Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
70 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 877 /IX.L.
Datum: 23.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einführung Digitalfunk für die Gemeindefeuerwehr Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung der notwendigen Digitalfunkgeräte für
die Fahrzeuge der Gemeindefeuerwehr in den Jahren 2013 und 2014. Die hierzu
benötigten Mittel werden in den betreffenden Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die Fahrzeuge der Gemeindefeuerwehr Nettersheim wie alle Fahrzeuge von Polizei,
Feuerwehren und Hilfsdiensten sind funktechnisch mit sog. Analogfunk ausgestattet.
Gleiches gilt für die in den Organisationen verwendeten Handsprechfunkgeräte.
Seit vielen Jahren soll bundesweit aufgrund der bereits seit langem weiterentwickelten Technik ein digitales Funksystem eingeführt werden, von der Historie betrachtet
hatten Bund und Länder bereits vor, zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 den Digitalfunk bundesweit einzuführen. Die „Mammut-Aufgabe“ hat in der Vergangenheit zu
großen Schwierigkeiten geführt, während andere europäischen Länder (Großbritannien, Belgien, Estland, Finnland, Island, die Niederlande sowie Ungarn) bereits seit
vielen Jahren über die heute notwendigen „Hithtech-Netze“ verfügen, gehört die
Bundesrepublik zu den „Nachzüglern“.
Einfache und schnelle Kommunikation ist für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste unverzichtbar, dies nicht nur bei der Bewältigung von Großereignissen (Beispiele
waren hier die Fußball-Weltmeisterschaft oder als schlimmes Negativ-Beispiel die
Loveparade-Katastrophe in Duisburg 2010).
Seit langem sind die unbedingten Vorteile des Digitalfunks gegenüber der Analogtechnik bekannt. Diese sind u. a.:
Der Digitalfunk ist verschlüsselt und abhörsicher.
Beim Verlust kann ein Digitalfunkgerät gezielt vom Funkverkehr ausgeschlossen werden.
Der Digitalfunk hat eine höhere Sprachqualität.
Der Digitalfunk bietet neben der Sprachübertragung zusätzliche Datenübermittlungsmöglichkeiten (z.B. SDS, vergleichbar SMS)
Mit dem Digitalfunk kann eine gezielte Verbindung sowohl zwischen einzelnen
Funkteilnehmern als auch in Telefonnetze hergestellt werden.
Digitalfunkgeräte sind kleiner und handlicher und behindern daher im Einsatz
nicht.
3
Der Digitalfunk ermöglicht das Absetzen von Notrufen und über GPS die Lokalisierung des eigenen Standortes.
Nach dem Scheitern der Einführung in der Vergangenheit ist man zwischenzeitlich
bundesweit auf einem guten Weg, in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich derzeit ab,
dass Polizei, Feuerwehren und Hilfsdienste wahrscheinlich Ende 2016 flächendeckend umgestellt sind.
Im Kreis Euskirchen wurden in den vergangenen zwei Jahren die notwendigen
Grundausstattungen hinsichtlich des digitalen Funkverkehrs geschaffen, Polizei- und
Rettungsleitstelle stehen hinsichtlich der Basisausstattung kurz vor dem Abschluss
der Vorbereitungen.
In einer im Juli angelaufenen Testphase wurden kreisweit verschiedene Feuerwehrfahrzeuge mit entsprechender neuer Funktechnik ausgestattet, dieser Probebetrieb
hat gezeigt, dass das aufgebaute Funknetz bis auf ganz wenige Bereiche flächendeckend funktioniert.
Ausstattung der Gemeindefeuerwehr Nettersheim
Zunächst ist vorgesehen, alle Feuerwehrfahrzeuge der Gemeindefeuerwehr mit entsprechenden Digitalfunkgeräten auszustatten. Die errechneten Kosten für diese
Ausstattung liegen überschläglich bei rd. 40.000 €. Seitens des Kreises wird eine
Zentralbeschaffung vorbereitet, der Einbau der Funkgeräte muss zwingend über
speziell zertifizierte Firmen erfolgen, die bundesweit tätig sind. Vorgeschlagen wird
eine zeitliche Splittung der Feuerwehrfahrzeug-Grundausstattung, wobei für das Jahr
2013 20.000 € und für das Jahr 2014 nochmals 20.000 € zur Verfügung gestellt werden soll. Je nach zeitlichem Ablauf der Einbauphase kann es notwendig und wirtschaftlich erforderlich sein, bereits in 2013 alle Feuerwehrfahrzeuge der Gemeindefeuerwehr auszustatten, dies muss aber zunächst abgewartet werden.
Ab 2015 ist geplant die Handsprechfunkgeräte sowie die sog. Fernwirkempfänger
der Feurerschutzsirenen auf Digitalfunktechnik umzurüsten. Zu den Kosten hierzu
liegt derzeit noch keine abschließende überschlägliche Schätzung vor. Bedingt durch
den bundesweit relativ immensen Beschaffungsaufwand (rd. 500.000 Funkeinheiten)
dürfe sich der Beschaffungspreis in den nächsten Jahren positiv verändern, diese
Entwicklung bleibt abzuwarten.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister