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Anfrage (Anfrage 23/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
247 kB
Datum
31.01.2012
Erstellt
25.01.12, 06:28
Aktualisiert
01.02.12, 14:49
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Inhalt der Datei

Christlich Demokratische Union Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt www.cdu-erftstadt.de Christian Kirchharz Stadtverordneter Geschäftsführer CDU Erftstadt Zülpicher Str. 10 50374 Erftstadt Herrn Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips Rathaus 50374 Erftstadt Tel.: 02235 / 97 93 98 Mobil: 0179 326 39 49 E-Mail: mail@christian-kirchharz.de www.christian-kirchharz.de Erftstadt, 16. Januar 2012 Anfrage nach GO Sehr geehrter Herr Bürgermeister, am 15. Dezember hat der Umweltausschuss des Landtages beschlossen den Vollzug der sog. Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW auszusetzen. In NRW müssen nach diesem Gesetz alle Abwasserkanäle auf ihre Dichtheit überprüft werden. Auch private Anschlüsse sind betroffen. Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf rund 500 €. Im Falle eines tatsächlichen Schadens gehen die Reparaturkosten schnell in die Tausende. Der Landtag wird nun im ersten Halbjahr 2012 über eine neue gesetzliche Regelung beraten. Da eine Mehrheit aus CDU, FDP und Linken der bisherigen Praxis skeptisch gegenüber stehen, ist eine Änderung des § 61a durchaus wahrscheinlich. Im Jahresrundschreiben an die Kunden der Stadtwerke wird die Diskussion um eine neue gesetzliche Regelung eine Verunsicherung des Bürgers genannt. Sollte es aber zu einer Änderung im Landeswassergesetz kommen, entfiele künftig die Dichtheitsprüfung und 20 Jahresfrist in der die Prüfung zu wiederholen ist. Die durch den Rat der Stadt Erftstadt beschlossene Satzung und die gesetzten Fristen wären hinfällig. Auch die Kosten für die Prüfung und ggf. Sanierung der privaten Abwasseranlagen entfiele. Daher habe ich folgende Fragen: 1. Warum ist im Kundenbrief nur von "verunsichern" und "Paragraphenreiterei" die Rede, nicht aber von der Tatsache, dass es ein neues Gesetzgebungsverfahren gibt, das den Status Quo völlig ändern würde? 2. Entsteht im Falle einer Gesetzesänderung Schadensanspruch von Bürgern gegenüber der Stadt, die eine Prüfung jetzt im Vertrauen auf die Worte der Stadtwerke vornehmen? /2 Postanschrift: Bonner Straße 5 50374 Erftstadt Telefon 02235 / 75 954 Telefax 02235 / 688685 Bürozeiten: MO.-Mi. & Fr. 9.00 - 11.00 Uhr Bankverbindung : Kreissparkasse Köln Konto-Nr. 0191 004 300 . BLZ 370 502 99 - 2- 3. Halten Sie die derzeitige Kundenberatung für neutral und zum Wohl des Kunden? 4. Warum wird nicht geraten, das Votum des Landtages abzuwarten, bevor man eine Prüfung durchführt. M;;;;:;hen G~~ ~;~Kir~~~ - Postanschrift. Hausanschrift: E-Mail: Rücktragen an: Stadtwerke Stadtwerke Telefon: 02235/409-846 stadtwcrkc!lI Postfach 2565 Michael-Schiffer-Weg crltstadt.dt· Frau Härtel / Frau Klingbeil 50359 Erftstadt 4 50374 Erftstadt .ca STADTWERK ERFTSTAD www.stw-crftstadt.dc KundenbrieffürdasJahr20J2 Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, dos Internet wird zunehmend das Medium für die Veröffentlichung und Verbreitung von Nachrichten. Daher nutzen auch wir unsere Internetseite zunehmend für den Kundenkontakt. Diejenigen. die nicht über einen Internetzugang verfügen, wollen wir jedoch gleichermaßen mit unserem Kundenbrief- über Wissenswertes aus den Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Bäder und der städtischen Dienste informieren. Die Zuständigkeit bei der Wasserversorgung beschränkt sich dabei auf die Orte Ahrem. Blessem/FrauenthaL Dirmerzheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf, Köttingen, Lechenich/Konradsheim und Liblar. Die anderen Stadtteile von Erftstadt werden durch dos Verbandswasserwerk Euskirchen versorgt. Für die Abwasserbeseitigung sind die Stadtwerke im gesamten Stadtgebiet zuständig. Herzlichen Dank für Ihre gute Beurteilung der Stadtwerke I Wir hotten Sie im letzten Kundenbrief gebeten, unsere Dienstleistung zur Wasserversorgung einmal insgesamt zu bewerten. Dazu konnten Sie on hand eines Fragebogens im Internet Noten für unsere "Arbeit" vergeben. Dos Spektrum der Fragen erstreckte sich dabei über unterschiedliche Themenbereiche. So waren z.B. Preis/Leistung, Qualität, Zufriedenheit insgesamt, Kundenservice etc. zu bewerten. Wir trauen es uns fast nicht zu sagen- wir hoben von Ihnen, sehr verehrte Kundinnen und Kunden, in ollen Themenbereichen durchweg die Note sehr gut oder gut bekommen. Das Team der Stadtwerke bedankt sich hierfür recht herzlich bei Ihnen. Wenn es sicher auch bei uns noch Möglichkeiten der Effizienzsteigerung gibt, so freut es uns doch sehr, dass wir dank Ihrer Abstimmung in der Gesamtwertung der Kundenzufriedenheit im Segment - Preis - Leistungsverhältnis - im Vergleich mit den anderen Wasserversorgern aus NRW- das Feld quasi anführen. Information zur Abrechnung und den Tarifen für das Jahr 2012 Im Vergleich zum Vorjahr bleiben die Tarife der Abwasserbeseitigung in 2012 unverändert! Die Tarife der Wasserversorgung werden umgestellt. Flächendeckend über das gesamte Bundesgebiet hot sich der Absatz von Trinkwasser rückläufig entwickelt. In Erftstadt ist der statistische Frischwasserbezug von 140 Litern pro Einwohner und Tag im Jahr 2000 auf rd. 125 Liter pro Tag gesunken. Für uns als Versorger entsteht nunmehr nicht nur dos Problem, dass wir einen Absatzrückgang von rd. 200.000 m3 pro Jahr (bei ehemals 2.200.000 m3) kompensieren müssen, sondern dass sich die Kosten für z.B. Abschreibung und Zinsen -trotz des rückläufigem Absatzes- stetig erhöhen. Belief sich olleine der Fixkostenanteil aus Abschreibung und Zinsen im Jahr 2000 noch auf umgerechnet rd. 780.000,Euro, so sind dies im Jahr 2010 bereits rd. 1.100.000,- Euro. Wie bereits erwähnt, handelt es sich dabei nur um einen Teil der nahezu unbeeinflussbaren Kosten, welche mithin unabhängig vom Wasserabsatz- also Ihrem Wasserbezug- zu erwirtschaften sind. Der Rat der Stadt Erftstadt ist daher der Empfehlung der Betriebsleitung gefolgt, diesem Umstand Rechnung zu trogen und die Wassertarife entsprechend anzupassen. Der Grundpreis für einen Standartzähler steigt daher im kommenden Jahr von 5,14 €/Monat auf 8,03 €/Monat (brutto). Da mit der Tarifumstellung ober KEINE STEIGERUNG DER UMSÄTZE bezweckt wird, sinkt im Gegenzug der Wasserpreis von derzeit 1,31 €/ m3 auf 1,07 €/m3 (brutto). Verehrte Kundinnen, verehrte Kunden, wir legen sehr großen Wert auf die Transparenz unserer Zahlen. Wir haben Ihnen daher die Beschlussvorlage und die diesbezüglichen Zahlenwerte auf unserer Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich dort über die der Tarifumstellung zugrunde liegenden Zahlen und die Beweggründe der Betriebsleitung sowie der Politik. bei Schäden etc. an Abwasserbeseitigung nach Büroschlussl Notrufnummern der öffentlichen Versorgungsbereich Stadtwerke Erftstadt Wasserversorgung - Abwasserbeseitigu ng -_.- Verbandswasserwerk Euskirchen Stadtwerke Erftstadt gesamtes Stadtgebiet Wasserversorgung bzw. Rufnummern nach Dienstschluss 0163 - 2067025 0163 - 2067026 02251- 79150 0173 - 5463876 Wasserversorgung Wie stets informieren wir Sie aktuell über die Aufbereitung Wasserwerk Dirmerzheim und über die Wasserhärte wie folgt: des reinen Grundwassers im "Das Erftstädter Wasser musszum Schutz des Leitungsnetzes und gegen Verkeimung nicht mehr aufbereitet werden. Dem Trinkwasser wird daher, auch nach Absprache mit dem Gesundheitsamt des Erftkreises,seit Mitte 2005 kein Chlor mehr zugesetzt." Unser Trinkwasser fällt mit 16- 19° dH unter den Härtebereich "hart". Härtebereich Millimol Calciumcarbonat je weich mittel hart °dH weniger als 8,4° dH 8,4 bis 14° dH mehr als 14° dH weniger als 1,5 1,5 bis 2,5 mehr als 2,5 Einführung einer Bonuskarte für die Nutzung unserer Bäder Im kommenden Jahr wird es in den städtischen Bädern für .Vielschwirnrner" die Möglichkeit zum Erwerb von Mehrfachkarten mit "Bonus" geben. Neben der bisherigen Zehnerkarte wird es künftig auch ,,20er", ,,30er" usw. Karten geben. Zusätzlich zu dem um insgesamt 4,- Euro günstigeren Eintritt beim Erwerb einer Zehnerkarte wird es künftig ab dem Kauf einer ,,20er" Karte noch einen freien Eintritt geben. Dabei staffelt sich dieser Bonus mit der Höhe der erworbenen "Mehrfachkarte". Demnach würde bereits eine ,,50er" Karte im Vergleich zum Kauf der Einzelkarten eine Ersparnisvon 20,- Euro bringen und zusätzlich mit zehn mal freiem Eintritt belohnt. Der Erwerb einer" 1OOer"Karte bringt damit im Vergleich zum Erwerb von Einzelkarten eine Ersparnisvon 40,- Euro und 45 mal freien Eintrittzusätzlich. Dichtigkeitsprüfung gern. § 61a LWG Die Notwendigkeit zur Überprüfung der Dichtigkeit von Hausanschlussleitungen (erdverlegten Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken) ist NRW- weit in der Diskussion.Damit wird unserer Meinung nach der Bürger verunsichert und das eigentliche Ziel dieses Gesetzes aus dem Blick gerückt. Es geht bei der Dichtigkeitsprüfung nicht um reine .Poroqrcphenreiterel''- es geht vielmehr darum, dass man sich ein "Bild" vom Zustand einer Sache macht, die man tagtäglich nutzt und die nicht nur aufgrund ihrer "Umweltrelevanz", sondern auch aus eigenem Interesse in Ordnung sein muss. In 2011 hat der Rat der Stadt Erftstadt daher die Fristen für die Durchführung der Dichtigkeitsprüfung in einer Satzung festgelegt. Unserer Internetseite können Sie entnehmen, bis wann der Dichtigkeitsnachweis in Ihrem Stadtteil zu erbringen ist. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Mit freundlichen Grüßen :; />~, /,,', ;/I//(/l' ~ /~';'fr·,;.I,' // (Dr. Franz Georg Rips) Bürgermeister ---- -- -- .... --------- .. , ,> (Roland Klinkhammer) Betriebsleiter