Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
14.12.12, 11:00
Aktualisiert
14.12.12, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – M
Vorlage 833 /IX.L. Z.1
Datum: 13.12.2012
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim befürwortet den Weiterbau der BAB 1 und fordert eine zügige Fortführung des Planfeststellungsverfahrens. Er nimmt die während
der Sitzung vorgetragenen Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur
Kenntnis.
Es wird darüber hinaus beschlossen,
1.
Die Immissionsschutzuntersuchungen (Lärmtechnik) nicht nur auf den Bereich
des nunmehr vorgesehenen Verkehrsstreckenabschnitts zu beschränken, sondern auf der Grundlage der derzeit bereits erheblichen Lärmentwicklungen und
darüber hinaus mit dem Weiterbau der BAB 1 zu ermittelnden künftigen Verkehrsaufkommens entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Orte
Pesch, Zingsheim und Engelgau vorzusehen.
2.
Bezüglich der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wird beschlossen:
3.
a)
Maßnahme VA 31 Ü1.52 – Armuthsbach
Der naturnahen Gestaltung von Bach- und Siefentälern durch Waldumbaumaßnahmen wird zugestimmt.
b)
Maßnahme VA61 Ü1.51 - Waldbereich Im Auel
Gegen den Umbau von Nadelholzbestände in standortgerecht Laubholzbestände bestehen keine Bedenken.
c)
Maßnahme VA91 Ü4.51 – südl. Sportplatz Tondorf
Im Rahmen der Entwicklung von Naturwald wurde der Bereich in Richtung Nordosten erweitert (Leittierart: Fledermaus). Es muss sichergestellt
werden, dass die nicht unter Schutz gestellten Flächen forstwirtschaftlich
weiterhin sinnvoll und ökonomisch vertretbar mit forstwirtschaftlichen Geräten erreichbar sind. Ggf. sind Rücke- bzw. Wirtschaftswege auf Kosten
des Verursachers entsprechend umzulegen.
d)
Maßnahme A1 – Rekultivierung des Altstandortes Betriebsgelände Ruhr
Die Rekultivierung wird befürwortet. Im Rahmen der Maßnahme ist zu
berücksichtigen, dass die Wirtschaftswegeverbindung von Schönau in
Richtung Tondorf sowie Tondorf – Hümmel erhalten bleibt, wobei der
Verbindungsweg Schönau – Buir von einer Entsiegelung auszunehmen
ist.
Für die zuvor beschriebenen Kompensationsmaßnahmen sind entsprechende
Entschädigungsregelungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu vereinbaren.
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Begründung:
Das Planfeststellungsverfahren zum Weiterbau der BAB 1 sieht eine Vielzahl von
ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sowohl auf privaten Grundstücken als auch auf
öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen vor. Auf gemeindlichen Flächen
sind nachfolgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Artenschutz) vorgesehen:
a)
Maßnahme VA 31 Ü1.52 – Armuthsbach
Innerhalb der Kernlebensräume wird die naturnahe Entwicklung der
Siefentäler gefördert, so dass ein deckungsreicher Bewuchs als Rückzugsund Aufzuchtsraum für Wildkatzen gesichert wird. Eine solche naturnahe
Gestaltung ist im u. a. Bereich des Armuthsbachs bei Tondorf vorgesehen
(s. Plan – Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, dieser Maßnahme zuzustimmen.
b)
Maßnahme VA61 Ü1.51 - Waldbereich Im Auel
Angrenzend an den Kernlebensraum der Wildkatze wird im besiedelten
Raum ene Verbesserung der Waldqualität durch den Umbau von Fichtenbeständen zu standortgerechtem Laubholzmischwld erreicht (s. Plan – Anlage
1). Es wird vorgeschlagen, hiergegen keine Bedenken zu erheben.
c)
Maßnahme VA91 Ü4.51 – Entwicklung von Naturwald südl. Sportplatz
Tondorf
Diese Maßnahme ist für Höhlen bewohnende Tierarten (Spechte und Fledermäuse) geplant, mit dem Ziel, Ersatz für die Verluste älterer Laubwaldbestände zu schaffen. Altwaldbestände werden dafür aus der Nutzung genommen und als Naturwälder entwickelt. Schwerpunkt liegt auf der Sicherung von Altbäumen und auf der Verbesserung des Totholzanteils. Von dieser Maßnahme betroffene Waldflächen südlich des Sportplatzes Tondorf
wird künftig eine forstwirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich sein (s.
Plan – Anlage 2).
Es wird vorgeschlagen, dieser Maßnahme zuzustimmen.
d)
Rekultivierung Altstandort G. Ruhr/Folgenutzung
Es handelt sich hier um das aufgegebene Fabrikgelände der Fa. Günter
Ruhr GmbH & Co. KG bei Buir. Neben den noch vorhandenen, teilweise verfallenen Gebäuden weist das Gelände in erheblichem Umfang bituminös
befestigte Flächen auf. Der dem Sülchesbach zulaufende Wolfseifen ist innerhalb der gesamten Betriebsfläche verrohrt. Das ursprüngliche Gelände
wurde zur Schaffung relativ ebener Betriebsflächen in unterschiedlichem
Umfang aufgeschüttet (s. Plan – Anlage 3).
Der angestrebte Folgezustand ist die Entwicklung von Wald. Derzeit nicht
versiegelte Flächen werden rekultiviert und unterliegen anschließend der
Sukzession. Als Ersatzaufforstung wird ausschließlich der Umfang der tatsächlich rekultivierten / entsiegelten Fläche benannt.
Im Bereich des naturnah wieder herzustellenden Seifens werden zur frühzeitigen Sicherung des Bachverlaufes gezielt Pflanzungen von typischen bach-
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begleitenden Gehölzarten wie Erle, Strauchweiden und Eschen vorgenommen.
Die Rekultivierung der Fläche und Anlage von Wald bei Sicherung der vorhandenen Erschließungen der umgebenden Landschaft entspricht darüber
hinaus den Zielsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 32 – Nettersheim.
Vom Grundsatz her ist die vorgesehene Rekultivierungsmaßnahme am Altstandort G Ruhr zu begrüßen, obwohl sich diese nur auf die bituminös befestigten Flächen sowie des verrohrten Wolfseifens beziehen und die Gebäuderuinen unangetastet bleiben sollen. Es sollte darauf hingewirkt werden, dass der Verbindungsweg Schönau – Buir, der in die bituminös befestigte Fläche des ehem. Betriebsgeländes mit integriert ist, von der beabsichtigten Entsiegelungsmaßnahme ausgeschlossen wird, da dieser bislang
durchgehend als bituminös befestige Wegefläche vorhanden ist. Darüber
hinaus sollte ebenfalls die Wirtschaftswegeverbindung Tondorf – Hümmel
erhalten bleiben.
Es wird vorgeschlagen, zu den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (Artenschutz)
mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW entsprechende Entschädigungsregelungen zu verhandeln.
gez. Pracht
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Bürgermeister