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Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen hier: Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
46 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
09.12.12, 18:00
Aktualisiert
09.12.12, 18:00
Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen
hier: Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW) Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen
hier: Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW) Beschlussvorlage (Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 902 /IX.L. Datum: 06.12.2012 Erweiterung An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen hier: Bildung und Verteilung der Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von drei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen im Schuljahr 2013/2014 mit folgender Verteilung: Am Hauptstandort Zingsheim werden zwei Eingangsklassen gebildet, am Teilstandort Marmagen wird eine Eingangsklasse gebildet. Begründung: Die Bezirksregierung hat gem. § 81 (3) SchulG NRW den Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 06.09.2012 den Gundschulverbund ZingsheimMarmagen durch Änderung (§ 82 SchulG) ab dem 01.08.2013 genehmigt. Die Katholische Grundschule Zingsheim wird Hauptstandort, die Gemeinschaftsgrundschule Marmagen wird Teilstandort. Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz wurde am 7. November 2012 im Landtag des Landes NRW beschlossen. Die Änderungsverordnung soll zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Kraft treten. Die neuen Regelungen zur Klassenbildung auf Schulebene sollen bereits beim aktuellen Anmeldeverfahren zugrunde gelegt werden, sofern gleichzeitig die Höchstgrenze der zu bildenden Eingangsklassen nach der kommunalen Klassenrichtzahl nicht überschritten wird. Nach jetzigem Stand sind insgesamt 59 Kinder an den Grundschulen für das Schuljahr 2013/2014 angemeldet, so dass nach kommunaler Klassenrichtzahl drei Klassen gebildet werden können (vgl. Vorlage 796/IX.L). Die Eltern wurden in Gesprächen auf die neue Situation vorbereitet. Unter Abstimmung mit den Schulleitungen konnten hier einvernehmliche Lösungen mit den Eltern für eine pädagogisch ausgewogene Klassenbildung erreicht werden. So können am Standort Zingsheim zwei Klassen mit 18 Kindern und am Standort Marmagen eine Klasse mit 23 Kindern gebildet werden. Da der Grundschulverbund aus einer katholischen und einer Gemeinschaftsgrundschule gebildet wird, werden Teilpflegschaften an jedem Standort gewählt werden. 3 Die Schulleiterstelle für den Grundschulverbund Zingsheim-Marmagen wird ab dem 30.12.2012 mit einer Bewerbungsfrist von sechs Wochen ausgeschrieben. Aufgrund der ATZ-Freistellung des bisherigen Stelleninhabers und durch Veränderung der besoldungsrechtlichen Wertigkeit dieser Funktionsstelle (mehr als 180 Schüler) ist die Ausschreibung erforderlich. Die Stelle der Konrektorin wird nicht neu ausgeschrieben, sondern bleibt nach Aussage der Schulrätin unverändert besetzt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister