahre zur Stabilisierung der Müllgebühren verwendet. Da auch die Gebührensätze des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) stabil bleiben, kann man von einer positiven Entwicklung der Müllgebühren in der Gemeinde Langerwehe in den letzten Jahren sprechen. Finanzielle Auswirkungen: keine Drucksache VL-113/2012 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat beschließt: den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -