Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.11.2012
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Abfallgebührensatzung2013-Ho.
Vorlagennummer: VL-113/2012
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
6. Änderung vom _________ zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur
Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005
sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen
Sachdarstellung:
Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt.
Für das Jahr 2013 werden die Gebührensätze für die Restmüll- und die Biomüllentsorgung im
Vergleich zu 2012 wiederum leicht sinken. Die Gebührenkalkulation 2013 der RegioEntsorgung
AöR beinhaltet die Nachkalkulation 2011, die für die Gemeinde Langerwehe eine Erstattung von
58.700 € vorsieht. In die Kalkulation der Gemeinde wurden von diesem Betrag (58.700 €) 8.000 €
eingerechnet. Der Restbetrag von 50.700 € wird für die nächsten Jahre zur Stabilisierung der
Müllgebühren verwendet. Da auch die Gebührensätze des Zweckverbandes Entsorgungsregion
West (ZEW) stabil bleiben, kann man von einer positiven Entwicklung der Müllgebühren in der
Gemeinde Langerwehe in den letzten Jahren sprechen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Drucksache VL-113/2012
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat:
Der Rat beschließt:
den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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