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Beschlussvorlage (2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden hier: Zulassung durch die Bezirksregierung Arnsberg)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Beschlussvorlage (2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden
hier: Zulassung durch die Bezirksregierung Arnsberg) Beschlussvorlage (2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden
hier: Zulassung durch die Bezirksregierung Arnsberg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 22.01.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 610-12 Mie. Vorlagennummer: VL-4/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden hier: Zulassung durch die Bezirksregierung Arnsberg Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 21.12.2012, Eingang bei der Gemeinde am 07.01.2013, teilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, mit, dass sie die 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Inden mit Bescheid vom 20.12.2012 zugelassen habe. Im Rahmen der Beteiligung am Zulassungsverfahren hatte die Gemeinde -nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bau – und Planungsangelegenheiten am 30.06.2012- Stellung genommen und gefordert, die Unterlagen zu Kapitel 7 – Immissionsschutz – um die Betrachtung der immissionsbedingten Umweltwirkungen des Tagebaus auf die Ortschaft Luchem zu ergänzen. In den Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid ist nunmehr unter lfd. Nr. 5.2 ausgeführt, dass „Bei der Planung, Analyse und Bemessung von durchgeführten oder geplanten Immissionsschutzmaßnahmen (…) die Gebietsstrukturen sowie die Flächennutzung der angrenzenden Ortslagen zu berücksichtigen“ sind. „Auf dieser Grundlage sind die durchgeführten Schutzmaßnahmen regelmäßig zu prüfen und bedarfsweise fortzuschreiben. Darüber hinaus sind die Angaben zum Immissionsschutz um die Ortschaft Luchem und die nördlich von Merken gelegenen Einzelhofansiedlungen zu ergänzen. Entsprechende Unterlagen sind der Bergbehörde bis zum 30.06.2013 einzureichen.“ Die Forderung der Gemeinde ist damit entsprechend berücksichtigt worden. Drucksache VL-4/2013 Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -