Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 18.02.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-26/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Wohnbauflächenerweiterung in Hamich
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachdarstellung:
Bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten wurde vielfach über eine Wohnbauflächenerweiterung in Hamich diskutiert.
Aktuell ergibt sich folgende Situation:
Für den Antrag im Bereich Römerweg / Heisterner Straße liegt eine positive Anpassungsbestätigung der Bezirksregierung nach § 34 LPIG sowie eine Aufstellungsbeschluss vor.
Für den Antrag im Bereich der Kreuzfelder Straße, Ortsausgang Richtung Heistern liegt
mittlerweile ebenfalls eine Anpassungsbestätigung nach § 34 LPIG vor. Diese ist als
Anlage beigefügt.
Auch für den Bereich unterhalb des Baugebietes Meierskamp in Verlängerung der
Heisterner Straße (Richtung Gut Atzenau) ist eine Bestätigung vorhanden.
Für die beiden letzt genannten Bereiche liegen konkrete Bauabsichten vor. Um die
Verfahren anzustoßen ist ein Aufstellungsbeschluss für einen der beiden oder beide
Bereiche erforderlich.
Dem Ausschuss obliegt die Entscheidung, ob und welche Bereiche als zusätzliche
Wohnbaufläche in Hamich ausgewiesen werden sollen.
Bekannt ist zudem, dass ein Zusammenschluss Hamicher Bürgerinnen und Bürger, die
sich gegen eine weitere Wohnbauflächenerweiterung in Hamich aussprechen, eine
entsprechende Petition an den Petitionssausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen
gestellt haben.
Auf die daraufhin vorgelegte gemeindliche Stellungnahme liegt seitens des Petitionsausschusses noch keine Rückmeldung vor.
Drucksache VL-26/2013
Seite - 2 -
In einem Schreiben vom 14.01.2013 machen Bürgerinnen und Bürger aus Hamich darauf
aufmerksam, dass die Petition sich nicht generell gegen eine Wohnbauflächenerweiterung
in Hamich richtet, sondern sich nur auf den Antrag für den Bereich unterhalb des
Baugebietes Meierskamp (Richtung Gut Atzenau) bezieht. Das Schreiben ist ebenfalls zur
Kenntnis beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. In beiden Änderungsbereichen sind die Kosten des Verfahrens vom jeweiligen
Antragsteller zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB
die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines
Bebauungsplanes
1) für den Bereich hinter der Kreuzfelder Straße Ortsausgang Richtung Heistern sowie
2) für den Bereich unterhalb des Baugebietes Meierkamp in Verlängerung der Heisterner
Straße (Richtung Gut Atzenau).
Der Bürgermeister
(Göbbels)