Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
247 kB
Datum
31.01.2012
Erstellt
25.01.12, 06:28
Aktualisiert
01.02.12, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Christlich Demokratische Union
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
www.cdu-erftstadt.de
Christian Kirchharz
Stadtverordneter
Geschäftsführer CDU Erftstadt
Zülpicher Str. 10
50374 Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Dr. Franz-Georg Rips
Rathaus
50374 Erftstadt
Tel.: 02235 / 97 93 98
Mobil: 0179 326 39 49
E-Mail: mail@christian-kirchharz.de
www.christian-kirchharz.de
Erftstadt,
16. Januar 2012
Anfrage nach GO
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister,
am 15. Dezember hat der Umweltausschuss des Landtages beschlossen den Vollzug der sog. Dichtheitsprüfung
nach § 61a LWG NRW auszusetzen.
In NRW müssen nach diesem Gesetz alle Abwasserkanäle auf ihre Dichtheit überprüft werden. Auch private Anschlüsse sind betroffen. Die Kosten für die Prüfung
belaufen sich auf rund 500 €. Im Falle eines tatsächlichen Schadens gehen die Reparaturkosten schnell in die Tausende.
Der Landtag wird nun im ersten Halbjahr 2012 über eine neue gesetzliche Regelung beraten. Da eine Mehrheit aus CDU, FDP und Linken der bisherigen Praxis
skeptisch gegenüber stehen, ist eine Änderung des § 61a durchaus wahrscheinlich.
Im Jahresrundschreiben
an die Kunden der Stadtwerke wird die Diskussion um
eine neue gesetzliche Regelung eine Verunsicherung des Bürgers genannt. Sollte
es aber zu einer Änderung im Landeswassergesetz kommen, entfiele künftig die
Dichtheitsprüfung
und 20 Jahresfrist in der die Prüfung zu wiederholen ist. Die
durch den Rat der Stadt Erftstadt beschlossene Satzung und die gesetzten Fristen
wären hinfällig. Auch die Kosten für die Prüfung und ggf. Sanierung der privaten
Abwasseranlagen entfiele.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Warum ist im Kundenbrief nur von "verunsichern" und "Paragraphenreiterei" die Rede, nicht aber von der Tatsache, dass es ein
neues Gesetzgebungsverfahren gibt, das den Status Quo völlig ändern würde?
2. Entsteht im Falle einer Gesetzesänderung Schadensanspruch von
Bürgern gegenüber der Stadt, die eine Prüfung jetzt im Vertrauen
auf die Worte der Stadtwerke vornehmen?
/2
Postanschrift:
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt
Telefon 02235 / 75 954
Telefax 02235 / 688685
Bürozeiten:
MO.-Mi. & Fr.
9.00 - 11.00 Uhr
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Kreissparkasse Köln
Konto-Nr. 0191 004 300 . BLZ 370 502 99
- 2-
3. Halten Sie die derzeitige Kundenberatung für neutral und zum Wohl
des Kunden?
4. Warum wird nicht geraten, das Votum des Landtages abzuwarten,
bevor man eine Prüfung durchführt.
M;;;;:;hen
G~~
~;~Kir~~~
-
Postanschrift.
Hausanschrift:
E-Mail:
Rücktragen an:
Stadtwerke
Stadtwerke
Telefon:
02235/409-846
stadtwcrkc!lI
Postfach 2565
Michael-Schiffer-Weg
crltstadt.dt·
Frau Härtel / Frau Klingbeil
50359 Erftstadt
4 50374 Erftstadt
.ca
STADTWERK
ERFTSTAD
www.stw-crftstadt.dc
KundenbrieffürdasJahr20J2
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
dos Internet wird zunehmend
das Medium für die Veröffentlichung
und Verbreitung
von
Nachrichten. Daher nutzen auch wir unsere Internetseite zunehmend für den Kundenkontakt.
Diejenigen. die nicht über einen Internetzugang verfügen, wollen wir jedoch gleichermaßen mit unserem Kundenbrief- über Wissenswertes aus den Unternehmen der Wasserversorgung, der
Abwasserbeseitigung,
der Bäder und der städtischen Dienste informieren. Die Zuständigkeit bei
der Wasserversorgung
beschränkt
sich dabei auf die Orte Ahrem. Blessem/FrauenthaL
Dirmerzheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf, Köttingen, Lechenich/Konradsheim
und Liblar. Die
anderen Stadtteile von Erftstadt werden durch dos Verbandswasserwerk
Euskirchen versorgt.
Für die Abwasserbeseitigung
sind die Stadtwerke im gesamten Stadtgebiet zuständig.
Herzlichen Dank für Ihre gute Beurteilung der Stadtwerke I
Wir hotten Sie im letzten Kundenbrief gebeten, unsere Dienstleistung
zur Wasserversorgung
einmal insgesamt zu bewerten.
Dazu konnten Sie on hand eines Fragebogens im Internet Noten
für unsere "Arbeit"
vergeben.
Dos Spektrum der Fragen erstreckte
sich dabei
über
unterschiedliche
Themenbereiche.
So waren
z.B. Preis/Leistung, Qualität,
Zufriedenheit
insgesamt, Kundenservice etc. zu bewerten. Wir trauen es uns fast nicht zu sagen- wir hoben
von Ihnen, sehr verehrte Kundinnen und Kunden, in ollen Themenbereichen
durchweg die
Note sehr gut oder gut bekommen.
Das Team der Stadtwerke bedankt sich hierfür recht
herzlich bei Ihnen. Wenn es sicher auch bei uns noch Möglichkeiten der Effizienzsteigerung gibt,
so freut es uns doch sehr, dass wir dank Ihrer Abstimmung
in der Gesamtwertung
der
Kundenzufriedenheit
im Segment - Preis - Leistungsverhältnis - im Vergleich mit den anderen
Wasserversorgern aus NRW- das Feld quasi anführen.
Information
zur Abrechnung
und den Tarifen für das Jahr 2012
Im Vergleich zum Vorjahr bleiben die Tarife der Abwasserbeseitigung
in 2012 unverändert!
Die Tarife der Wasserversorgung werden umgestellt.
Flächendeckend
über das gesamte
Bundesgebiet
hot sich der Absatz von Trinkwasser
rückläufig entwickelt.
In Erftstadt ist der statistische Frischwasserbezug von 140 Litern pro
Einwohner und Tag im Jahr 2000 auf rd. 125 Liter pro Tag gesunken. Für uns als Versorger
entsteht nunmehr nicht nur dos Problem, dass wir einen Absatzrückgang von rd. 200.000 m3 pro
Jahr (bei ehemals 2.200.000 m3) kompensieren müssen, sondern dass sich die Kosten für z.B.
Abschreibung und Zinsen -trotz des rückläufigem Absatzes- stetig erhöhen. Belief sich olleine der
Fixkostenanteil aus Abschreibung und Zinsen im Jahr 2000 noch auf umgerechnet
rd. 780.000,Euro, so sind dies im Jahr 2010 bereits rd. 1.100.000,- Euro. Wie bereits erwähnt, handelt es sich
dabei nur um einen Teil der nahezu unbeeinflussbaren Kosten, welche mithin unabhängig vom
Wasserabsatz- also Ihrem Wasserbezug- zu erwirtschaften sind. Der Rat der Stadt Erftstadt ist
daher der Empfehlung der Betriebsleitung gefolgt, diesem Umstand Rechnung zu trogen und
die Wassertarife entsprechend anzupassen.
Der Grundpreis für einen Standartzähler steigt daher im kommenden Jahr von 5,14 €/Monat auf
8,03 €/Monat
(brutto).
Da mit der Tarifumstellung ober KEINE STEIGERUNG DER UMSÄTZE
bezweckt wird, sinkt im Gegenzug der Wasserpreis von derzeit 1,31 €/ m3 auf 1,07 €/m3 (brutto).
Verehrte Kundinnen, verehrte Kunden, wir legen sehr großen Wert auf die Transparenz unserer
Zahlen. Wir haben Ihnen daher die Beschlussvorlage und die diesbezüglichen Zahlenwerte auf
unserer Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich dort über
die der Tarifumstellung zugrunde liegenden Zahlen und die Beweggründe der Betriebsleitung
sowie der Politik.
bei Schäden
etc. an
Abwasserbeseitigung nach Büroschlussl
Notrufnummern
der
öffentlichen
Versorgungsbereich
Stadtwerke Erftstadt
Wasserversorgung
-
Abwasserbeseitigu
ng
-_.-
Verbandswasserwerk
Euskirchen
Stadtwerke Erftstadt
gesamtes Stadtgebiet
Wasserversorgung
bzw.
Rufnummern
nach Dienstschluss
0163 - 2067025
0163 - 2067026
02251- 79150
0173 - 5463876
Wasserversorgung
Wie stets informieren wir Sie aktuell über die Aufbereitung
Wasserwerk Dirmerzheim und über die Wasserhärte wie folgt:
des reinen Grundwassers im
"Das Erftstädter Wasser musszum Schutz des Leitungsnetzes und gegen Verkeimung nicht mehr
aufbereitet werden. Dem Trinkwasser wird daher, auch nach Absprache mit dem
Gesundheitsamt des Erftkreises,seit Mitte 2005 kein Chlor mehr zugesetzt." Unser Trinkwasser fällt
mit 16- 19° dH unter den Härtebereich "hart".
Härtebereich
Millimol Calciumcarbonat je
weich
mittel
hart
°dH
weniger als 8,4° dH
8,4 bis 14° dH
mehr als 14° dH
weniger als 1,5
1,5 bis 2,5
mehr als 2,5
Einführung einer Bonuskarte für die Nutzung unserer Bäder
Im kommenden Jahr wird es in den städtischen Bädern für .Vielschwirnrner" die Möglichkeit
zum Erwerb von Mehrfachkarten mit "Bonus" geben. Neben der bisherigen Zehnerkarte wird es
künftig auch ,,20er", ,,30er" usw. Karten geben. Zusätzlich zu dem um insgesamt 4,- Euro
günstigeren Eintritt beim Erwerb einer Zehnerkarte wird es künftig ab dem Kauf einer ,,20er"
Karte noch einen freien Eintritt geben. Dabei staffelt sich dieser Bonus mit der Höhe der
erworbenen "Mehrfachkarte". Demnach würde bereits eine ,,50er" Karte im Vergleich zum Kauf
der Einzelkarten eine Ersparnisvon 20,- Euro bringen und zusätzlich mit zehn mal freiem Eintritt
belohnt. Der Erwerb einer" 1OOer"Karte bringt damit im Vergleich zum Erwerb von Einzelkarten
eine Ersparnisvon 40,- Euro und 45 mal freien Eintrittzusätzlich.
Dichtigkeitsprüfung gern.
§
61a LWG
Die Notwendigkeit zur Überprüfung der Dichtigkeit von Hausanschlussleitungen (erdverlegten
Abwasserleitungen auf Privatgrundstücken) ist NRW- weit in der Diskussion.Damit wird unserer
Meinung nach der Bürger verunsichert und das eigentliche Ziel dieses Gesetzes aus dem Blick
gerückt. Es geht bei der Dichtigkeitsprüfung nicht um reine .Poroqrcphenreiterel''- es geht
vielmehr darum, dass man sich ein "Bild" vom Zustand einer Sache macht, die man tagtäglich
nutzt und die nicht nur aufgrund ihrer "Umweltrelevanz", sondern auch aus eigenem Interesse
in Ordnung sein muss. In 2011 hat der Rat der Stadt Erftstadt daher die Fristen für die
Durchführung der Dichtigkeitsprüfung in einer Satzung festgelegt. Unserer Internetseite können
Sie entnehmen, bis wann der Dichtigkeitsnachweis in Ihrem Stadtteil zu erbringen ist. Sollten Sie
Fragen zu diesem Thema haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
:;
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(Dr. Franz Georg Rips)
Bürgermeister
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(Roland Klinkhammer)
Betriebsleiter