Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Br -
Vorlage 962 /IX.L.
Datum: 04.03.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Immobilienmanagement Baugebiet G14 "Zur Klosterquelle / Hasenweg / In den
sechs Morgen" in Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Immobilienvermarktung im Baugebiet
G 14 „Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs Morgen“ einen Dienstleistungsvertrag mit Dritten zu schließen.
Begründung:
In den letzten Jahren ist u.a. in der ländlichen Region ein Einwohnerrückgang festzustellen der im Geburtenrückgang aber auch im demographischen Wandel zu begründen ist.
Somit muss es für die Gemeinde eine besondere Herausforderung sein, in den
kommenden Jahren wiederum Interesse für eine Ansiedlung im ländlichen Raum
und hier speziell in der Gemeinde Nettersheim zu erwirken.
Hierzu werden sicherlich die anstehenden größeren Bauprojekte Bahnhofsumfeld
Nettersheim und archäologischen Landschaftspark Nettersheim mit beitragen.
Entwicklungsmöglichkeiten stehen derzeit u.a. im Baugebiet G 14 zur Verfügung, so
dass entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Bauträger und der Gemeinde
vorbereitet und in Kürze zum Abschluss gebracht werden sollen. Diese beinhalten
auch den vorgesehenen Endausbau (s. Vorlage 951).
Damit in den kommenden Jahren eine möglichst zügige Weiterentwicklung im Baugebiet G 14 erreicht werden kann, ist vorgesehen über einen Dienstleistungsvertrag
mit einem Immobilienbüro die Grundstücksvermarktung zu realisieren. Hierbei soll
die Gemeinde weiterhin unterstützend mitwirken, wobei Vermarktungsabläufe und
Strategien im Detail mit der Gemeinde abzustimmen sind. Eine Mitwirkung der Gemeinde wird auch sicherlich beim Interessenten eine vertrauensvolle Basis schaffen.
Unter Zugrundelegung des zu schließenden notariellen Vertrages zwischen dem
Bauträger und der Gemeinde muss eine kostenneutrale Abwicklung für die Gemeinde gewährleistet sein.
Es wird daher vorgeschlagen, einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag zu
schließen (s. Vorlage 963).
gez. Pracht
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Bürgermeister