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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:25
Aktualisiert
05.03.13, 18:25
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2009)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 27.02.2013 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 031-31 Vorlagennummer: VL-47/2013 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Jahresabschluss 2009 Sachdarstellung: Die Gemeinde hat gemäß § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrag- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wurde von Bürgermeister Göbbels bestätigt. Nach dem am 19. September 2012 in Kraft getretenen Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – NKFWG) können für die Jahresabschlüsse der Jahre 2009 und 2010 sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen. Somit braucht weder eine Prüfung noch eine Feststellung der Jahresabschlüsse oder eine Entlastung der Verwaltung stattzufinden. Hintergrund dieser Prüfungserleichterungen sind die in vielen Kommunen bestehenden Rückstände bei der Erstellung der Jahresabschlüsse. Aufgrund dessen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 06. Dezember 2012 beschlossen, seinen Beschluss vom 21. Januar 2009 in Bezug auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 aufzuheben, wonach der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2009 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Köln, vergeben werden sollte. Drucksache VL-47/2013 Seite - 2 - Stattdessen wurde die WIROG AG mit einer prüferischen Durchsicht des Jahresabschlusses 2009 beauftragt. Hierüber haben die Wirtschaftsprüfer einen Bericht erstattet, der zusammen mit dem Entwurf des Jahresabschlusses 2009 dem Rechnungsprüfungsausschuss für die Sitzung am 26. März 2013 vorgelegt wurde. Der Ausschuss hat den Entwurf des Jahresabschlusses sowie den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis genommen. Die vom Bürgermeister bestätigten Entwürfe der jeweiligen Jahresabschlüsse 2009 und 2010 können der Kommunalaufsicht zusammen mit dem Jahresabschluss 2011 vorgelegt werden. Die Verwaltung erwägt, den Jahresabschluss 2009 der Kommunalaufsicht vorab anzuzeigen, da sich die Abschlüsse 2010 und 2011 noch in Arbeit befinden. Diese Vorgehensweise wird derzeit mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Sobald eine Anzeige erfolgt, wird der Rat hierüber in Kenntnis gesetzt. Finanzielle Auswirkungen: - - - Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie den Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Kenntnis. Der Bürgermeister (Göbbels)