Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:25
Aktualisiert
05.03.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 27.02.2013
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
031-31
Vorlagennummer: VL-47/2013
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Jahresabschluss 2009
Sachdarstellung:
Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrag- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wurde von Bürgermeister Göbbels bestätigt.
Nach dem am 19. September 2012 in Kraft getretenen Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – NKFWG) können
für die Jahresabschlüsse der Jahre 2009 und 2010 sämtliche Verfahrensschritte zwischen
der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der
Kommunalaufsicht entfallen. Somit braucht weder eine Prüfung noch eine Feststellung der
Jahresabschlüsse oder eine Entlastung der Verwaltung stattzufinden.
Hintergrund dieser Prüfungserleichterungen sind die in vielen Kommunen bestehenden
Rückstände bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.
Aufgrund dessen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 06.
Dezember 2012 beschlossen, seinen Beschluss vom 21. Januar 2009 in Bezug auf die
Prüfung des Jahresabschlusses 2009 aufzuheben, wonach der Auftrag zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2009 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln,
vergeben werden sollte.
Drucksache VL-47/2013
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Stattdessen wurde die WIROG AG mit einer prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses 2009 beauftragt.
Hierüber haben die Wirtschaftsprüfer einen Bericht erstattet, der zusammen mit dem
Entwurf des Jahresabschlusses 2009 dem Rechnungsprüfungsausschuss für die Sitzung
am 26. März 2013 vorgelegt wurde.
Der Ausschuss hat den Entwurf des Jahresabschlusses sowie den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen.
Die vom Bürgermeister bestätigten Entwürfe der jeweiligen Jahresabschlüsse 2009 und
2010 können der Kommunalaufsicht zusammen mit dem Jahresabschluss 2011 vorgelegt
werden.
Die Verwaltung erwägt, den Jahresabschluss 2009 der Kommunalaufsicht vorab
anzuzeigen, da sich die Abschlüsse 2010 und 2011 noch in Arbeit befinden. Diese
Vorgehensweise wird derzeit mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Sobald eine Anzeige
erfolgt, wird der Rat hierüber in Kenntnis gesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
- - -
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie den
Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis.
Der Bürgermeister
(Göbbels)