Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..: 61.21-20/129.1 - Wz
V 7/
Amt:
An den
~~r Sitzung
l¥,~tJ2f;?2
/1ft'!
- 61 -
BeschIAusf.:
Rat
- 61 -
Datum: 27.02.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
für Planung
Betrifft:
Bebauungsplan 129.1, Erftstadt-Lechenich,
"Westtangente" ;
Satzungsbeschluss
Bezug:
V 7/1662, Rat am 11.12.2001
Finanzielle
Erper Straße/B 265n,
Auswirkungen:
~
Keine
Unterschrift des BUdgetverantwortIiC.h~)1
Erflstadt, den 27. Februar 2002
•
fA) U\J\
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper
StraßefB265n gern. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141),
zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie
folgt entschieden:
1.1
Landschaftsverband Rheinland, Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße
133,53115 Bonn
Die Anregung bzgl. der Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW und der Hinweis bzgl. des Auftretens archäologischer Bodenfunde
und Befunde wird zur Kenntnis genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes
beachtet.
1.2
Der Landrat, Erftkreis
Die Anregungen des Erftkreises bzgl. der Ersatzmaßnahmen werden zur Kenntnis
genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes entsprechend umgesetzt.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.058
- 2 -
1.3
Landwirtschaftskammer
Rheinland, Kreisstelle Erftkreis
Die Anregung bzgl. der Ausführung der Wirtschaftswege wird im weiteren Vollzug
(Planung und Ausbau der Wirtschaftswege) entsprechend berücksichtigt.
Der aus Sicht der Landwirtschaftskammer aus Verkehrssicherheitsgründen geforderten
Lichtsignalanlage im Bereich der geplanten Querung des Wirtschaftsweges im Knotenpunkt B 265nIWesllangente wird insofem beigetreten, als die Stadt Erftstadt diese
Forderung grundsätzlich (z.B. als Bedarfsampel) unterstützt und eine entsprechende
Bille beim Baulasllräger vorträgt.
1.4
•
Rhein. Landwirtschafts-Verband
E.V., Kreisbauernschaft
Köln - Erftkreis
Der Forderung hinsichtlich der Verwirklichung eines Brückenbauwerks über die B 265n
(Variante A) kann nicht entsprochen werden.
Im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplanes wird angestrebt, mit der Kreisbauernschaft Köln - Erftkreis bzw. mit dem betroffenen Landwirt eine einvemehmliche Regelung
bzgl. der vorgetragenen Bedenken zu treffen .
1.5
Amt für Agrarordnung, Euskirchen
Der Anregung bzgl. der Umforrnulierung der Begründung unter Ziffer 7, 1. Absatz, wird
entsprochen. Die Verrnessungskosten werden von der Stadt Erftstadt übemommen.
1.6
AHAG - Lechenich e.V., Erftstadt;
B 7/1363, Ausschuss für Planung
Dem Antrag bzgl. der Ablehnung der Planung der Wesllangente
entsprochen.
II.
•
Lechenich wird nicht
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt
geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950) und §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Weslfalen
(GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666),
zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), wird der Bebauungsplan Nr. 129.1,
E.-Lechenich, Erper StraßelB 265n, "WesIlangente", nebst Begründung als Satzung
beschlossen .
Begründung:
Zu 1.4: Die Kreisbauemschaft Köln - Erftkreis E.v. trägt namens und im Auftrag ihres Mitglieds,
Herrn Johann Friedrich Schneider, Maximinenkreuz 41, 50374 Erftstadt, Bedenken
gegen die vorliegende Planung vor.
" Durch die Umplanung des planfestgestellten Knotenpunktes B 265n/Erper Straße im
. Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 129.1 wird die bisherige, direkte Anbindung
der von Herrn Schneider bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen westlich der
B 265n abgebunden und die Anfahrt zu diesen Flächen über den geplanten neuen
Knotenpunkt erschwert bzw. wesentlich verlängert.
Die in diesem Zusammenhang angeregte Variante A (Bau einer Wirtschaflswege-Brücke
über die B 265n) ist im Rahmen der Vorenlwurfserörterungen mit den an der Planung
Beteiligten diskutiert worden; im Ergebnis dieser Beratungen ist von dieser Variante
aus Kostengründen Abstand genommen worden.
Eine Verwirklichung dieser Variante ist für die Stadt Erftstadt - ohne öffentliche Förderung - finanziell nicht darstellbar.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.058
- 3 -
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch in der bisherigen,
planfestgestellten Planung kein Brückenbauwer1<vorgesehen war, sodass hauptsächlich
betriebswirtschaftliehe
Gründe (Mehrweg) in die Abwägung zum Bebauungsplan
einzustellen sind.
Daher wird vorgeschlagen, im Vollzug des Bebauungsplanes zunächst mit der KreisbauemschaftlH. Schneider gemeinsam die Sachlage mit dem Ziel einer einvernehrnlichen
Regelung zu erörtern. Insbesondere wird hierbei auch die bereits im Rahmen der
bisherigen Planung angesprochene Umwegentschädigung (nach Entschädigungsrichtlinie Landwirtschaft) thematisiert, wobei vorrangiges Ziel eine lagenmäßig günstigere
Verlegung der bisherigen bewirtschafteten Flächen zur Betriebsstätte hin (östlich der
B 265n) sein sollte.
•
Zu 1.6: Die Bedenken der AHAG sind bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
vorgetragen worden; aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Planung vom 05.09.2001 (B 7/1363) wurden Bedenken in das weitere BebauungspIanverfahren eingestellt. Die Bedenken sind während der Offenlage des Bebauungsplanes
nicht wiederholt worden; da jedoch formell bisher noch keine Entscheidung zum
B 7/1363 getroffen wurde, sollte nunmehr ein entsprechender Beschluss gefasst
werden.
Dem Antrag der AHAG kann nicht entsprochen werden.
Inhalt des Bebauungsplanverfahrens ist die Verlegung des bisher geplanten Knotenpunktes Erper Straße/B 265n um ca. 450 m in östliche Richtung mit dem Ziel, eine
unmittelbare Anbindung der von der Stadt Erftstadt geplanten "Westtangente" an die
B 265 zu schaffen. Dieser Netzschluss gewährleistet eine Optimierung des Verkehrsabflusses aus den westlichen Stadtbereichen (Lechenich-West) kommend auf das
überörtliche Straßennetz (B 265n); darüber hinaus bildet dieser Straßenabschnitt im
Verbund mit der B 265n, der K 44n und dem weiteren geplanten Trassenverlauf der
Westtangente einen orlsdurchfahrtsfreien "Ring" um Lechenich und damit die Möglichkeit, die Ver1<ehreinsgesamt gleichmäßiger zu verteilen.
Die bisherige Anbindung der Erper Straße wird insoweit nicht ersatzlos wegfallen,
sondern lediglich - der Planung der Westtangente angepasst - verschoben.
Eine zusätzliche bzw. zweifache Anbindung der Erper Straße ist aus verkehrstechnischen und ver1<ehrslenkenden Gründen nicht erforderlich. Darüber hinaus wird die
Erper Straße auch in der bisherigen Knotenpunktplanung nicht in gerader Verlängerung
auf die B 265n geführt, sondern, wie in der zur Diskussion stehenden Planung, im
rechten Winkel auf die B 265n geführt, d.h. als Kreuzung mit Abbiegespur ausgebaut.
•
Aus den o.a. angeführlen städtebaulichen und ver1<ehrstechnischenGründen kann daher
den Anregungen der AHAG nicht stattgegeben werden.
Zu II.:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.12.2000 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
129.1, E.-Lechenich, Erper Straße/B 265n beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren
(Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 16.01.2002 bis einschI. 15.02.2002 die Offenlage gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr der Bebauungsplan
nebst Begründung als Satzung zu beschließen.
~
AlA \cl. ~Q.\.1
P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.058
LANDSCHAfTS
VERBAND
RHEINLAND
..
~~R-
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Rheinisches Amt für Bodendenkmarpflege
70 ,i
BM
r
10
Briefanschrift:
Rl1einischas Amt für Bodendenkmalpflege
Endenicher
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 25 65
Str.
6f.:
20
1 EINL;~::'~_/lJ.~.ÄOO2J
:.14
.
115
? Qalom
6;4
s2,<2.JAN. I-Dffr. Jarr:f'2'
e.knieps@lvr.de
50359 Erftstadt
Zimmer-Nr.
TeL (02 28) 98 34-
Fax (02 28) 6 04 65-
C122
183
301
Zeichen
- bei allen Schreiben
bitte angeben
333.45-30.1/01-001
•
Bebauungsplan
Nr. 129.1. Erftstadt-Lechenich,
Erper 5traße/B
Beteiligung der Träger Offentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 17.12.2001 - Az.; 61 21-20/129.1
hier: Belange der Bodendenkmalpflege
265n "Westtangente"
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Planumsetzung
Denkmalschutzgesetzes
stellen.
bitte ich, die Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des
NW, insbesondere der §§ 15 und 16, in geeigneter Weise sicher zu
Beim Auftreten archäologischer
Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
AußensteIle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 0242517684, Fax 0242517584, unverzüglich zu
informieren. Bodendenkmal und FundsteIle sind zunächst unverändert zu erhalten.
•
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
~'" )
(Kniep1
~
'"'
o
~
lhsucheranschrift:
053115 Bonn' Endenicher Straße 133
053115 Bonn' Endenicher Straße 129 und 129a
TeJ.fonZenJnJJe fD2 28)98 34-O.Fu
LVR lm Intemet: http://www.lvr.de
e~@il: RAB@lvr.de
Besuchszeit: Wir haben gleitende Arbeitszeit. Anrufe und Besuche daher bitte möglichst in
der Zeit von 9.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Banken
Westdeutsche Landesbank Köln 60 061 (BU 370 500 OO)
Landeszentralbank Köln 370 017 10 (BLZ 370 000 00)
Postbank Niedertassung Köln 564S01 (BLZ 370 SOOSO)
DB-Bahnhof Bonn,
BushaltesteUe Kartstraße - Linien 610, 634, 636, 637, 638, 639, 800, 843, 845
102 28) 9B 34-1 19
14-Feb-02
ERFTKREIS
15:59
- Amt
61-
S.Ol
-.-49-2271-832344
@
DER
Erf't"r,,'is
ll,·' .. I.UI,11
'J)I,"j
LANDRAT
1"'.:'lt·~·I!
Ha\l~ddrcsse
'.f.'illy j:r,u!,-I:
50359 Erftstadt
~
I. irl');1 (:;:~/'/~;:
p
i.:\ (',,"",1/1 r .'1;.; :' lUO
Ir-I(·, :i:''';.'1 f: /.11/'1/1
f~~u'C,,- ,~'''"u, ~.
ostecressc
6;;
_
•
/1\.I',i L" ;'[
(1
j'\Ii.'
'.(l!/f.I"!,.,·,;I"I':I;t
Stadt Erflstadt
LI: I:;"" .'\or
:(',i:
3.94
Herr Beck
fNr
.It.I::~.~AA:l:~glB1
!..": i C;fW!II
I
äesucnsaeuen
_ ;:!.,".iT ~;.~!;Iii'.
l?I.,i-,!
..--;
1(' It·
_~_.._.".')0 .. "'i.I I.:~.
