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Beschlussvorlage (Immobilienmanagement Baugebiet G14 "Zur Klosterquelle / Hasenweg / In den sechs Morgen" in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
08.03.13, 11:00
Aktualisiert
08.03.13, 11:00
Beschlussvorlage (Immobilienmanagement Baugebiet G14 "Zur Klosterquelle / Hasenweg / In den sechs Morgen" in Nettersheim) Beschlussvorlage (Immobilienmanagement Baugebiet G14 "Zur Klosterquelle / Hasenweg / In den sechs Morgen" in Nettersheim)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Br - Vorlage 962 /IX.L. Datum: 04.03.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Immobilienmanagement Baugebiet G14 "Zur Klosterquelle / Hasenweg / In den sechs Morgen" in Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der Immobilienvermarktung im Baugebiet G 14 „Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs Morgen“ einen Dienstleistungsvertrag mit Dritten zu schließen. Begründung: In den letzten Jahren ist u.a. in der ländlichen Region ein Einwohnerrückgang festzustellen der im Geburtenrückgang aber auch im demographischen Wandel zu begründen ist. Somit muss es für die Gemeinde eine besondere Herausforderung sein, in den kommenden Jahren wiederum Interesse für eine Ansiedlung im ländlichen Raum und hier speziell in der Gemeinde Nettersheim zu erwirken. Hierzu werden sicherlich die anstehenden größeren Bauprojekte Bahnhofsumfeld Nettersheim und archäologischen Landschaftspark Nettersheim mit beitragen. Entwicklungsmöglichkeiten stehen derzeit u.a. im Baugebiet G 14 zur Verfügung, so dass entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Bauträger und der Gemeinde vorbereitet und in Kürze zum Abschluss gebracht werden sollen. Diese beinhalten auch den vorgesehenen Endausbau (s. Vorlage 951). Damit in den kommenden Jahren eine möglichst zügige Weiterentwicklung im Baugebiet G 14 erreicht werden kann, ist vorgesehen über einen Dienstleistungsvertrag mit einem Immobilienbüro die Grundstücksvermarktung zu realisieren. Hierbei soll die Gemeinde weiterhin unterstützend mitwirken, wobei Vermarktungsabläufe und Strategien im Detail mit der Gemeinde abzustimmen sind. Eine Mitwirkung der Gemeinde wird auch sicherlich beim Interessenten eine vertrauensvolle Basis schaffen. Unter Zugrundelegung des zu schließenden notariellen Vertrages zwischen dem Bauträger und der Gemeinde muss eine kostenneutrale Abwicklung für die Gemeinde gewährleistet sein. Es wird daher vorgeschlagen, einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag zu schließen (s. Vorlage 963). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister