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Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße und Archäologischer Landschaftspark)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße und Archäologischer Landschaftspark) Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße und Archäologischer Landschaftspark) Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße und Archäologischer Landschaftspark)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Ri Vorlage 852 /IX.L. Datum: 16.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlebnisraum Römerstraße und Archäologischer Landschaftspark Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Für folgende Elemente innerhalb des Gesamtprojketes Erlebnisraum Römerstraße in der Gemeinde Nettersheim sind die Planungen umzusetzen und Aufträge zu erteilen (bis maximal HOAI Honorarzone III Obersatz): Archäologischer Landschaftspark - Freiraumplanung - Bauten Erlebnisstationen (Remise am Wohnmobilhafen, Umgestaltung Werkhäuser, Schutzdach Abenteuerspielplatz) - Besucherlenkung und -Information Mansio (Wanderparkplatz) westlich angrenzend an die Ortslage Nettersheim Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und den damit zusammenhängenden Vergaben beauftragt, wobei der bekannte Kostenrahmen des Projektes gehalten wird. Weitergehende Beschlussfassungen zu Vergaben erfolgen im nichtöffentlichen Teil. Begründung: Die Maßnahmen in der Gemeinde Nettersheim zum Gesamtprojekt Erlebnisraum Römerstraße wurden am 23.03.2010 im Gemeinderat beschlossen, beantragt und vom Fördergeber am 21.12.2010 bewilligt. Die Realisierung des RömerstraßenInfopunkt und des Kennzeichnungssystems wurde am 22.02.2011 beschlossen. Für den Archäologischen Landschaftspark wurde entsprechend Ratsbeschluss vom 27.03.2012 der Änderungsantrag beim Fördergeber vorgelegt. Dieser wurde am 27.08.2012 bewilligt, sodass der Archäologische Landschaftspark bis Ende 2013 auf der Basis der vorgestellten Planungen umgesetzt werden kann. Der Eröffnung ist im Frühjahr 2014 geplant. Die Grundsteinlegung mit Bürgerfest erfolgt am 30. November 2012. In allen Bereichen des Gesamtprojektes wurde mit Umsetzungen begonnen bzw. stehen Realisierungen und Beauftragungen an. Für folgende Elemente innerhalb des Gesamtprojektes Erlebnisraum Römerstraße in der Gemeinde Nettersheim sind die Planungen zu konkretisieren, umzusetzen und Aufträge zu erteilen; weitergehende Beschlussfassungen zur Verabe erfolgen im nichtöffentlichen Teil: Archäologischer Landschaftspark - Freiraumplanung - Bauten Erlebnisstationen (Remise für die Station „Reisen wie die Römer“ am Wohnmobilhafen, Umgestaltung Werkhäuser als Station „Handwerk & Gewerbe“ mit Taverne, Schutzdach Rennofen am Abenteurspielplatz - Besucherlenkung und-Information 3 Mansio (Wanderparkplatz) westlich angrenzend an die Ortslage Nettersheim Die Beauftragung der Gestaltung des Römerstraßen-Infopunktes im Naturzentrum Eifel (Foyer, Archäologische Ausstellung) wurde im Rahmen der Dringlichkeit beschlossen. Das für alle Kommunen entlang der Römerstraßen einheitliche Kennzeichnungssystem entlang der Römerstraßen sowie alle Maßnahmen, die das Overhead (Archäologische Untersuchungen entlang der Trassen, Öffentlichkeitsarbeit/Mediengestaltung) betreffen, werden vom Konsortialführer, dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Bonn, kummulativ für alle 18 Projektpartner an der Via Belgica bzw. der Agrippastraße beauftragt. Für die einzelnenen Themenfelder wurden Arbeitsgemeinschaften („Öffentlichkeitsarbeit und Tourismus“, „Mansiones“, „Ausschreibung und Vergabe“) ins Leben gerufen, in denen Vertreter der Kommunen aktiv sind und die Interessen wahrnehmen. Ergänzend zum Lenkungskreis, in dem alle Kommunen vertreten sind, ist ein Koordinationskreis für zeitnahe Beschlüsse und Entscheidungen zuständig. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister