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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage VL-128/2012)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
135 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
03.12.12, 18:16
Aktualisiert
03.12.12, 18:16
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage VL-128/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage VL-128/2012)

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Inhalt der Datei

4. Änderungssatzung vom ……………. 2012 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24. Juni 1999 Aufgrund des § 41 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. den §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV.NRW.S. 122/ SGV.NRW.213), den §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666/SGV.NRW.2023) und den §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW.S.712), in den zurzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in der Sitzung am …………….. folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage 1 (Gebührensätze) wird wie folgt neu gefasst: Anlage 1 Gebührensätze Für die Bemessung der Gebühren nach § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe gelten folgende Regelsätze: 4. 5. Durchführung der Brandschau oder einer Nachschau am Objekt nach Dauer der Amtshandlung für jede angefangene Stunde pauschal 48,73 € Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandschau entsprechend dem Arbeitsaufwand für jede angefangene halbe Stunde pauschal 24,37 € 6. Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffer 1. 7. Leistungen gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe c) und d) 7.1 schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme für jede angefangene Stunde - 2 - 48,73 € - 2 - 4.2 4.3 4.4 5. Erstellen eines Brandschutzgutachtens für jede angefangene Stunde 48,73 € Erstellen eines Brandschutzkonzeptes für jede angefangene Stunde 48,73 € Durchführung einer Brandschutzunterweisung einschließlich Vorbereitungszeit für jede angefangene Stunde 48,73 € Angefallene Fahrtkosten werden entsprechend dem Reisekostenrecht für das Land NRW, in der jeweils gültigen Fassung, abgerechnet. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigenverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gegeben worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Langerwehe, den ……. Dezember 2012 Der Bürgermeister ( Göbbels )