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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einplanung von Jugendräumen im Gebäude der Hauptschule Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
25.02.12, 06:24
Aktualisiert
25.02.12, 06:24
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einplanung von Jugendräumen im Gebäude der Hauptschule Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 57/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 13.02.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter BM / Dezernent 24.02.2012 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 29.02.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 08.03.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Einplanung von Jugendräumen im Gebäude der Hauptschule Liblar Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt das Budget auf der Ausgabenseite. Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In Liblar besteht, was auch in zahlreichen Vorlagen meines zuständigen Fachamtes dokumentiert wurde, ein Bedarf an geeigneten Jugendräumen. Wünschenswert wäre es, wenn den Jugendlichen die Räume zur Verfügung gestellt werden könnten, wie sie im Raumprogramm für die Jugendkulturhalle definiert wurden. In meiner Begründung zur Vorlage V 5/2012 habe ich ausführlich begründet, warum eine solche Einrichtung in den vorhandenen Gebäuden der Hauptschule Liblar nicht untergebracht werden kann. Dazu wären ein Abbruch des Altbaus und ein entsprechender Neubau erforderlich. Die in der Vorlage V 5/2012 genannten Kosten für die Sanierung der Hauptschule würden sich dann noch deutlich erhöhen. Der in der Musikschule vorhandene Jugendraum wird nur sehr wenig genutzt. Die Lage des Gebäudes ist für die Jugendlichen nicht attraktiv. Aus diesem Grund befürworte ich auch nicht die Errichtung von Jugendräumen in den Gebäuden der heutigen Hauptschule. Auch dieser Standort entspricht nicht den Bedürfnissen der Jugendlichen. Im Zuge der Diskussion um das Gesamtkonzept ist zu entscheiden, ob und wo geeignete Jugendräume zur Verfügung gestellt werden können. (Dr. Rips)