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Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1; Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
14.12.12, 11:00
Aktualisiert
14.12.12, 11:00
Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens) Beschlussvorlage (Weiterbau der A 1;
Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – M Vorlage 833 /IX.L. Z.1 Datum: 13.12.2012 An den Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Weiterbau der A 1; Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim befürwortet den Weiterbau der BAB 1 und fordert eine zügige Fortführung des Planfeststellungsverfahrens. Er nimmt die während der Sitzung vorgetragenen Ausführungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Kenntnis. Es wird darüber hinaus beschlossen, 1. Die Immissionsschutzuntersuchungen (Lärmtechnik) nicht nur auf den Bereich des nunmehr vorgesehenen Verkehrsstreckenabschnitts zu beschränken, sondern auf der Grundlage der derzeit bereits erheblichen Lärmentwicklungen und darüber hinaus mit dem Weiterbau der BAB 1 zu ermittelnden künftigen Verkehrsaufkommens entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entlang der Orte Pesch, Zingsheim und Engelgau vorzusehen. 2. Bezüglich der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wird beschlossen: 3. a) Maßnahme VA 31 Ü1.52 – Armuthsbach Der naturnahen Gestaltung von Bach- und Siefentälern durch Waldumbaumaßnahmen wird zugestimmt. b) Maßnahme VA61 Ü1.51 - Waldbereich Im Auel Gegen den Umbau von Nadelholzbestände in standortgerecht Laubholzbestände bestehen keine Bedenken. c) Maßnahme VA91 Ü4.51 – südl. Sportplatz Tondorf Im Rahmen der Entwicklung von Naturwald wurde der Bereich in Richtung Nordosten erweitert (Leittierart: Fledermaus). Es muss sichergestellt werden, dass die nicht unter Schutz gestellten Flächen forstwirtschaftlich weiterhin sinnvoll und ökonomisch vertretbar mit forstwirtschaftlichen Geräten erreichbar sind. Ggf. sind Rücke- bzw. Wirtschaftswege auf Kosten des Verursachers entsprechend umzulegen. d) Maßnahme A1 – Rekultivierung des Altstandortes Betriebsgelände Ruhr Die Rekultivierung wird befürwortet. Im Rahmen der Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftswegeverbindung von Schönau in Richtung Tondorf sowie Tondorf – Hümmel erhalten bleibt, wobei der Verbindungsweg Schönau – Buir von einer Entsiegelung auszunehmen ist. Für die zuvor beschriebenen Kompensationsmaßnahmen sind entsprechende Entschädigungsregelungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu vereinbaren. 3 Begründung: Das Planfeststellungsverfahren zum Weiterbau der BAB 1 sieht eine Vielzahl von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sowohl auf privaten Grundstücken als auch auf öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen vor. Auf gemeindlichen Flächen sind nachfolgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Artenschutz) vorgesehen: a) Maßnahme VA 31 Ü1.52 – Armuthsbach Innerhalb der Kernlebensräume wird die naturnahe Entwicklung der Siefentäler gefördert, so dass ein deckungsreicher Bewuchs als Rückzugsund Aufzuchtsraum für Wildkatzen gesichert wird. Eine solche naturnahe Gestaltung ist im u. a. Bereich des Armuthsbachs bei Tondorf vorgesehen (s. Plan – Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, dieser Maßnahme zuzustimmen. b) Maßnahme VA61 Ü1.51 - Waldbereich Im Auel Angrenzend an den Kernlebensraum der Wildkatze wird im besiedelten Raum ene Verbesserung der Waldqualität durch den Umbau von Fichtenbeständen zu standortgerechtem Laubholzmischwld erreicht (s. Plan – Anlage 1). Es wird vorgeschlagen, hiergegen keine Bedenken zu erheben. c) Maßnahme VA91 Ü4.51 – Entwicklung von Naturwald südl. Sportplatz Tondorf Diese Maßnahme ist für Höhlen bewohnende Tierarten (Spechte und Fledermäuse) geplant, mit dem Ziel, Ersatz für die Verluste älterer Laubwaldbestände zu schaffen. Altwaldbestände werden dafür aus der Nutzung genommen und als Naturwälder entwickelt. Schwerpunkt liegt auf der Sicherung von Altbäumen und auf der Verbesserung des Totholzanteils. Von dieser Maßnahme betroffene Waldflächen südlich des Sportplatzes Tondorf wird künftig eine forstwirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich sein (s. Plan – Anlage 2). Es wird vorgeschlagen, dieser Maßnahme zuzustimmen. d) Rekultivierung Altstandort G. Ruhr/Folgenutzung Es handelt sich hier um das aufgegebene Fabrikgelände der Fa. Günter Ruhr GmbH & Co. KG bei Buir. Neben den noch vorhandenen, teilweise verfallenen Gebäuden weist das Gelände in erheblichem Umfang bituminös befestigte Flächen auf. Der dem Sülchesbach zulaufende Wolfseifen ist innerhalb der gesamten Betriebsfläche verrohrt. Das ursprüngliche Gelände wurde zur Schaffung relativ ebener Betriebsflächen in unterschiedlichem Umfang aufgeschüttet (s. Plan – Anlage 3). Der angestrebte Folgezustand ist die Entwicklung von Wald. Derzeit nicht versiegelte Flächen werden rekultiviert und unterliegen anschließend der Sukzession. Als Ersatzaufforstung wird ausschließlich der Umfang der tatsächlich rekultivierten / entsiegelten Fläche benannt. Im Bereich des naturnah wieder herzustellenden Seifens werden zur frühzeitigen Sicherung des Bachverlaufes gezielt Pflanzungen von typischen bach- 4 begleitenden Gehölzarten wie Erle, Strauchweiden und Eschen vorgenommen. Die Rekultivierung der Fläche und Anlage von Wald bei Sicherung der vorhandenen Erschließungen der umgebenden Landschaft entspricht darüber hinaus den Zielsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 32 – Nettersheim. Vom Grundsatz her ist die vorgesehene Rekultivierungsmaßnahme am Altstandort G Ruhr zu begrüßen, obwohl sich diese nur auf die bituminös befestigten Flächen sowie des verrohrten Wolfseifens beziehen und die Gebäuderuinen unangetastet bleiben sollen. Es sollte darauf hingewirkt werden, dass der Verbindungsweg Schönau – Buir, der in die bituminös befestigte Fläche des ehem. Betriebsgeländes mit integriert ist, von der beabsichtigten Entsiegelungsmaßnahme ausgeschlossen wird, da dieser bislang durchgehend als bituminös befestige Wegefläche vorhanden ist. Darüber hinaus sollte ebenfalls die Wirtschaftswegeverbindung Tondorf – Hümmel erhalten bleiben. Es wird vorgeschlagen, zu den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (Artenschutz) mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW entsprechende Entschädigungsregelungen zu verhandeln. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister