Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
03.12.12, 18:16
Aktualisiert
03.12.12, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 27.11.2012
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
130-00
Vorlagennummer: VL-130/2012
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Durchführung der Brandschau gem. § 6 FSHG
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach §
6 FSHG in der Fassung der 2. Änderung vom ___________ 2012
Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ist in
Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind
oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl
von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, je nach Gefährdungsgrad in
Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie
der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung
von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von
Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten
ermöglichen.
Die Durchführung der Brandschau ist nach dem FSHG Aufgabe der Gemeinde.
Die Nordkreiskommunen (Stadt Jülich, Stadt Linnich, Gemeinde Aldenhoven, Gemeinde
Inden, Gemeinde Titz und Gemeinde Langerwehe) schlossen am 13.08.1999 eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau ab. Dienstort und
Dienstherr des für den Nordkreis tätigen Brandschutztechnikers war damals die Stadt
Linnich.
Der Bürgermeister der Gemeinde Inden teilte im September 2005 mit, dass der für die
Nordkreiskommunen zuständige Brandschutztechniker zum 01.01.2006 von der Stadt
Linnich zur Gemeinde Inden umgesetzt wurde.
Daher wurde zum 01.01.2006 die 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
erforderlich. D. h. in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung musste lediglich der Sitz der
Dienststelle geändert werden. Es wurden die Wörter „Stadt Linnich“ gegen „Gemeinde
Inden“ ausgetauscht.
Drucksache VL-130/2012
Seite - 2 -
Der damalige Brandschutztechniker war Bundesbeamter bei der Telekom und zur
Gemeinde Inden abgeordnet.
In Abstimmung mit dem Bürgermeister von Inden teilte der Bürgermeister von Niederzier
mit Schreiben vom 11.10.2012 mit, dass die Gemeinde Inden das Ausleihverhältnis mit
der Telekom AG bezogen auf die Inanspruchnahme des Brandschutztechnikers mit
Wirkung zum Mai diesen Jahres gekündigt hat und sich der besagte Amtsinhaber seit
dem 01.11.2012 im Vorruhestand befindet.
Da alle Nordkreiskommunen an der Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit im
Rahmen der Brandschau interessiert sind, stimmten die betroffenen Kommunen dem
Vorschlag der Gemeinde Niederzier zu, den dortigen Wehrleiter mit der Durchführung der
Aufgaben nach § 6 FSHG zu beauftragen, nachdem andere berechtigte und qualifizierte
Personen nicht gefunden werden konnten.
Der neue Brandschutztechniker ist zurzeit bei der Gemeinde Niederzier als Kassenangestellter beschäftigt. Er wird die Aufgaben der Brandschau im bisherigen Umfang im
Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Gemeinde Niederzier übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG in der Fassung der 2.
Änderung zu.
Der Bürgermeister
(Göbbels)