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Beschlussvorlage (Durchführung der Brandschau gem. § 6 FSHG; hier: Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24.06.1999)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
135 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
03.12.12, 18:16
Aktualisiert
03.12.12, 18:16
Beschlussvorlage (Durchführung der Brandschau gem. § 6 FSHG;
hier: Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24.06.1999) Beschlussvorlage (Durchführung der Brandschau gem. § 6 FSHG;
hier: Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24.06.1999)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 27.11.2012 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: 130-00 Vorlagennummer: VL-128/2012 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Durchführung der Brandschau gem. § 6 FSHG; hier: Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24.06.1999 Sachdarstellung: Geändert wird lediglich die Anlage 1) der bisherigen Satzung (Gebührensatzung). Die Änderung erfolgt auf Antrag der Gemeinde Niederzier. Der bisherige Brandschutztechniker war Bundesbeamter bei der Telekom und zur Gemeinde Inden abgeordnet. Die Gemeinde Inden hat das Ausleihverhältnis mit der Telekom AG zum Mai diesen Jahres gekündigt. Der besagte Amtsinhaber befindet sich seit dem 01.11.2012 im Vorruhestand. Der neue Brandschutztechniker ist Beschäftigter der Gemeinde Niederzier und wird die Aufgaben der Brandschau im bisherigen Umfang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Gemeinde Niederzier übernehmen. Aufgrund der Erhöhung der Personal- und Sachkosten wurde durch die Gemeinde Niederzier eine neue Gebührenkalkulation erstellt. Gemäß Berechnung ergibt sich eine Erhöhung von 6,19 € für jede angefangene Stunde (neuer Stundensatz = 48,73 €). Anlagen: 1. Gebührenkalkulation der Gemeinde Niederzier 2. Entwurf 4. Änderungssatzung vom ___________ 2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24. Juni 1999 Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-128/2012 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24.06.1999 Der Bürgermeister (Göbbels)