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Beschlussvorlage (Wohnbauflächenerweiterung in Hamich hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Beschlussvorlage (Wohnbauflächenerweiterung in Hamich
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Wohnbauflächenerweiterung in Hamich
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.02.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-26/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Wohnbauflächenerweiterung in Hamich hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Sachdarstellung: Bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten wurde vielfach über eine Wohnbauflächenerweiterung in Hamich diskutiert. Aktuell ergibt sich folgende Situation: Für den Antrag im Bereich Römerweg / Heisterner Straße liegt eine positive Anpassungsbestätigung der Bezirksregierung nach § 34 LPIG sowie eine Aufstellungsbeschluss vor. Für den Antrag im Bereich der Kreuzfelder Straße, Ortsausgang Richtung Heistern liegt mittlerweile ebenfalls eine Anpassungsbestätigung nach § 34 LPIG vor. Diese ist als Anlage beigefügt. Auch für den Bereich unterhalb des Baugebietes Meierskamp in Verlängerung der Heisterner Straße (Richtung Gut Atzenau) ist eine Bestätigung vorhanden. Für die beiden letzt genannten Bereiche liegen konkrete Bauabsichten vor. Um die Verfahren anzustoßen ist ein Aufstellungsbeschluss für einen der beiden oder beide Bereiche erforderlich. Dem Ausschuss obliegt die Entscheidung, ob und welche Bereiche als zusätzliche Wohnbaufläche in Hamich ausgewiesen werden sollen. Bekannt ist zudem, dass ein Zusammenschluss Hamicher Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen eine weitere Wohnbauflächenerweiterung in Hamich aussprechen, eine entsprechende Petition an den Petitionssausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt haben. Auf die daraufhin vorgelegte gemeindliche Stellungnahme liegt seitens des Petitionsausschusses noch keine Rückmeldung vor. Drucksache VL-26/2013 Seite - 2 - In einem Schreiben vom 14.01.2013 machen Bürgerinnen und Bürger aus Hamich darauf aufmerksam, dass die Petition sich nicht generell gegen eine Wohnbauflächenerweiterung in Hamich richtet, sondern sich nur auf den Antrag für den Bereich unterhalb des Baugebietes Meierskamp (Richtung Gut Atzenau) bezieht. Das Schreiben ist ebenfalls zur Kenntnis beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. In beiden Änderungsbereichen sind die Kosten des Verfahrens vom jeweiligen Antragsteller zu tragen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1) für den Bereich hinter der Kreuzfelder Straße Ortsausgang Richtung Heistern sowie 2) für den Bereich unterhalb des Baugebietes Meierkamp in Verlängerung der Heisterner Straße (Richtung Gut Atzenau). Der Bürgermeister (Göbbels)