Vl Tl '1111:,-:', Ir":.;
::;~';;;~;.4~21'"
Fax: 02271-83-2344
Bebauungsplan
:r:. J>",
~1'li3305.129 1
14:Ö'2.2002be
- e-mail: Amt61@erftkreis.de
129.1
öffentliche Auslegung
Ihr Schreiben
vem 17.12.2001
- 6121·20/129.1
Nach § 6 LG (8) sind die Flächen, für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
festgesetzt
worden sind. von der Unteren Landschaftsbehörde
in ein Verzeichnis einzutragen.
Ich bitte. rnelner Unteren
Landschaftsbehörde
die
Faonbeitrag benannten Ersatzmaßnahmen
mitzuteilen.
•
umset1ung
der
im
ökologischen
Im Auftrag
~
Beck
I(rrimaUl:
o,.,!. ':'"/ r, ·,(d .• ; I ~. 'j':-:;
11:lliC·.~('~"'ill I'II. h J.""'~' 1';;',1"."", ; 1'.,_"/ '; " ,'; ';1,:, '''('', -n, ,_ "i I ~I~:';
¢hentlit:"'~
I I ,I',
_.r
Vj·licl'l"lrsmur.'
,I"~',' ;'!,
1~",J1"LI,;;.
/!.""
1\ ...' [II., .: t" 'il
1,r
'j
r: Ijj
>.1
.tUm
I
r.
i:)."nk
v erbil'rd,"r:9C~:
f·'",!'"
!I~';' yr,
1.:- _ '_'.',
i~lj:' l:'i,
.'il·
,-"\1. ".':~,
;'.=:: ',,': .~"",.,
• "~",.:'
1":':/11 ,:'1',(,
~.\ "ll'
.(I;···,I~::~l:')('I";:t.ll,·,)l
i I ailge::
Ooi" *49 221 5348199
26/62/62
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER
16:63
RHEINLAND
KreissteIle Erftkreis
L:mdWi~chaffikammer
Rhflnland
""';";:.
r..;r1:e0st1, lU, 50765 Köln
tnre zeictwn:
v. 19.02.2002
Unsere Zek:he.'1: 3.36205 schö/d
Stadt Erftstadt
Stadtverwaltung
Umwelt u. Planungsamt
Holzdamm 10
Telefun:
0221/5340·100
Bearnelter/in:
Durchwahl:
Herr SchöBet
0221/5340-102
50374 Erftstadt
Fax;
0221/5340-199
E-Mail:
Datum:
•
@!wk.·rhe1nland.nr v«. de
26. Febr. 2002
Bebauungsplan Nr. 129.1 Erftstadt-Lechenich.
Erperstr./B265n ..We8ttangente"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitverfahren
gem. § 3 (2) BauGB
hier: Nachtrag zu unserer Stellungnahme vom 12.02..2002
Gegen den o. a. Bebauungsplan bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Es wird begrüßt, dass die notwendigen .Ausgleichsflächen zwischen die Ortslage Lechenten und die B265n gelegt worden sind.
Die uns mittlerweile vorliegende Karte des Bebauungsplanes Nr. 129.1 im
Maßstab 1:1000 gibt auch die Wirtschaftswegeführung wieder, wie sie im
Abstimmungsgespräch vom 10. Mai 2001 besprochen wurde.
Wir welsen nochmals daraufhin, dass die Ausführung der Wirtschaftswege
bezüglich Unterbau, Deckenstarken und Radius gemäß der aktuellen Richtlinien des Wirtschaftswegebaus vorzunehmen ist.
•
Aus Sicht der Landwirtschaftskammer wird auch eine Lichtsignalanfage im
Bereich der geplanten Querung des Wirtschaftsweges im Knotenpunkt 265nl
Westtangente aus VerkehrssicherheitsgrOnden gefordert.
Im Auftrag
J
Schößer
eartensrreße
11;:',S076S)!öln
ln~r.,Qt: www.tandWlrt£cnaftskammer.de
xcnten der f-ttJuptka9Se der la~ir':'Sch.aftsk'JrT'r.'!8T
VoIk!>bank.BOlin Ithctn-Sl~ eo, au 380 601 86, 1(~.Nr. 2100771015
S.cark~Il9¢l"Inr BU 390 500 00, I(tt\.Nr. 31036502
Westd. Ge~r1sc:h.,rts-Ze"tr ...Jo~nkca OCsseJdctF,au 300·600 10, )(to..NL 310017
Postbank, BU 37G 100 SO, Kto.Nr. 4370500
. "
.
S.:
2
\!
RLV
•
I
Kreisbauernschalt
~·.·-.I··,
':;0·'
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Rathaus Erftstadt-Liblar
Holzdamm 10
--.
•
L
i'·:·
Köln-Erflkreis e.V., Gorienslroße 11, S016S,Kiiln '.
r~--:-~
,
,
50395 Erftstadt
1",_
..-r ....
;.,
.'.. ;:r,
.
I' ,-
,
ci.
1
"~?
..
~
1
~
RHEINISCHER
~ANDWI RTSCHAFTS-VERBAN D E.V.
-~. KREISBAU ERNSCHAFT
i . ~~"L
-ERFTKREIS E.V.
y~~S.
Köl ,31 ~·1.2002
Tgb 929 Ass. Halef
Offenlegungsbeschluss
des Bebauungsplanes
Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenich,
Erper Straßel B 265 nl "Westtangente"
Anregungen und Bedenken während der Offenlegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
•
•
namens und im Auftrag unseres Mitglieds Johann Friedrich Schneider, Maximinenkreuz 41, 50374 Erftstadt und durch beiliegende Vollmacht ausgewiesen, bringen wir
form- und fristgemäß folgende Anregungen und Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 129.1 vor.
Unser Mitglied bewirtschaftet westlich der geplanten Bundesstraße B 265n rund 30
ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Davon sind ca. 20 ha Pachtland und 10 ha Eigentumsfläche. Diese Fläche macht ungefähr 1/3 der gesamten bewirtschafteten
Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs aus.
Bisher betrug die Entfernung dieser Fläche zur HofsteIle des Betriebs ca. 500 m.
Durch die vorgesehene Umplanung würde die Anfahrt zu den genannten Flächen
mehr als verdoppelt. Hinzu kämen Erschwernisse durch 2 Kreuzungen und mehrere
Kurven.
Verursacher dieser Umplanung ist die Stadt Erftstadt. Diese zusätzlichen Erschwernisse sind für unser Mitglied nicht zumutbar.
Die ursprüngliche Planung im Zusammenhang mit der Westtangente sah einen
Knotenpunkt 1 bzw. eine Brücke über die B 265n vor. Bei dieser ursprünglichen Planung wäre unser Mitglied in seiner Bewirtschaftung nicht beeinträchtigt worden. Die
vorgesehene Umplanung mit der Schaffung eines neuen Knotenpunktes wird von
unserem Mitglied abgelehnt. Er besteht weiter auf der Verwirklichung der sogenannten Variante A.
Gartenstraße
11
50765 Köln
Stodtsporkosse
Telefon: 0221/9591945
Telefox: 0221/9591946
Köln, Kto. 1001572682 (8l1 37050198)
-2-
•
Die Forderungen unseres Mitglieds werden aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur
Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen
Betriebs von hier aus befürwortet und unterstützt.
Die Anregungen und Bedenken unseres Mitglieds sind daher bei der weiteren Planung unbedingt zu berücksichtigen.
Ass. Havranek
Kreisverbandsdirektor
••
•
•
Anlage
26-Feb-02
13:28
5.02
.~
~~j
Amt für Agrarordnung Euskirchen
AmI: ttlr Agr,U(\idnW1~
t'o,!u:adl
15 ~2
~ tf(t-5 CU3\.:Jn:hell
Stadtverwaltung
Postfach 2565
Bearbeiter/in
f elefon
50359 Frl"tstadl
•
Dlcnstgehäude
Sebestianusstraßc 22
53H79 Euskirchen
Durchwahl
Telefax
1lerr Esse:
(02251) 7rJ02 - 0
(022~ i) 7002 - 217
(021S')700:!-160
11», Zeichen
Ihre Nachricht vom
Mein Zcicher;
Darum
61 2- J -20:129.1
;7.12.1001
52231 F.s'H("
26.02,02
Betrifft
Bebauungsplan
Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenlch,
"WesttangenteU;
Erper Slraße/B
Beteiligung der Trager ötfcnrlichcr lidange im Baulehplanverfahrcn
§ 3 (2) BauGB
Bezug:
•
265 n
gi'miilj
Mein Schreiben vom 18.02.2002
Ihr Schreiben vom 1902.2002
Nachdem Ihrerseits mit Schreiben vom 19.02.2002 die geforderte Niederschrift über den Terrmn vom
10.05.2001 und eine kartenmäßige Darstellung des o.a. Bebauungsplanes vorgelegt wurde. wird aus
Sicht der von mir wahrzunehmenden Belange der allgemeinen Landeskultur und <jer Landentwicklung
wie folgl Stellung genommen:
Gegen die Planung werden ke;re grundsalziichen Bedenken oder Anregungen yorgebracht .
Es wird jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß in dem in diesem Bereich anhängigen
Bodenordnungsverfahren
Lechenich eine .Sicherstetlunq" oer Flächenbereitstellung nicht z~ge5agt
werden kann. Laut Abstimmung ,wischen der Staat Erftstadt und cern Amt fur Agrarordnung kann in
diesem Verfahren lediglich versucht werden. die Flächenoereitstellung im Wege der freiwilligen
Vereinbarung mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu erreichen.
Die Formulierung unter Ziffer 7, 1 Absatz der Begründung isl daher entsprechend zu ändern
Es wira weiterhin angeregt, in Ziffer 7. 2. Absatz der Begründung Angaben über die Aufteilung der
anteiligen Vermessungskosten zu treffen.
1$;';
(Esser)
Ztl Cfrl:idlo.:ll ~h BL nul ~taJti..tlls-l irll(' g,I hi, H<llll..:;,ldk St;b,I';iL"\tm~!Map..,·
-,
~" i'~
ZlA 1!7/Alty
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
B
7/1363
/
-:
Amt: -61 /
BeS~USf.:
~um:
- 61 -
24, Juli 2001
Ausschuss für Planung
Anregung
Betrifft:
•
der AHAG Lechenich, c/o Herrn Wolfgang Schmolke, Markt 13,
Erftstadt
Ablehnung der Planung der Westtangente Lechenich über die Erper
Straße
Finanzielle
Auswirkungen:
18!
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21. August 2001
(}J\J~l/\
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bürgerantrag betrifft das laufende Bebauungsplanverfahren
chenich, Erper Straße/B 265 n, Westtangente.
BP 129.1, E.-Le-
Insoweit wird darauf hingewiesen, dass das Instrument des "Bürgerantrages" in
einem BP-Verfahren planungsrechtlich nicht vorgesehen ist. Im Baugesetzbuch ist
die Form der Bürgerbeteiligung (im Bauleitplanverfahren) im § 3 Qbschließend
geregelt.
•
Da jedoch eine gleichlautende Anregung während der einwöchigen Nacherörterungsfrist (Bürgerversammlung vom 29.05.2001) im Bebauungsplanverfahren fristgerecht eingereicht wurde (s. Anlage), wird diese Anregung im weiteren Verfahren
beim Offenlegungsbeschluss behandelt bzw. fließt in den Abwägungsprozess zum
Bebauungsplan ein.
Inhaltlich wird darauf hingewiesen, dass mit der vorliegenden Planung lediglich der
bisherige Knoten B 265 n/Erper Straße im Netzschluss mit der "Westtangente" um
ca. 300 bis 400 m baugleich in östliche Richtung verschoben wird.
Darüber hinaus ist ein Rückbau des Teilabschnittes Erper Straße entsprechend
des Verfahrensstandes nicht vorgesehen.
(Bösche)
P:\SZ\ANTRAGE\B1363.W2D
/1
31-/ ;13t~
AHAG-Lechenich
ev.
\\
Postfach 1210·50363
~
;
.\\.
\'.
Herrn Bürgermeister
Ernst - Dieter Bösche
Rathaus
Holzdamm 10
Erftstadt
j;\
,
-
\~,
"
~
00-';;
'I '":,;~:
1 '
•
,
,
ri
,
Wollgang Schmolke
;
\':~'!
','.," ,
~
Geschäftsstelle:
.
,,
'\
i
C
'
2UOl
• ,-.
.,~
._"
,,
, "
50374 Erftstadt -Liblar
It
Markt 13
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel. (02235) 72613 + 77711
Fax (022 35) 5813 + 7 3826
;.
Lechenich, 10.06.01
BÜRGERANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Rahmen der Planung zur sogenannten West - Tangente in Lechenich, wurde bei der
Vorstellung dieser Trassenführung am Dienstag, den 29.05, bekannt, daß die neue
Straße über die ERPER STR ( alte B 265 ) bis zur neuen B 265 , etwa bis zum
AHREMER LlCHWEG, geführt werden soll.
Nach der Fertigstellung soll dann die ERPER STR, zwischen den Anbindungen West Tangente und B 265 neu, für den Verkehr gesperrt und vielleicht sogar zurück gebaut werden.
Wir beantragen, die ERPER STRASSE in ihrem jetzigem Zustand zu lassen, und weiterhin
für den Verkehr aus Süden befahrbar zu halten.
•
Begründung:
Die geplante Verkehrsführung leitet den Verkehr aus den südlichen Stadtteilen und den
benachbarten Orten an Lechenich vorbei. Mögliche Kunden, die einmal auf der schnellen
neuen Umgehungsstraße sind, finden nur umständlich durch das enge Nadelöhr
KLOSTER STR in den Ort. Auch das Argument, das dieser Weg zum Parkplatz Schützenplatz
führt, zieht nicht, da dieser Parkplatz zu 98 % ausgelastet ist. Die breitere ERPER STR. bietet
hingegen bequemer, zu den neu zu erstellenden Parkplätzen in Schrägaufstellung der
HERRIGER STR., zu kommen.
Wir bitten Sie, diesen Antrag den entsprechenden
Gremien zu zuführen.
Für den Vorstand der AHAG Lechenich
Mit freundlichen Grüße~~j7Oz..t?v1~
Lothar Marschalleck
Bankverbindung: Reifteisenbank Leebenich (BLZ 37069472)
Kto.-Nr. 1004790010
SENCE~'
MIC~~EL SCHMALEN
CDU
.!?;;/4?£-Z
Micnael.Sdlmalen
An der Baumschule 19
50374 Erftstadt
19. 50374E>t!#odI
Telefax: 02235-71265
Stadt Erftstadt
...
Telefon: (02235) 690 236
Tetefax: (02235) 71 962
j
'-,"' -'/
I"""'-!.
V':
1-
'",'
..,.' ,
..
;<~,
13.06.2001, sh/1.
7"". !
.,
,',"
I
r2i
---,·~Lc--
Westtangente Erftstadt-Lechenich
hier: Beschwerde der AHAG Lechenich
:'-.
,:.-",
-:.;i(
I
i.::
~_.
-~.-
c
','
,/
.
fVLve,~
~f1~
_.,,~_J
i
".~..i
I
/
ANREGUNG
Sehr geehrter Herr Granrath, lieber Albert !
Wie der Presse zu entnehmen ist, beschwert sich die AHAG Leehemen
im Zusammenhang mit den Planungsüberlegungen für die Westtangente
Lechenich über die beabsichtigte Rekultivierung des Straßenstückes Erper Straße zwischen Neuanschluß B 265 n und EinmOndung Westtangante auf die Erper Straße. .
•
Ich möchte namens der CDU Lechenich anregen, nach Inbetriebnahme
der 8 265 n und der Westtangente eine angemessene Übergangszeit
abzuwarten, und in dieser Zeit die möglichen Verkehrsströme auf der
alten Trasse der Erper Straße zu beobachten und ggfs. durch Verkehrszahlungen zu dokumentieren. Es ist vordergrondig nicht von der Hand
zu weisen, dass die Klosterstraße nicht geeignet erscheint die Verkehre
auch zu den Gewerbetreibenden in der Herriger und Erper Straße qualifiziert aufzunehmen. Eine abschließende Entscheidung sollte u.E, daher
zur Zeit noch nicht getroffen werden. Vielleicht kann ein evtl. nicht mehr
benötigter Straßenabschnitt auch als abgesperrte Fläche der Freizeitgestaltung -möglicherweise als Skaterbahn für Inlineskating.,. zugefOhrt
werden.
Ck1s{
NR01
Christlich Demokratische Union - Ortsverband Lechenich
Herm Stadtverordneten
Albert G ran rat h
Vors. des Planungsausschuß
•
2>3' 03
Z~I
c
rJerBa"mscf>1IIo
Nachrichtlich
GE .121
ZiA l!114!&~ /,)",/41<_1-
Der Vorsitzende
COU·""
',3
'49 2237 Q231616
fl~/Jc --2· e« jJ711.~{J
01;\\
AHAG-Lechenich
ev. . Postfach
1210 .l03~
ErftSladt
J
Geschäftsstelle:
Wolfgang Schmolke
/[, ..
Herrn Bürgermeister
Ernst - Dieter Bösche
Rathaus
Holzdamm 10
Markt 13
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel. (02235) 72613+ 77711
Fax (022 35) 5813 + 7 38 26
~
50374 Erftstadt -Liblar
•
Lechenich, 10.06.01
Widerspruch zur Bürgerinformation West - Tangente Lechenich
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Rahmen der Planung zur sogenannten West - Tangente in Lechenich, wurde bei der
Vorstellung dieser Trassenführung am Dienstag, den 29.05. bekannt, daß die neue
Straße über die ERPER STR. ( alte B 265 ) bis zur neuen B 265 , etwa bis zum
AHREMER LlCHWEG, geführt werden soll.
Nach der Fertigstellung soll dann die ERPER STR., zwischen den Anbindungen WestTangente und B 265 neu, für den Verkehr gesperrt und vielleicht sogar zurück gebaut werden.
•
Wir beanstanden diesen Plan, und schlagen vor, die ERPER STRASSE in ihrem jetzigem
Zustand zu lassen, und weiterhin für den Verkehr aus Süden befahrbar zu halten .
Die geplante Verkehrsführung leitet den Verkehr aus den südlichen Stadtteilen und den
benachbarten Orten an Lechenich vorbei. Mögliche Kunden, die einmal auf der schnellen
neuen Umgehungsstraße sind, finden nur umständlich durch das enge Nadelöhr
KLOSTER STR. in den Ort. Auch das Argument, das dieser Weg zum Parkplatz Schützenplatz
führt, zieht nicht, da dieser Parkplatz zu 98 % ausgelastet ist. Die breitere ERPER STR. bietet
hingegen bequemer, zu den neu zu erstellenden Parkplätzen in Schrägaufstellung der
HERRIGER STR., zu kommen.
Wir bitten Sie, diesen Widerspruch anzunehmen und den entsprechenden Gremien zu zuführen.
Für den Vorstand der AHAG Lechenich
/l~
Mit freundlichen Grüße~
Lothar Marschalleck
Bankverbmdunq:
Reifteisenbank Leeherrich (BLZ 370694 72) Kto-Nr. 1004790010