Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
25.02.12, 06:24
Aktualisiert
25.02.12, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 57/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 13.02.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
BM / Dezernent
24.02.2012
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
29.02.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
08.03.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Einplanung von Jugendräumen im Gebäude der Hauptschule Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt das Budget auf der Ausgabenseite. Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung
gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In Liblar besteht, was auch in zahlreichen Vorlagen meines zuständigen Fachamtes dokumentiert
wurde, ein Bedarf an geeigneten Jugendräumen.
Wünschenswert wäre es, wenn den Jugendlichen die Räume zur Verfügung gestellt werden
könnten, wie sie im Raumprogramm für die Jugendkulturhalle definiert wurden. In meiner
Begründung zur Vorlage V 5/2012 habe ich ausführlich begründet, warum eine solche Einrichtung
in den vorhandenen Gebäuden der Hauptschule Liblar nicht untergebracht werden kann. Dazu
wären ein Abbruch des Altbaus und ein entsprechender Neubau erforderlich. Die in der Vorlage V
5/2012 genannten Kosten für die Sanierung der Hauptschule würden sich dann noch deutlich
erhöhen.
Der in der Musikschule vorhandene Jugendraum wird nur sehr wenig genutzt. Die Lage des
Gebäudes ist für die Jugendlichen nicht attraktiv. Aus diesem Grund befürworte ich auch nicht die
Errichtung von Jugendräumen in den Gebäuden der heutigen Hauptschule. Auch dieser Standort
entspricht nicht den Bedürfnissen der Jugendlichen.
Im Zuge der Diskussion um das Gesamtkonzept ist zu entscheiden, ob und wo geeignete
Jugendräume zur Verfügung gestellt werden können.
(Dr. Rips)