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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 129.1, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße/B 265n, "Westtangente" ; Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 61.21-20/129.1 - Wz V 7/ Amt: An den ~~r Sitzung l¥,~tJ2f;?2 /1ft'! - 61 - BeschIAusf.: Rat - 61 - Datum: 27.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss für Planung Betrifft: Bebauungsplan 129.1, Erftstadt-Lechenich, "Westtangente" ; Satzungsbeschluss Bezug: V 7/1662, Rat am 11.12.2001 Finanzielle Erper Straße/B 265n, Auswirkungen: ~ Keine Unterschrift des BUdgetverantwortIiC.h~)1 Erflstadt, den 27. Februar 2002 • fA) U\J\ Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper StraßefB265n gern. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Landschaftsverband Rheinland, Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133,53115 Bonn Die Anregung bzgl. der Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW und der Hinweis bzgl. des Auftretens archäologischer Bodenfunde und Befunde wird zur Kenntnis genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes beachtet. 1.2 Der Landrat, Erftkreis Die Anregungen des Erftkreises bzgl. der Ersatzmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen und im Vollzug des Bebauungsplanes entsprechend umgesetzt. P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.058 - 2 - 1.3 Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Erftkreis Die Anregung bzgl. der Ausführung der Wirtschaftswege wird im weiteren Vollzug (Planung und Ausbau der Wirtschaftswege) entsprechend berücksichtigt. Der aus Sicht der Landwirtschaftskammer aus Verkehrssicherheitsgründen geforderten Lichtsignalanlage im Bereich der geplanten Querung des Wirtschaftsweges im Knotenpunkt B 265nIWesllangente wird insofem beigetreten, als die Stadt Erftstadt diese Forderung grundsätzlich (z.B. als Bedarfsampel) unterstützt und eine entsprechende Bille beim Baulasllräger vorträgt. 1.4 • Rhein. Landwirtschafts-Verband E.V., Kreisbauernschaft Köln - Erftkreis Der Forderung hinsichtlich der Verwirklichung eines Brückenbauwerks über die B 265n (Variante A) kann nicht entsprochen werden. Im Rahmen des Vollzugs des Bebauungsplanes wird angestrebt, mit der Kreisbauernschaft Köln - Erftkreis bzw. mit dem betroffenen Landwirt eine einvemehmliche Regelung bzgl. der vorgetragenen Bedenken zu treffen . 1.5 Amt für Agrarordnung, Euskirchen Der Anregung bzgl. der Umforrnulierung der Begründung unter Ziffer 7, 1. Absatz, wird entsprochen. Die Verrnessungskosten werden von der Stadt Erftstadt übemommen. 1.6 AHAG - Lechenich e.V., Erftstadt; B 7/1363, Ausschuss für Planung Dem Antrag bzgl. der Ablehnung der Planung der Wesllangente entsprochen. II. • Lechenich wird nicht Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. IS. 1950) und §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Weslfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), wird der Bebauungsplan Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper StraßelB 265n, "WesIlangente", nebst Begründung als Satzung beschlossen . Begründung: Zu 1.4: Die Kreisbauemschaft Köln - Erftkreis E.v. trägt namens und im Auftrag ihres Mitglieds, Herrn Johann Friedrich Schneider, Maximinenkreuz 41, 50374 Erftstadt, Bedenken gegen die vorliegende Planung vor. " Durch die Umplanung des planfestgestellten Knotenpunktes B 265n/Erper Straße im . Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 129.1 wird die bisherige, direkte Anbindung der von Herrn Schneider bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen westlich der B 265n abgebunden und die Anfahrt zu diesen Flächen über den geplanten neuen Knotenpunkt erschwert bzw. wesentlich verlängert. Die in diesem Zusammenhang angeregte Variante A (Bau einer Wirtschaflswege-Brücke über die B 265n) ist im Rahmen der Vorenlwurfserörterungen mit den an der Planung Beteiligten diskutiert worden; im Ergebnis dieser Beratungen ist von dieser Variante aus Kostengründen Abstand genommen worden. Eine Verwirklichung dieser Variante ist für die Stadt Erftstadt - ohne öffentliche Förderung - finanziell nicht darstellbar. P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.058 - 3 - In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch in der bisherigen, planfestgestellten Planung kein Brückenbauwer1<vorgesehen war, sodass hauptsächlich betriebswirtschaftliehe Gründe (Mehrweg) in die Abwägung zum Bebauungsplan einzustellen sind. Daher wird vorgeschlagen, im Vollzug des Bebauungsplanes zunächst mit der KreisbauemschaftlH. Schneider gemeinsam die Sachlage mit dem Ziel einer einvernehrnlichen Regelung zu erörtern. Insbesondere wird hierbei auch die bereits im Rahmen der bisherigen Planung angesprochene Umwegentschädigung (nach Entschädigungsrichtlinie Landwirtschaft) thematisiert, wobei vorrangiges Ziel eine lagenmäßig günstigere Verlegung der bisherigen bewirtschafteten Flächen zur Betriebsstätte hin (östlich der B 265n) sein sollte. • Zu 1.6: Die Bedenken der AHAG sind bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgetragen worden; aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung vom 05.09.2001 (B 7/1363) wurden Bedenken in das weitere BebauungspIanverfahren eingestellt. Die Bedenken sind während der Offenlage des Bebauungsplanes nicht wiederholt worden; da jedoch formell bisher noch keine Entscheidung zum B 7/1363 getroffen wurde, sollte nunmehr ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Dem Antrag der AHAG kann nicht entsprochen werden. Inhalt des Bebauungsplanverfahrens ist die Verlegung des bisher geplanten Knotenpunktes Erper Straße/B 265n um ca. 450 m in östliche Richtung mit dem Ziel, eine unmittelbare Anbindung der von der Stadt Erftstadt geplanten "Westtangente" an die B 265 zu schaffen. Dieser Netzschluss gewährleistet eine Optimierung des Verkehrsabflusses aus den westlichen Stadtbereichen (Lechenich-West) kommend auf das überörtliche Straßennetz (B 265n); darüber hinaus bildet dieser Straßenabschnitt im Verbund mit der B 265n, der K 44n und dem weiteren geplanten Trassenverlauf der Westtangente einen orlsdurchfahrtsfreien "Ring" um Lechenich und damit die Möglichkeit, die Ver1<ehreinsgesamt gleichmäßiger zu verteilen. Die bisherige Anbindung der Erper Straße wird insoweit nicht ersatzlos wegfallen, sondern lediglich - der Planung der Westtangente angepasst - verschoben. Eine zusätzliche bzw. zweifache Anbindung der Erper Straße ist aus verkehrstechnischen und ver1<ehrslenkenden Gründen nicht erforderlich. Darüber hinaus wird die Erper Straße auch in der bisherigen Knotenpunktplanung nicht in gerader Verlängerung auf die B 265n geführt, sondern, wie in der zur Diskussion stehenden Planung, im rechten Winkel auf die B 265n geführt, d.h. als Kreuzung mit Abbiegespur ausgebaut. • Aus den o.a. angeführlen städtebaulichen und ver1<ehrstechnischenGründen kann daher den Anregungen der AHAG nicht stattgegeben werden. Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.12.2000 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper Straße/B 265n beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 16.01.2002 bis einschI. 15.02.2002 die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr der Bebauungsplan nebst Begründung als Satzung zu beschließen. ~ AlA \cl. ~Q.\.1 P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.058 LANDSCHAfTS VERBAND RHEINLAND .. ~~R- Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Rheinisches Amt für Bodendenkmarpflege 70 ,i BM r 10 Briefanschrift: Rl1einischas Amt für Bodendenkmalpflege Endenicher Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 25 65 Str. 6f.: 20 1 EINL;~::'~_/lJ.~.ÄOO2J :.14 . 115 ? Qalom 6;4 s2,<2.JAN. I-Dffr. Jarr:f'2' e.knieps@lvr.de 50359 Erftstadt Zimmer-Nr. TeL (02 28) 98 34- Fax (02 28) 6 04 65- C122 183 301 Zeichen - bei allen Schreiben bitte angeben 333.45-30.1/01-001 • Bebauungsplan Nr. 129.1. Erftstadt-Lechenich, Erper 5traße/B Beteiligung der Träger Offentlicher Belange Ihr Schreiben vom 17.12.2001 - Az.; 61 21-20/129.1 hier: Belange der Bodendenkmalpflege 265n "Westtangente" Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Planumsetzung Denkmalschutzgesetzes stellen. bitte ich, die Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des NW, insbesondere der §§ 15 und 16, in geeigneter Weise sicher zu Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, AußensteIle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 0242517684, Fax 0242517584, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und FundsteIle sind zunächst unverändert zu erhalten. • Mit freundlichem Gruß Im Auftrag ~'" ) (Kniep1 ~ '"' o ~ lhsucheranschrift: 053115 Bonn' Endenicher Straße 133 053115 Bonn' Endenicher Straße 129 und 129a TeJ.fonZenJnJJe fD2 28)98 34-O.Fu LVR lm Intemet: http://www.lvr.de e~@il: RAB@lvr.de Besuchszeit: Wir haben gleitende Arbeitszeit. Anrufe und Besuche daher bitte möglichst in der Zeit von 9.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Banken Westdeutsche Landesbank Köln 60 061 (BU 370 500 OO) Landeszentralbank Köln 370 017 10 (BLZ 370 000 00) Postbank Niedertassung Köln 564S01 (BLZ 370 SOOSO) DB-Bahnhof Bonn, BushaltesteUe Kartstraße - Linien 610, 634, 636, 637, 638, 639, 800, 843, 845 102 28) 9B 34-1 19 14-Feb-02 ERFTKREIS 15:59 - Amt 61- S.Ol -.-49-2271-832344 @ DER Erf't"r,,'is ll,·' .. I.UI,11 'J)I,"j LANDRAT 1"'.:'lt·~·I! Ha\l~ddrcsse '.f.'illy j:r,u!,-I: 50359 Erftstadt ~ I. irl');1 (:;:~/'/~;: p i.:\ (',,"",1/1 r .'1;.; :' lUO Ir-I(·, :i:''';.'1 f: /.11/'1/1 f~~u'C,,- ,~'''"u, ~. ostecressc 6;; _ • /1\.I',i L" ;'[ (1 j'\Ii.' '.(l!/f.I"!,.,·,;I"I':I;t Stadt Erflstadt LI: I:;"" .'\or :(',i: 3.94 Herr Beck fNr .It.I::~.~AA:l:~glB1 !..": i C;fW!II I äesucnsaeuen _ ;:!.,".iT ~;.~!;Iii'. l?I.,i-,! ..--; 1(' It· _~_.._.".')0 .. "'i.I I.:~. Vl Tl '1111:,-:', Ir":.; ::;~';;;~;.4~21'" Fax: 02271-83-2344 Bebauungsplan :r:. J>", ~1'li3305.129 1 14:Ö'2.2002be - e-mail: Amt61@erftkreis.de 129.1 öffentliche Auslegung Ihr Schreiben vem 17.12.2001 - 6121·20/129.1 Nach § 6 LG (8) sind die Flächen, für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt worden sind. von der Unteren Landschaftsbehörde in ein Verzeichnis einzutragen. Ich bitte. rnelner Unteren Landschaftsbehörde die Faonbeitrag benannten Ersatzmaßnahmen mitzuteilen. • umset1ung der im ökologischen Im Auftrag ~ Beck I(rrimaUl: o,.,!. ':'"/ r, ·,(d .• ; I ~. 'j':-:; 11:lliC·.~('~"'ill I'II. h J.""'~' 1';;',1"."", ; 1'.,_"/ '; " ,'; ';1,:, '''('', -n, ,_ "i I ~I~:'; ¢hentlit:"'~ I I ,I', _.r Vj·licl'l"lrsmur.' ,I"~',' ;'!, 1~",J1"LI,;;. /!."" 1\ ...' [II., .: t" 'il 1,r 'j r: Ijj >.1 .tUm I r. i:)."nk v erbil'rd,"r:9C~: f·'",!'" !I~';' yr, 1.:- _ '_'.', i~lj:' l:'i, .'il· ,-"\1. ".':~, ;'.=:: ',,': .~"",., • "~",.:' 1":':/11 ,:'1',(, ~.\ "ll' .(I;···,I~::~l:')('I";:t.ll,·,)l i I ailge:: Ooi" *49 221 5348199 26/62/62 LANDWIRTSCHAFTSKAMMER 16:63 RHEINLAND KreissteIle Erftkreis L:mdWi~chaffikammer Rhflnland ""';";:. r..;r1:e0st1, lU, 50765 Köln tnre zeictwn: v. 19.02.2002 Unsere Zek:he.'1: 3.36205 schö/d Stadt Erftstadt Stadtverwaltung Umwelt u. Planungsamt Holzdamm 10 Telefun: 0221/5340·100 Bearnelter/in: Durchwahl: Herr SchöBet 0221/5340-102 50374 Erftstadt Fax; 0221/5340-199 E-Mail: Datum: • @!wk.·rhe1nland.nr v«. de 26. Febr. 2002 Bebauungsplan Nr. 129.1 Erftstadt-Lechenich. Erperstr./B265n ..We8ttangente" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bauleitverfahren gem. § 3 (2) BauGB hier: Nachtrag zu unserer Stellungnahme vom 12.02..2002 Gegen den o. a. Bebauungsplan bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird begrüßt, dass die notwendigen .Ausgleichsflächen zwischen die Ortslage Lechenten und die B265n gelegt worden sind. Die uns mittlerweile vorliegende Karte des Bebauungsplanes Nr. 129.1 im Maßstab 1:1000 gibt auch die Wirtschaftswegeführung wieder, wie sie im Abstimmungsgespräch vom 10. Mai 2001 besprochen wurde. Wir welsen nochmals daraufhin, dass die Ausführung der Wirtschaftswege bezüglich Unterbau, Deckenstarken und Radius gemäß der aktuellen Richtlinien des Wirtschaftswegebaus vorzunehmen ist. • Aus Sicht der Landwirtschaftskammer wird auch eine Lichtsignalanfage im Bereich der geplanten Querung des Wirtschaftsweges im Knotenpunkt 265nl Westtangente aus VerkehrssicherheitsgrOnden gefordert. Im Auftrag J Schößer eartensrreße 11;:',S076S)!öln ln~r.,Qt: www.tandWlrt£cnaftskammer.de xcnten der f-ttJuptka9Se der la~ir':'Sch.aftsk'JrT'r.'!8T VoIk!>bank.BOlin Ithctn-Sl~ eo, au 380 601 86, 1(~.Nr. 2100771015 S.cark~Il9¢l"Inr BU 390 500 00, I(tt\.Nr. 31036502 Westd. Ge~r1sc:h.,rts-Ze"tr ...Jo~nkca OCsseJdctF,au 300·600 10, )(to..NL 310017 Postbank, BU 37G 100 SO, Kto.Nr. 4370500 . " . S.: 2 \! RLV • I Kreisbauernschalt ~·.·-.I··, ':;0·' Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Rathaus Erftstadt-Liblar Holzdamm 10 --. • L i'·:· Köln-Erflkreis e.V., Gorienslroße 11, S016S,Kiiln '. r~--:-~ , , 50395 Erftstadt 1",_ ..-r .... ;., .'.. ;:r, . I' ,- , ci. 1 "~? .. ~ 1 ~ RHEINISCHER ~ANDWI RTSCHAFTS-VERBAN D E.V. -~. KREISBAU ERNSCHAFT i . ~~"L -ERFTKREIS E.V. y~~S. Köl ,31 ~·1.2002 Tgb 929 Ass. Halef Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenich, Erper Straßel B 265 nl "Westtangente" Anregungen und Bedenken während der Offenlegung Sehr geehrte Damen und Herren, • • namens und im Auftrag unseres Mitglieds Johann Friedrich Schneider, Maximinenkreuz 41, 50374 Erftstadt und durch beiliegende Vollmacht ausgewiesen, bringen wir form- und fristgemäß folgende Anregungen und Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 129.1 vor. Unser Mitglied bewirtschaftet westlich der geplanten Bundesstraße B 265n rund 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Davon sind ca. 20 ha Pachtland und 10 ha Eigentumsfläche. Diese Fläche macht ungefähr 1/3 der gesamten bewirtschafteten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs aus. Bisher betrug die Entfernung dieser Fläche zur HofsteIle des Betriebs ca. 500 m. Durch die vorgesehene Umplanung würde die Anfahrt zu den genannten Flächen mehr als verdoppelt. Hinzu kämen Erschwernisse durch 2 Kreuzungen und mehrere Kurven. Verursacher dieser Umplanung ist die Stadt Erftstadt. Diese zusätzlichen Erschwernisse sind für unser Mitglied nicht zumutbar. Die ursprüngliche Planung im Zusammenhang mit der Westtangente sah einen Knotenpunkt 1 bzw. eine Brücke über die B 265n vor. Bei dieser ursprünglichen Planung wäre unser Mitglied in seiner Bewirtschaftung nicht beeinträchtigt worden. Die vorgesehene Umplanung mit der Schaffung eines neuen Knotenpunktes wird von unserem Mitglied abgelehnt. Er besteht weiter auf der Verwirklichung der sogenannten Variante A. Gartenstraße 11 50765 Köln Stodtsporkosse Telefon: 0221/9591945 Telefox: 0221/9591946 Köln, Kto. 1001572682 (8l1 37050198) -2- • Die Forderungen unseres Mitglieds werden aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs von hier aus befürwortet und unterstützt. Die Anregungen und Bedenken unseres Mitglieds sind daher bei der weiteren Planung unbedingt zu berücksichtigen. Ass. Havranek Kreisverbandsdirektor •• • • Anlage 26-Feb-02 13:28 5.02 .~ ~~j Amt für Agrarordnung Euskirchen AmI: ttlr Agr,U(\idnW1~ t'o,!u:adl 15 ~2 ~ tf(t-5 CU3\.:Jn:hell Stadtverwaltung Postfach 2565 Bearbeiter/in f elefon 50359 Frl"tstadl • Dlcnstgehäude Sebestianusstraßc 22 53H79 Euskirchen Durchwahl Telefax 1lerr Esse: (02251) 7rJ02 - 0 (022~ i) 7002 - 217 (021S')700:!-160 11», Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zcicher; Darum 61 2- J -20:129.1 ;7.12.1001 52231 F.s'H(" 26.02,02 Betrifft Bebauungsplan Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenlch, "WesttangenteU; Erper Slraße/B Beteiligung der Trager ötfcnrlichcr lidange im Baulehplanverfahrcn § 3 (2) BauGB Bezug: • 265 n gi'miilj Mein Schreiben vom 18.02.2002 Ihr Schreiben vom 1902.2002 Nachdem Ihrerseits mit Schreiben vom 19.02.2002 die geforderte Niederschrift über den Terrmn vom 10.05.2001 und eine kartenmäßige Darstellung des o.a. Bebauungsplanes vorgelegt wurde. wird aus Sicht der von mir wahrzunehmenden Belange der allgemeinen Landeskultur und <jer Landentwicklung wie folgl Stellung genommen: Gegen die Planung werden ke;re grundsalziichen Bedenken oder Anregungen yorgebracht . Es wird jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß in dem in diesem Bereich anhängigen Bodenordnungsverfahren Lechenich eine .Sicherstetlunq" oer Flächenbereitstellung nicht z~ge5agt werden kann. Laut Abstimmung ,wischen der Staat Erftstadt und cern Amt fur Agrarordnung kann in diesem Verfahren lediglich versucht werden. die Flächenoereitstellung im Wege der freiwilligen Vereinbarung mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu erreichen. Die Formulierung unter Ziffer 7, 1 Absatz der Begründung isl daher entsprechend zu ändern Es wira weiterhin angeregt, in Ziffer 7. 2. Absatz der Begründung Angaben über die Aufteilung der anteiligen Vermessungskosten zu treffen. 1$;'; (Esser) Ztl Cfrl:idlo.:ll ~h BL nul ~taJti..tlls-l irll(' g,I hi, H<llll..:;,ldk St;b,I';iL"\tm~!Map..,· -, ~" i'~ ZlA 1!7/Alty STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 öffentlich B 7/1363 / -: Amt: -61 / BeS~USf.: ~um: - 61 - 24, Juli 2001 Ausschuss für Planung Anregung Betrifft: • der AHAG Lechenich, c/o Herrn Wolfgang Schmolke, Markt 13, Erftstadt Ablehnung der Planung der Westtangente Lechenich über die Erper Straße Finanzielle Auswirkungen: 18! Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21. August 2001 (}J\J~l/\ Stellungnahme der Verwaltung: Der Bürgerantrag betrifft das laufende Bebauungsplanverfahren chenich, Erper Straße/B 265 n, Westtangente. BP 129.1, E.-Le- Insoweit wird darauf hingewiesen, dass das Instrument des "Bürgerantrages" in einem BP-Verfahren planungsrechtlich nicht vorgesehen ist. Im Baugesetzbuch ist die Form der Bürgerbeteiligung (im Bauleitplanverfahren) im § 3 Qbschließend geregelt. • Da jedoch eine gleichlautende Anregung während der einwöchigen Nacherörterungsfrist (Bürgerversammlung vom 29.05.2001) im Bebauungsplanverfahren fristgerecht eingereicht wurde (s. Anlage), wird diese Anregung im weiteren Verfahren beim Offenlegungsbeschluss behandelt bzw. fließt in den Abwägungsprozess zum Bebauungsplan ein. Inhaltlich wird darauf hingewiesen, dass mit der vorliegenden Planung lediglich der bisherige Knoten B 265 n/Erper Straße im Netzschluss mit der "Westtangente" um ca. 300 bis 400 m baugleich in östliche Richtung verschoben wird. Darüber hinaus ist ein Rückbau des Teilabschnittes Erper Straße entsprechend des Verfahrensstandes nicht vorgesehen. (Bösche) P:\SZ\ANTRAGE\B1363.W2D /1 31-/ ;13t~ AHAG-Lechenich ev. \\ Postfach 1210·50363 ~ ; .\\. \'. Herrn Bürgermeister Ernst - Dieter Bösche Rathaus Holzdamm 10 Erftstadt j;\ , - \~, " ~ 00-';; 'I '":,;~: 1 ' • , , ri , Wollgang Schmolke ; \':~'! ','.," , ~ Geschäftsstelle: . ,, '\ i C ' 2UOl • ,-. .,~ ._" ,, , " 50374 Erftstadt -Liblar It Markt 13 50374 Erftstadt-Lechenich Tel. (02235) 72613 + 77711 Fax (022 35) 5813 + 7 3826 ;. Lechenich, 10.06.01 BÜRGERANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen der Planung zur sogenannten West - Tangente in Lechenich, wurde bei der Vorstellung dieser Trassenführung am Dienstag, den 29.05, bekannt, daß die neue Straße über die ERPER STR ( alte B 265 ) bis zur neuen B 265 , etwa bis zum AHREMER LlCHWEG, geführt werden soll. Nach der Fertigstellung soll dann die ERPER STR, zwischen den Anbindungen West Tangente und B 265 neu, für den Verkehr gesperrt und vielleicht sogar zurück gebaut werden. Wir beantragen, die ERPER STRASSE in ihrem jetzigem Zustand zu lassen, und weiterhin für den Verkehr aus Süden befahrbar zu halten. • Begründung: Die geplante Verkehrsführung leitet den Verkehr aus den südlichen Stadtteilen und den benachbarten Orten an Lechenich vorbei. Mögliche Kunden, die einmal auf der schnellen neuen Umgehungsstraße sind, finden nur umständlich durch das enge Nadelöhr KLOSTER STR in den Ort. Auch das Argument, das dieser Weg zum Parkplatz Schützenplatz führt, zieht nicht, da dieser Parkplatz zu 98 % ausgelastet ist. Die breitere ERPER STR. bietet hingegen bequemer, zu den neu zu erstellenden Parkplätzen in Schrägaufstellung der HERRIGER STR., zu kommen. Wir bitten Sie, diesen Antrag den entsprechenden Gremien zu zuführen. Für den Vorstand der AHAG Lechenich Mit freundlichen Grüße~~j7Oz..t?v1~ Lothar Marschalleck Bankverbindung: Reifteisenbank Leebenich (BLZ 37069472) Kto.-Nr. 1004790010 SENCE~' MIC~~EL SCHMALEN CDU .!?;;/4?£-Z Micnael.Sdlmalen An der Baumschule 19 50374 Erftstadt 19. 50374E>t!#odI Telefax: 02235-71265 Stadt Erftstadt ... Telefon: (02235) 690 236 Tetefax: (02235) 71 962 j '-,"' -'/ I"""'-!. V': 1- '",' ..,.' , .. ;<~, 13.06.2001, sh/1. 7"". ! ., ,'," I r2i ---,·~Lc-- Westtangente Erftstadt-Lechenich hier: Beschwerde der AHAG Lechenich :'-. ,:.-", -:.;i( I i.:: ~_. -~.- c ',' ,/ . fVLve,~ ~f1~ _.,,~_J i ".~..i I / ANREGUNG Sehr geehrter Herr Granrath, lieber Albert ! Wie der Presse zu entnehmen ist, beschwert sich die AHAG Leehemen im Zusammenhang mit den Planungsüberlegungen für die Westtangente Lechenich über die beabsichtigte Rekultivierung des Straßenstückes Erper Straße zwischen Neuanschluß B 265 n und EinmOndung Westtangante auf die Erper Straße. . • Ich möchte namens der CDU Lechenich anregen, nach Inbetriebnahme der 8 265 n und der Westtangente eine angemessene Übergangszeit abzuwarten, und in dieser Zeit die möglichen Verkehrsströme auf der alten Trasse der Erper Straße zu beobachten und ggfs. durch Verkehrszahlungen zu dokumentieren. Es ist vordergrondig nicht von der Hand zu weisen, dass die Klosterstraße nicht geeignet erscheint die Verkehre auch zu den Gewerbetreibenden in der Herriger und Erper Straße qualifiziert aufzunehmen. Eine abschließende Entscheidung sollte u.E, daher zur Zeit noch nicht getroffen werden. Vielleicht kann ein evtl. nicht mehr benötigter Straßenabschnitt auch als abgesperrte Fläche der Freizeitgestaltung -möglicherweise als Skaterbahn für Inlineskating.,. zugefOhrt werden. Ck1s{ NR01 Christlich Demokratische Union - Ortsverband Lechenich Herm Stadtverordneten Albert G ran rat h Vors. des Planungsausschuß • 2>3' 03 Z~I c rJerBa"mscf>1IIo Nachrichtlich GE .121 ZiA l!114!&~ /,)",/41<_1- Der Vorsitzende COU·"" ',3 '49 2237 Q231616 fl~/Jc --2· e« jJ711.~{J 01;\\ AHAG-Lechenich ev. . Postfach 1210 .l03~ ErftSladt J Geschäftsstelle: Wolfgang Schmolke /[, .. Herrn Bürgermeister Ernst - Dieter Bösche Rathaus Holzdamm 10 Markt 13 50374 Erftstadt-Lechenich Tel. (02235) 72613+ 77711 Fax (022 35) 5813 + 7 38 26 ~ 50374 Erftstadt -Liblar • Lechenich, 10.06.01 Widerspruch zur Bürgerinformation West - Tangente Lechenich Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen der Planung zur sogenannten West - Tangente in Lechenich, wurde bei der Vorstellung dieser Trassenführung am Dienstag, den 29.05. bekannt, daß die neue Straße über die ERPER STR. ( alte B 265 ) bis zur neuen B 265 , etwa bis zum AHREMER LlCHWEG, geführt werden soll. Nach der Fertigstellung soll dann die ERPER STR., zwischen den Anbindungen WestTangente und B 265 neu, für den Verkehr gesperrt und vielleicht sogar zurück gebaut werden. • Wir beanstanden diesen Plan, und schlagen vor, die ERPER STRASSE in ihrem jetzigem Zustand zu lassen, und weiterhin für den Verkehr aus Süden befahrbar zu halten . Die geplante Verkehrsführung leitet den Verkehr aus den südlichen Stadtteilen und den benachbarten Orten an Lechenich vorbei. Mögliche Kunden, die einmal auf der schnellen neuen Umgehungsstraße sind, finden nur umständlich durch das enge Nadelöhr KLOSTER STR. in den Ort. Auch das Argument, das dieser Weg zum Parkplatz Schützenplatz führt, zieht nicht, da dieser Parkplatz zu 98 % ausgelastet ist. Die breitere ERPER STR. bietet hingegen bequemer, zu den neu zu erstellenden Parkplätzen in Schrägaufstellung der HERRIGER STR., zu kommen. Wir bitten Sie, diesen Widerspruch anzunehmen und den entsprechenden Gremien zu zuführen. Für den Vorstand der AHAG Lechenich /l~ Mit freundlichen Grüße~ Lothar Marschalleck Bankverbmdunq: Reifteisenbank Leeherrich (BLZ 370694 72) Kto-Nr. 1004790010