Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:61.21-20/128 - Li
V
71
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Amt: 61
An den
Zur Sjtzuog_~4
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BeschIAusf.: 61
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Rat
Datum:. 26.02.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
Bezug:
tür Planung
Vorhaben- und Erschließungsplan
(Tennishalle)
Satzungsbeschluss
V 7 1 0901, Rat am 12.12.2000
V 7 11650, Rat am 11.12.2001
Finanzielle
Nr. 128, Erftstadt-Konrads-heim
Auswirkungen:
X
Keine
Unterschriftdes BUdgetverantwortl:~r
•
Erftstadt,den 26. Februar2002
r
1\1\
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP)
Nr. 128, E.-Konradsheim gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950),
vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:
1.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis der Deutschen Telekom AG, hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen
Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
1.2
GVG Rhein-Erft, Postfach .1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden
Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zu Kenntnis genommen und im
Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.057
- 2 -
1.3
Straßenbau NRW, Niederla. Euskirchen, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen
Der Hinweis auf die benötigten Unterlagen sowie der noch durchzuführenden
Verwaltungsvereinbarung
wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Planung der Erschließungsanlage berücksichtigt.
1.4
Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
Der Anregung, dass Niederschlagswasser im Plangebiet zu versickern, wird nicht
entsprochen.
Den Anregungen, hinsichtlich der Durchführung von versickerungsfördernder
Maßnahmen ist durch
• die geringstmögliche Dimensionierung der Verkehrsflächen,
• die Beschränkung der Wege, Stellplatz und Zufahrtsflächen auf den privaten
Grundstücken auf das unbedingte notwendige Maß (Textliche Festsetzung)
und
• die Absicht des Investors hauseigene Zisternen zu errichten (Inhalt des
Durchführungsvertrages)
im Planentwurf Rechnung getragen.
•
1.5
•
Staatliches Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln
Der Anregung, bezüglich der gutachterlichten Vorgaben bei der Errichtung von
Fenstern in den Fassaden, die zu der Frenzenstraße gerichtet sind (Mischgebiet
MI1 bzw. Immissionsorte 1 bis 7), ist bereits im Entwurf des YEP durch textliche
Festsetzung entsprochen.
Darüber hinaus enthält der Durchführungsvertrag zum YEP eine Verpflichtung
des Investor im Rahmen der Gebäudeplanung die Vorgaben der schalltechnischen Untersuchung zu berücksichtigen .
1.6
Erftkreis, Willy-Brandt-Platz
1, 50124 Bergheim
Der Anregung, die beiden Kompensationsmaßnahmen nicht nur im Durchführungsvertrag sondern auch im YEP zeichnerisch (Lärmschutzdamm) und textlich
";',(Lärmschutzdamm und Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von
Natur und Landschaft) festzusetzen, wird nicht entsprochen,
II.
Dem als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag Nr. 128, E.-Konradsheim wird zugestimmt.
III.
Gemäß §§ 2 u. 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141),
zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) wird in Verbindung mit § 86
der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000
(GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), der Vorhaben- und ErschließungspIanentwurf Nr. 128, E.-Konradsheim nebst redaktionell geänderter Begründung als
Satzung beschlossen.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.057
- 3 -
Begründung:
•
Zu 1.4:
Im Rahmen der bestehenden Bebauung wurde bisher das Niederschlagswasser auf der Basis der genehmigten Kanalisationsplanung gemischt mit
dem Schmutzwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet.
Der gesetzliche Auftrag des § 51 Landeswassergesetz (LWG) zur Niederschlagswasserbeseitigung
gilt gemäß Abs. 4 nicht für die zum 01.01.1996
genehmigten Kanalisationsplanung im Mischsystem. Die öffentliche Kanalisation in Konradsheim wurde bereits lange vor dem Stichtag im Mischsystem
geplant, genehmigt und hergestellt. Darüber hinaus wird der zukünftige
Versiegelungsgrad des Verfahrensgebietes gegenüber dem Bestand verringert und durch die Errichtung von hauseigenen Zisternen die Niederschlagswassersituation verbessert.
Vor diesem Hintergrund wird von einer Versickerung I Verrieselung oder
ortsnahen Gewässereinleitung i.S. des § 51 a LWG abgesehen und das
Niederschlagswasser in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet.
Zu 1.6:
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein zur Zeit in weiten Teilen versiegeltes bzw. befestigtes Betriebsgelände. Ferner ist es über die Einbeziehung
in die Abrundungssatzung der Stadt" Im Zusammenhang bebauten Ortslage"
bebaubar.
Aus diesem Grund sollen die naturschutzrechtlichen umweltschützenden
Belange gemäß § 1a Abs. 31etzter Satz BauGB in das Verfahren eingestellt
werden, wonach ein Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft nicht
erforderlich ist, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung
erfolgt sind oder zulässig waren. Außerdem ergibt sich für das Gebiet durch
den Rückbau der bisherigen Nutzung mit großen versiegelten Flächen und
den Übergang zur Wohnnutzung eine positive Flächenbilanz. Das Erfordernis
zur Aufstellung eines ergänzenden landschaftspflegerischen Fachbeitrages
wird daher für das konkret vorliegende Verfahren nicht gesehen .
•
Unabhängig davon sind im VEP die Belange von Natur und Landschaft auch
durch die Festsetzung konkreter Maßnahmen (u.a. Pflanzstreifen entlang der
westlichen Plangebietsgrenze, Begrenzung der Bodenversiegelungen auf
das unbedingt notwendige Maß) berücksichtigt.
Die vom Erftkreis angeregten Formulierungen bezüglich der Begrünungsmaßnahmen wurden in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Da der "Durchführungsvertrag" Voraussetzung für den Erlass des VEP ist und die Vertragsinhalte sowohl für den Vorhabenträger als auch für den Rechtsnachfolger
bindend sind, wird auf eine zeichnerische und textliche Festsetzung im VEP
verzichtet. Durch die Regelung im Durchführungsvertrag ist die Umsetzung
und der langfristige Erhalt ausreichend gesichert.
Zu II.:
Der in der Anlage beigefügte Durchführungsvertrag zwischen der Stadt
Erftstadt und dem Vorhabendträger ist Voraussetzung für den Erlass des VEP
als Satzung. Er bestimmt im Wesentlichen die Pflichten des Vorhabenträgers
zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur
Tragung notwendiger Kosten (Erschließungs- und Spielplatzkosten).
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- 4 -
Zu Ill.:
•
Der Rat der Stadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung des VEP Nr. 128, E.Konradsheim beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung,
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung)
fand in der Zeit vom 16.01.2002 bis 15.02.2002 die Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr der Vorhaben- und
Erschließungsplan bzw. der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung
zu beschließen .
Anlagen:
Anlageplan
Durchführungsvertrag
•
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(Fraktionen und sachkundigen Einwohner)
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61 21-20/128, Frau Meyer
BBN 24, P6 Johann Stärk
0221/575-18130
16.Jan.2002
Vorhaben- und Erschließungsplan
Konradsheim.
hier: Stellungnahme
Nr. 128 Erftstadt-
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Sehr geehrte
o
Damen und Herren,
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gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände.
weisen jedoch auf folgendes hin:
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Wir
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Zur fernmeldetechnischen
Versorgung des Planbereiches
ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
•
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen
unter Berücksichtigung
einer sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den
Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger bitten wir,
dass Beginn und F~lauf von Erschließungsmaßnahmen
im
Planbereich der Deutschen Telekom AG, Technikniederlassung Düren, BBN 24, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln,
so früh wie möglich mitgeteilt werden.
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Mit freundlichen
l.
A.
Grüßen
Johann Stärk
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Co
Hausansebutt
Postanscnntt
Ielekootakte
Konten
Auts.ctuscat
Vorstand
Handelsregister
Deutsor-e reeeoru AG
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l;chnlklw~der!ass,jn~j Duren. Am Ellernbusch 18-20.52355 Duren
;)JSii,1Ch !O :0 J2 50450 Köln. Besocberaoresse Innere Kanalstraße 98.50672 Koln
i("'.'!::I' :D.'~') 3 75·(). Telefax (02 211 5 75-1 0999. Internet VIWW telekom de
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~)r f-ia:'-,; uc:..c» i'\!'nl.,.h<itJS(vcrs.tzenoer:
D: !-\fj!' Sor-uuet rvotsuzender}. Jose! Brauner. Detlev Bucha' Dr. Karl-Gerhard Erck
J,_~I:re;:A Hect~elg Dr Hagen Huüzscn. Dr Heinz Klinkhammer Drpl -Ing. Gerd Tenzer
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Bc!~': f·mB 6794 SIIZ der Gesellschaft Bann USI-ldNr OE 123475223
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iSO 9001 und DIN EN ISO 14001
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GG
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Anlage
Ihr Erdgas.
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GYG Rhein-Erft . Postfach 12 22 . 50329 Hürth
,
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Frau Meyer
Postfach 25 65
=Z.:
Ihre Zeichen
Ihre Nachricht
Abteilung
Ansprechpartner
50359 Erftstadt
Telefon
"1
Fax
>
•.
Vorhaben- und Erschließungsplan
6121-20/128
17.12.01
Technische
Planung
Michael Kordt
(02233) 79 09 74
(02233) 79 09 79
e-mail
michael.kordt@gvg.de
Datum
29. Januar 2002
Nr. 128, Erftstadt-Konradsheim
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Sehr geehrte Frau Meyer,
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Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder
eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den Bereich des
VEP Nr. 128 von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen .
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Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können .
Bereich jederzeit mit der
Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung im Bereich des VEP Nr. 128
sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
GVG
Gasversorgungsgesellschaft
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Anlage
Übersichtsplan
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GVG Rhein-Erft
Max-Planck-Straße
11
50354 Hürth
02233 - 79 09 -0
Fax: 02233 - 79 09 -45
jet.:
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
BLl 370 502 99
Konto NI. 387 68
Handelsregister: AG Brühl HRB 168
Vorsitzender des Aufsicbtrates:
Stadtdirektor a.D. Franz C. Durant
Geschaftsführung
Dipl.-Kfm. Christian Metze
DipL-lng., Dipl-wirt. Ing. Frank Rottqcr
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Ser.r geehrte Damen und Herren,
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gegen die o,g, Bl\UleitplanLlng bestehen seitens cer Straßenoauverwaltung
Bedenken,
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Beteiligung der Träger öffsntdCher Belange im Bauleitplanverf"hren
§ 3 (2) SauGB
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keine grJnQsiltzüchen
Die Anbind~ng das Plangebiet~s an die L 162 ist grundsätzlicr, mit mir aoges(irnmt, Be2L1giich (jer zur
Genehm.igung der nsuer Anbincung benötigten Unterillgen SOWIS cer Verwaltungsvereinbarllng
verweise ich auf mein Schreiben vom 25,01 2001, Az, wie oben.
Mit freundliChen Grüßen
lm Auftrag
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Nr. 128, ErftStadt-Konracl.helm
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Ihr Schr~bel1 vom 16. Januar 2001, Az.: 6237100 KO
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Sehr geehrte Oilmen und Herrin,
gegel1 die o.g, Bauleitplanung bestehen seilens des LanQaS/Jetrieb Sttal3et1bau NRW, Nieder1assung
E:uskirchen untarfolgenden Bedingungen keine Bedenken:
im Bereich der neuen EinmOnCjung In dia L. 162 Ist durch entsPfVChende Regalungen sicherzustatlen,
dass die Sich1flilder entsprechend der Ric;htlinien far die Anlage von Straßen, Teil Knotenpunlc!e, RA~
Kl, Abschnitt 3,4 der Forachungsgesallscnaft für Straßen- IU1dVerlul/lmve&en im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpem freigehalten werQan.
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Die Fahrllatmr.lnder dar EinmLlndung sind mit Radian yon R 10m (Einzelrsdien) oder altemativ mit
einer dreltai'igen Korbl:logenfolge gemAß RAS-K mil (jem Radtus R2 == Bm susZIIrunden. In der neuen
ErschH8Bungsstraße &OlIten BUll VerkehrssiChemeilsgründen
im BereiCh der AllfWeitung, Einmündl-Jll\lstrichter, ausralchend brelta Gehwege angeleql werde".
Für den Anschluss <ler neuen Erschlial1u"gsslraße lst der AbSchlUSS 81"er VelWsltungsvereinbarung
zwischen der Stadt J:rftstadt und dem L.andesbetrieb Slraßenbau NRW, Niederlassung EUskirChen, erfon:Ierlich, in der (lgf. ergll"lilnde AL/llagen festgelegt werdan. Mit dem Bsu der A"bindung di/If vor Abschluss der VeAlinbarung nicht begonnen werde". Bestandteil cjieser Vereil1bt;Ulmg ist <fer genehmigle
straßentechnische Efltwurf
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Für die abschließende Prüfung und Erteilung dar GenehmiQung Ist die VOrlage einea detaillierten straßentechnischen Entwurfas erfortlar1lc11.VOr;!:lJlegen sind folgende Entwurfsunterfayen gemäß RE:
•
•
•
•
•
•
•
Erläulerungsberich!
Übersich1Skarte M 1:25000
überslch1Slageplan M 1:5QQ0
Lageplan M 1:250 und Oeckent\öhenp1an M 1:250 mit LI.a. hinreichendllf
Verkehrsfl4chen an die angeschlossen werden ·soll.
Höhenplan der neuen Erschllellungsstraße
Regelquerschnitt M 1: 60 oder 1:25
Darstellung beiltehender
Die Erschließung der neuen Blluf<örper hat ausschließliCh zur geplanten neuen Straße oder zum geplllnten Parallelwag zu erfolgen. Die an der L 162 liegenden GrundstoCke - und somit I\uch dar Parallelweg - sind dl\uerhaft und lOckenlos eiOl!ufrieden. Zugllnge oder Zufahrten zur L.andes&tfaße sind ausgeschlossen .
Ich weiss darauf hin, dass die StraBenllauverwaltung niCht prott, Oll für die nauen Wohnbauflächen
Schutzmaßnahmsn gegen die Emissionen aus dem Verf<lihr der L 162 erforderlich werden. Eventuell
notwendige Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der I<Qnftlgen Ver1<ehrsllntwicl<lung vom VarnalIenträger ;w tre!!en.
Mit freundlichen G rü~en
Im Auftrag
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ErftI~erband
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(02271) 88-211
(02271) 88-910
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Ihr Ansprechpartner
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50359 Erftstadt
02271 i88 - 0
022 71 188 210
Unser Zeichen
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doris.eskens
@erftverband.de
eMail
16. Jan.2002
•
Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 128 "Konradsheim,
Im Kamp und Frenzenstraße"
______
Offenlage
Ihr Schreiben v. 17.12.2001, Az..: 6121-20/128
Bereich zwischen
Dietrichsweg,
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die v.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
keine Bedenken, wenn die zur Aufstellung aufgeführten Hinweise und Anregungen aus meiner
Stellungnahme v. 31.01.2001 bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
1m Auftrag
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Löhberg 78
45468 MOhlheim
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02211/88210
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Abteilung
Abwassertechnik
Fachbereich
A.2
Frau Eskens
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910
Es/Göd I A.2-40 801
Ihr Ansprecnpanner
Durchwahl
Telefax
an der Ruhr
Teleton
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Unser Zeictlen
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doris.eskens
@erftverband.de
eMail
•
31.01.2001
Ihr Schreiben vom
Ihr Zeichen
16.01.2001
6237/00 KO
VEP·Nr. 128 "Konradsheim,
Durchführungsverfahren
Bereich zwischen
Dietrichsweg,
Im Kamp und Frenzenstraße"
Sehr geehrte Damen und Herren.
gegen das v.g. Vorhaben bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken. wenn folgende,
aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Hinweise und Anregungen bei der weiteren Planung
berücksichtigt werden.
Es wird vorausgesetzt, dass der Schutz des Grundwassers auch bei einer evtl, geplanten Verskkerung des Niederschlagswassers sichergestellt wird. Die Versickerung sollte nur über belebte
Bodenschichten erfolgen, Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden.
•
Zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung
durch den starken Oberflächenabfluss sollten im Plangebiet versickerungsfördemde
Maßnahmen
zugelassen werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine
Vielzahl von Einzelmöglichkeiten, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen. die Anlage
von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen. Wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung zur Nutzung zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung eine ökologisch sinnvolle und machbare Beseitigung des Regenwassers.
Es sollte jedem Bauträger freigestellt werden, diesen Anregungenund
Hinweisen nachzukommen.
Entsprechende Auflagen sollten bei der Durchführung des VEP-Verfahrens aufgenommen werden.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Grüßen
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Staatliches UmweItamt Köln
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Staatliches umwenamt Köln
Hauptsteile
Blumenthaistraße
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50670 Köln
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Staatliches Umweltamt Köln.
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Stadtverwaltung Erftstadt
-PlanungsamtPostfach 2565
50359 Erftstadt
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Vorhaben- und Erschließungsplan
Ihr Schreiben vom 17.12.2001
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Bauleitplanung
Fax
50496 Köln
(0221) 77 40 - 0
(0221) 77 40 - 288
poststelle@stua·k.mw.de
Friedrich-Ebert-Allee
Telefon
(0228) 5386 - 0
Fax
(0228) 23 03 37
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erteilt
Telefon
E-Mail
Ihr Zeichen
144
53113 Bonn
poststelle@stua-k.nrw.de
Herr Mertin
0221/7740-505
61 21-20/128
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-~4i~m~,QS::N-VE,P::f28,::q.Mn\-'<'"
Datum 24.01.2002
-.l-
.----
Nr. 128 Erftstadt Konradsheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
-,
•
das mir mit Schreiben vom 17.12.200 I zugesandte Gutachten zum VEP Nr. 128 wurde unter der vom
Gutachter dargelegten AufgabensteIlung aufPlausibilität geprüft.
Das Gutachten ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Die Berechnungen wurden stichprobenartig
überprüft. Es wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt.
Hinsichtlich der Immissionen durch Gewerbelärm ist die Tabelle 6.4 des Gutachtens zu beachten.
Demnach dürfen an den Immissionsorten 1 und 5 keine öffenbare, bzw. zu Lüftungszwecken erforderliche Fenster errichtet werden. An den Immissionsorten 2 bis 7 ist die Höhe der zu öffnenden Fenster
von Aufenthaltsräumen auf2,4m über dem Gelände zu begrenzen.
Die Auswertung des Gutachtens hat ergeben, dass durch den VEP 128 kein Immissionskonflikt ausgelöst wird, wenn die vom Gutachter ermittelten Anforderungen zum Schall schutz (Schallschutzwall,
Beschränkung der öffenbaren Fenster USw.)berücksichtigt werden.
Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht vorgetragen.
Mit freundliehen Grüßen
1m Auljag
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(Mertin)
AuBerhalb der Dienstzeit: Bei dringenden Nachrichten Umwelt_Streifenwagen
(0171) 2229496 oder (0201) 7144 88 [Nachncntenund Bereitschaftszentrale
Essen)
In Köln ab Köln-Hbf mit den u-eatmen 5 und 16 bis Haltestelle Reichenspergerplatz
In Bonn ab Bonn-Hbf mit den U-Bahnen 16. 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom
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50359 Erftstadt
Fax: 02235 409-505
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6112 3305-128
Fax 83-2344
14.022002
Ixllger_becl:Cl!erllkr,.i~ do:
VOrhaben- und Erschließungsplan
128
Öffentliche Auslegung
IhrSchreiben
vom 17.12.01- 61.21-20/128
Gegen den Vorhaben und Erschließungsplan
Nr 128 bestehen Bedenken
in Kapitel a der Begrundung VNd aLlfgeführt, dass die im ersten 8eteiiigungsverfahren
angesprochenen
ökologischen
und gestalterischen
Belange weitgehend
in die Planung
eingestellt wurden. Dies ist nicht der Fall. Keine der in der Stellungnahme des Erftkreises vom
13.02.2001 aufgeführte"
Belange von Natur unc Landschaft wurde in ihrer Substanz
berücksichtig1.
•
1. OrtsrandeingrOnung
Die Ortsrandeingrünung
wurde gegenüber dem Vorentwurf um einen Meter verbreitert, oi4
Flächen sind immer noch den einzetnen Grundstlieken zugeordne1. Eine Festsetzung zur
vollständIgen Bepf!anzung diese Fiächen mit heimischen Striluchern und Bäumen fehl1. Oil
Pflanzliste wird in den textlichen Festsetzungen nur als Empfehlung aufgeführt. die Verwendurl
nur heimischer Arten und die vollständige und dauerhafte Bep~anzung der Kompensationsfiäcri
ist nicht festgesetzt.
Eine .Abgrenzung gegenüber den Pnvatgärten
fehl1. Fazit: Ein~
ausreichende Ortsrande,ngrünung
ist durch diese Festssetzungen
weder qualitativ noch
quantitativ gewährleistet.
2. Ausgleich
innerhalb des Plangebietes
o;e Anpflanzung kle'nkroniger Bäume entlang von Verkehrsflä<;hen als Ausgleichsmaßnahmen
innerhalb des Plangebietes wurde nicht umgesetzt
3. Kompensation
Die Hälfte des Piangebietes ist derzeit r.iCht versiegelt und hat hauptsächlich als Gebüsche,
Wiesen und Brachen einen uberdurchschnittlichen
ökologischen Wert in der Ortsrandfage. Die
Planung siehl "ur eine geringe Kompensation mit unbestimmten Maß"ahmen im Plangebiet vor.
~ sehf \l.le\nenCärten. auf denen auch weitere Belesflgungen wie Wege, Stellplätze. Garagen
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und Zufahrten möglich s'nd, i<önnen keine okoloqiscnen Funktionen erfülien. Der Kinderspielplatz
hat die Größe eines normalen Hausgartens, isl aber für 27 Wot,nelnheiten ausgelegt. Eine
solche Intensivnutzung schließt ökologische Funktionen aus,
Die für die BerückSichtigung der Selange von Naturschutz und Landschaftspflege in Kapitel 7 1
der Begrundung aufgesteliten Argumente, die zu dam Ergebnis führen, das ein Ausgleich für die
E;ngriffe in Natur und Landschaft nicht erforderlich sind, ist nie"t nachvollziehbar. Die Hälfte des
Piangebietes unterteilt sich in größere als Sekun:larniolope enlwic\<elle Baum-Strauchbereiche
oder Brachen sowie extensiv gepf'egte Wiesen. Naeh § 4 (1) LandsChaflsgeselZ sind Eingriffe in
Natur und landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflilehen, die die
Leistungsfähigkeit
des Naturttaus'ratts oder das Landschaflsbild
erhebtich oder nachhaltig
beeinträchligen können. In § 4 (2) Nr. 4. LG werden u.a, die Errichtung von baulichen Anlagen
als Eingriffe definiert. Ausnahmen sieht das Landschaftsgesetz nicht vor. Die Einbeziehung des
gesamten Plangebietes in die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
ergibt sich auch aus dem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts
vom 31.062000-4CN 6199. Eingriffe in Natur und LandseMfI
sind auch dann zu berücksichtigen, wenn z.B, alte rmerstädttscne Industriegebiete überplant
werden. Rechtsgrundlage dafür Ist § 8a Bundesneturschutzpesetz.
§ Ba SNatSehG ist immer
Rechnung zu tragen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ohne das es
caraut ankommt. wo dieser Bereich liegt. Es ist erforderhch alle nichl versiegelten Flächen in die
Eingriffsregelungen voli einzubeziehen,
•
Da innematb des sehr dicht bebauten Plangebietes keine Freiflächen vornanden sind, kann dar
AusgleiCh gern. § 1a BauGS auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs enolgen, Ich rege
an die erfordertichen Kcrnpensationsrnaünahrnen
auf einer der von der Stadt Erflstadt geführten
Ökokonloflächen in Absprache mit der Stadt Erflstadt und meiner unteren Landschaflsbehönde
durc~zufiJhren
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Stadt Erftsladt
Umwelt- und Planunqsamt
50359 Erttstadl
Fat: 02235 409-505
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Fax: 83-2344
21.022002
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Vortlaben- und Ersc:hfießungsplan
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Hier. Er9ä"~ung des § V 4 Begr\inungsmaßnahmen
Fax der Fa. Dipf.-Ing. Rolf Ehrenstein
Erglim:ung meiner Stellungnahme
••
6112 3305-128
110m
des Durchfühn.mgsvertrages
21.02.2002
In § V 4 8egrünungsmafYlahmen
des E~twurfes ces Durchführungsvertrages.
der mir zum
Zeitpunkt der Ste,lungnahme im Rahmen der öffentliche!' Auslegung nicht vOrlag, wird die
Veronichtung zur vollslandigen Bepflanzung der 3,5 m breilen Flache fü: Maßnahmen zum
scncta, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft en\sp;e~hend der Pflanzliste
sowie deren dauerhafte Einzäunung zugesichert.
Außerdem wird die ~Iächendeckende
Bepflanzung des Walls mil heimischen Gehölzen
verbindlich geregelt Die vollstandige Bepflanzung des WaUs mit heimischen Ge"ölzen ist
geeignet, dass verbleibende Kornpensationsdefizit auszugleichen.
Ich rege an, beicJe o.g. Kompensalionsmaßnahmen
nicht nur im Durcnführunqsvertraq
sondern
auch im V:;:P 128 zeichnerisch (Larmschutzdammj
und te~.tlich (t.ärrnschotzdarnrn und Fläche
fOr Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft) festzusetzen, um den
dauerhaften Erhalt der Maßnahmen sicherzustellen.
