Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.02.13, 11:00
Aktualisiert
22.02.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 939 /IX.L.
Datum: 20.02.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
26.02.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verpachtungsgrundsätze für landwirtschaftliche Flächen der Gemeinde
Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen
wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt zu verfahren.
Begründung:
Im Jahre 2005 ist die Agrarreform der Europäischen Union zur Umsetzung gekommen.
Aufgrund der zum Teil einschneidenden Neuerungen (Entkopplung der bisherigen
Förderung von der betrieblichen Produktion etc.) hat damals im Hinblick auf die Vorgehensweise hinsichtlich der gemeindlichen Pachtflächen unter Beteiligung der
Landwirtschaftskammer NRW und der Kreisbauernschaft ein offener Dialog mit den
Landwirten stattgefunden.
Hieraus resultierend hat der Gemeinderat dann in seiner Sitzung am 10.05.2005 die
Maßgaben für die weitere Verpachtung festgelegt. Die Kernpunkte lassen sich wie
folgt zusammenfassen:
Landwirte, die bereits Pachtverträge haben (unmittelbar oder über Pflegeverträge), wird eine vorzeitige Pachtverlängerung bis zum 31.10.2013 angeboten.
Der Pächter erhält die Option einer weitergehenden Pachtverlängerung von
fünf Jahren über diesen Zeitpunkt hinaus.
Der derzeit gültige Pachtzins wird bis zum 31.10.2013 festgeschrieben.
Mit dem Pachtvertrag wird eine Selbstverpflichtung des Landwirts angestrebt,
die Gemeinde Nettersheim bei ihrer Aufgabenerfüllung in den Bereichen
Natur, Landschaft, Wege- und Grünflächen zu unterstützen.
Bislang nicht verpachtete, jedoch grundsätzlich für eine landwirtschaftliche
Nutzung geeignete Flächen sind interessierten ortsansässigen Landwirten zur
zusätzlichen Anpachtung anzubieten, damit diese stichtagsgerecht zur Erlangung von Zahlungsansprüchen eingesetzt werden können.
Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft für die Region sollte die Verpachtung
von landwirtschaftlichen Flächen auch weiterhin möglichst im Sinne der Landwirtschaft gehandhabt werden.
Da bisher seitens der Landwirtschaftskammer keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich
einer möglichen Reformierung der derzeitigen Förderkulisse vorliegen, ist angedacht,
die auslaufenden Pachtverträge unter Berücksichtigung des Obengenannten ergebnisoffen zu besprechen und insbesondere die Selbstverpflichtungen der Landwirte
zur Unterstützung der Gemeinde Nettersheim bei der Aufgabenerfüllung in den Bereichen Natur, Landschaft, Wege- und Grünflächen neu zu definieren und festzulegen.
3
Angestrebt wird z. B. Freischneidearbeiten an Wirtschaftswegen, das Mulchen von
Straßenbanketten, die Beseitigung von Schäden an Wirtschaftswege, die Unterhaltung von Vorflutern oder aber auch Sonderaufgaben wie das Aufstellen von Wildgattern etc. im Rahmen dieser Selbstverpflichtung auf die Landwirte zu übertragen.
Abschließende Vereinbarungen sollen spätestens bis zur Sitzungsphase im September/Oktober dieses Jahres vorliegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister