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Anfrage (Anfrage bzgl. Kundenbrief der Stadtwerke zur "Dichtigkeitsüberprüfung")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
198 kB
Datum
31.01.2012
Erstellt
25.01.12, 06:28
Aktualisiert
01.02.12, 14:49
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Stadtwerke Holzdamm 10 Herr Klinkhammer 0 22 35 / 409-876 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Klinkhammer 24.01.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 16.01.2012 Rat Betrifft: Datum 16.01.2012 BM / Dezernent F 23/2012 31.01.2012 Anfrage bzgl. Kundenbrief der Stadtwerke zur "Dichtigkeitsüberprüfung" Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Zum Zeitpunkt des Druckes des Kundenbriefes war das weitere Verfahren bezüglich des § 61a LWG noch offen. Dessen Druck ist –infolge des Versands der Rechnungen zum 02.01.2012- bereits zu Beginn des Dezembers erfolgt. Der Inhalt des Kundenbriefes steht nach Auffassung der Betriebsleitung nicht in einem Widerspruch zu den seinerzeitigen politischen Weichenstellungen. Ferner dürfte unstrittig sein, dass von undichten Abwasserleitungen eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. 2. Bislang ist von den Stadtwerken lediglich eine Fristsetzung aufgrund einer Satzung erfolgt. Die Satzung wurde aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erlassen. Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegenüber den Stadtwerken fehlt es demnach an einer Grundlage. 3. Ja, die Kundenberatung erfolgte bislang gem. den Zielsetzungen des §61a und mit Augenmaß. Die Kunden haben unsere Beratung gerne angenommen und bislang erfolgten die uns bekannten Überprüfungen aus Eigeninteresse des Kunden (Alter der Leitung, Umbauten am Haus, den Zuwegungen, Verstopfungen der Abwasserleitungen etc.). 4. Der diesbezügliche Rat „Die künftige Entwicklungen abzuwarten“ wurde wegen der unglückliche n Diskussion des Sachverhaltes auf der Homepage eingestellt. Ferner erfolgt die diesbezügliche Information bei Telefonanfragen. (Dr. Rips) -2-