~
Beck
Anlage
§ V4,Begrünungsmaßnahmen"
des Durchführungsvertrags-EntwUrfS
5.0:1
21-Feb-02
12:26
ERFTKREIS
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--t-49·- 2271
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Anlage .A
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AM MARK' I ERUHL
LOhl...,.g 78 (Am R""n..,w:m.a(ktj. 4S46i M,,'I"eim;in cee Ruh,
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~tJhil!n$Cra,k:
S.02
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14 • 54.'1:311 Bren!
de' Stadt unverzüglich Mitteilung machen. wenn er d:e OUichtohrunq
samten Vorhabens auf Dritte (i~",1fa9t
tililt~~
~.r ~
§ V 3 (Privater) Stellplat:znachweis
Der cnvate. bauorcnunqsrecbtncn
1 Stellplatz pro Wol1neinheit.
2.
nacnzuwe.sende
S''''lpla!zsch;üss€'1 rp'~j~F
[)pr voruabenträcer
verpfl'chtet ;;ICr" die gemaß Textrieher
,.,:"ch-, r(iLf
i1d L,;-:tU'-,;;2,:-2r:~t~)~0W'P l~ 4 (nachban.cne
auf Gegensett,gk2it) grur.,jhll(hllch zu scnern
l .•
Festsetzung fi 1
Übcrtatutsrechte
§ V 4 Beg;ünungsmaßnahmen
Der VorhaCE'r'.- und Erschji~ßcngsplan ~.e~t zur Ab:,:.~iarlzun3 der Freien landschart """" Maßnahmenflache
zum Schiltz. 7U1 Pflege und zur Entw,cklung
von Natur und l.anc:schaft aus Mimischen Gehölzen gemaß Pflanlli~.:e WI
Die Anlage erfolgt, sobald 90 vH der Hoc~b3umaßnahmt'n
aoqeschlossen
sind Der Vcrnabentrager
ver~fhchtet sich. den fI.~chermaßjg vuli$tändlg€"
PftanzSlreifen aU5 h~lfllischen G8nöllen gemtlr,. Pft;;nz:lste spätestens in der
au' die l3aumaßnahmen folgende Pflanzperiode in e.nern Zuge anzule<;en ued
zur landwirtscnafttrchen
Nutzfläche trn Westen und zu den Hausqarten oaeerhal: einzuzäunen. Der vcrbaoentraqer wlrd die Verpn;~I·ltun9 zur dauerhaften
Erhal:Lrng von Anpfian71mg und Einzaur.ung auf seine R"chtsnar.hfolger uber
••
tr"Yt'fl.
2
•
•
Der Vorhaben- und Erscr,ließung>plar sieht o"ralleJ zur Frenzenstraße einen
Lärmschutzwall
mel. Lärmschutzwand vor. Der Verhabenträger
verpfli~hle:
sich zur dauerlutten BegrGnung von Wall uCld Wane in 2 Pftanzpefl8den ~ü,
die erste P.npflanzung. die seätsstens i.~der der Anlage von Wall und VJand
tolgenden P'lanzpenode erfolg! sind sctlnellwachscr1je
Rankqehölze SI, ,,Cienseitig zu wahien. In der zweiten f>flanzperiod\: wi,d dt<OWallflache flachenrJec,erl'j mu hE'lmiscller. Gehöl~en gemäß Pttanztiste hes1Uci<t Der Vornabentraqer 'Alire Q;e Verpflichtung zur oacernatten Erhaitung der Anpflanzunq
., .. t SF-io" Rechtsnacntotqer
ubertraqen
§ V 5 Mlillenlsorgung
O..::r Vort1aberund E=r~r.tllleßungsplan s.l~ht Innerhalb der 7p.mralen Planstraße
Sammelf!achen fur ale Abfailen~sorgung vor Der Vorhabenträger verpflichtet sich.
seine Rechtsnacrfolger
aarauf hmzuwersen. das, die AbfallD@halter zu den J"'WElIiger. En:leerlingstenmllt-ri
Ctuf den datur vorqe sener.en Fläc~.en vorzuhalten s:nd.
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I
I
I
•
§ V 6 Rückbau
der vorhandenen
baulichen
Anlagen
Der Vofi1a~·~ntrag€1 mi,:~'\tinl Stanc na-:::h~·33 SauGB ger;ehrr.lgl./~gsf.'1hlg~
AtJb~ucharltr.3ge zum ~ü('kbau der vorh_~nd~':-'2f':
b3!)n,::~r?'-' .n.·..,.-;~:~n.:;in
~_
eie
. -.(;t-\:\:..oLt..
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