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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abwasser hier: Entlastung des Werkleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
30.11.12, 13:00
Aktualisiert
30.11.12, 13:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abwasser 
hier: Entlastung des Werkleiters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abwasser 
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 860 /IX.L. Datum: 12.11.2012 An den Werksausschuss Sitzungstag: 04.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abwasser hier: Entlastung des Werkleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja abschließender Prüfvermerk der GPA NRW Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2012 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2011 vorbehaltlos Entlastung. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2011 in seiner Sitzung vom 04.09.2012 beraten und festgestellt. Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abwasser mit Schreiben vom 02.10.2012 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerks zugeleitet worden. Ausweislich des dortigen Schreibens vom 14.11.2012 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister