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Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom __. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
30.11.12, 18:23
Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom __. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom __. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2012 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Straßenreinigungsgebührensatzung 2013Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-111/2012 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 6. Änderungssatzung vom __. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006 Sachdarstellung: Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt. Die Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigungsgebühren (Kehren und Winterdienst) 2013 hat zu folgendem Ergebnis geführt: Straßenreinigung (Kehren): Winterdienst: 1,57 €/m/Jahr 1,50 €/m/Jahr Die Gebühr für das Kehren mit der Kehrmaschine erhöht sich um 0,07 €, da für die Gebührenkalkulation 2013 eine Nachbelastung aus 2010 eingerechnet werden muss. Des Weiteren sind die Kosten für die Kehrmaschine durch die gestiegenen Kraftstoffpreise angehoben worden. Die Winterdienstgebühr kann leicht gesenkt werden. Trotzdem musste in die Gebührenkalkulation noch eine erhebliche Nachbelastung aus 2010 (49.500 €) eingerechnet werden, die durch den starken Winter begründet ist. Finanzielle Auswirkungen: keine Drucksache VL-111/2012 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat beschließt: den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -