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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 128, Erftstadt-Konrads-heim (Tennishalle) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:61.21-20/128 - Li V 71 1S/'j Amt: 61 An den Zur Sjtzuog_~4 t22--.0,J.O BeschIAusf.: 61 ~ '. Rat Datum:. 26.02.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Betrifft: Bezug: tür Planung Vorhaben- und Erschließungsplan (Tennishalle) Satzungsbeschluss V 7 1 0901, Rat am 12.12.2000 V 7 11650, Rat am 11.12.2001 Finanzielle Nr. 128, Erftstadt-Konrads-heim Auswirkungen: X Keine Unterschriftdes BUdgetverantwortl:~r • Erftstadt,den 26. Februar2002 r 1\1\ Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 128, E.-Konradsheim gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. IS. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950), vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln Der Hinweis der Deutschen Telekom AG, hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. 1.2 GVG Rhein-Erft, Postfach .1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein-Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zu Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.057 - 2 - 1.3 Straßenbau NRW, Niederla. Euskirchen, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen Der Hinweis auf die benötigten Unterlagen sowie der noch durchzuführenden Verwaltungsvereinbarung wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Planung der Erschließungsanlage berücksichtigt. 1.4 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim Der Anregung, dass Niederschlagswasser im Plangebiet zu versickern, wird nicht entsprochen. Den Anregungen, hinsichtlich der Durchführung von versickerungsfördernder Maßnahmen ist durch • die geringstmögliche Dimensionierung der Verkehrsflächen, • die Beschränkung der Wege, Stellplatz und Zufahrtsflächen auf den privaten Grundstücken auf das unbedingte notwendige Maß (Textliche Festsetzung) und • die Absicht des Investors hauseigene Zisternen zu errichten (Inhalt des Durchführungsvertrages) im Planentwurf Rechnung getragen. • 1.5 • Staatliches Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln Der Anregung, bezüglich der gutachterlichten Vorgaben bei der Errichtung von Fenstern in den Fassaden, die zu der Frenzenstraße gerichtet sind (Mischgebiet MI1 bzw. Immissionsorte 1 bis 7), ist bereits im Entwurf des YEP durch textliche Festsetzung entsprochen. Darüber hinaus enthält der Durchführungsvertrag zum YEP eine Verpflichtung des Investor im Rahmen der Gebäudeplanung die Vorgaben der schalltechnischen Untersuchung zu berücksichtigen . 1.6 Erftkreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50124 Bergheim Der Anregung, die beiden Kompensationsmaßnahmen nicht nur im Durchführungsvertrag sondern auch im YEP zeichnerisch (Lärmschutzdamm) und textlich ";',(Lärmschutzdamm und Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft) festzusetzen, wird nicht entsprochen, II. Dem als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag Nr. 128, E.-Konradsheim wird zugestimmt. III. Gemäß §§ 2 u. 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) wird in Verbindung mit § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 256) sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GO NW S. 666), zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NW S. 245), der Vorhaben- und ErschließungspIanentwurf Nr. 128, E.-Konradsheim nebst redaktionell geänderter Begründung als Satzung beschlossen. P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.057 - 3 - Begründung: • Zu 1.4: Im Rahmen der bestehenden Bebauung wurde bisher das Niederschlagswasser auf der Basis der genehmigten Kanalisationsplanung gemischt mit dem Schmutzwasser in den Mischwasserkanal eingeleitet. Der gesetzliche Auftrag des § 51 Landeswassergesetz (LWG) zur Niederschlagswasserbeseitigung gilt gemäß Abs. 4 nicht für die zum 01.01.1996 genehmigten Kanalisationsplanung im Mischsystem. Die öffentliche Kanalisation in Konradsheim wurde bereits lange vor dem Stichtag im Mischsystem geplant, genehmigt und hergestellt. Darüber hinaus wird der zukünftige Versiegelungsgrad des Verfahrensgebietes gegenüber dem Bestand verringert und durch die Errichtung von hauseigenen Zisternen die Niederschlagswassersituation verbessert. Vor diesem Hintergrund wird von einer Versickerung I Verrieselung oder ortsnahen Gewässereinleitung i.S. des § 51 a LWG abgesehen und das Niederschlagswasser in den öffentlichen Mischwasserkanal eingeleitet. Zu 1.6: Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein zur Zeit in weiten Teilen versiegeltes bzw. befestigtes Betriebsgelände. Ferner ist es über die Einbeziehung in die Abrundungssatzung der Stadt" Im Zusammenhang bebauten Ortslage" bebaubar. Aus diesem Grund sollen die naturschutzrechtlichen umweltschützenden Belange gemäß § 1a Abs. 31etzter Satz BauGB in das Verfahren eingestellt werden, wonach ein Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft nicht erforderlich ist, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Außerdem ergibt sich für das Gebiet durch den Rückbau der bisherigen Nutzung mit großen versiegelten Flächen und den Übergang zur Wohnnutzung eine positive Flächenbilanz. Das Erfordernis zur Aufstellung eines ergänzenden landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird daher für das konkret vorliegende Verfahren nicht gesehen . • Unabhängig davon sind im VEP die Belange von Natur und Landschaft auch durch die Festsetzung konkreter Maßnahmen (u.a. Pflanzstreifen entlang der westlichen Plangebietsgrenze, Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das unbedingt notwendige Maß) berücksichtigt. Die vom Erftkreis angeregten Formulierungen bezüglich der Begrünungsmaßnahmen wurden in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Da der "Durchführungsvertrag" Voraussetzung für den Erlass des VEP ist und die Vertragsinhalte sowohl für den Vorhabenträger als auch für den Rechtsnachfolger bindend sind, wird auf eine zeichnerische und textliche Festsetzung im VEP verzichtet. Durch die Regelung im Durchführungsvertrag ist die Umsetzung und der langfristige Erhalt ausreichend gesichert. Zu II.: Der in der Anlage beigefügte Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem Vorhabendträger ist Voraussetzung für den Erlass des VEP als Satzung. Er bestimmt im Wesentlichen die Pflichten des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung notwendiger Kosten (Erschließungs- und Spielplatzkosten). P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.057 - 4 - Zu Ill.: • Der Rat der Stadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung des VEP Nr. 128, E.Konradsheim beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, frühzeitige Bürgerbeteiligung) fand in der Zeit vom 16.01.2002 bis 15.02.2002 die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Nach dem Abwägungsergebnis ist nunmehr der Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. der vorhabenbezogene Bebauungsplan als Satzung zu beschließen . Anlagen: Anlageplan Durchführungsvertrag • P:\SZ\VORLAGEN\V6100012.057 (Fraktionen und sachkundigen Einwohner) ~~4 h m a 1ll-!AIt] Blatt -II - <, 0. .' ".' ~ • ___ ---/- ....\\- s- -, -, \ " , \ • \ , ' I ~& \ ' \ \ , m\ ~11C'-~<elf. ffiIl!II \ a f\ "- \ , ; ~ ,llIIiiiDJ ",i , 1~----', ( , II • ~-.9E.2;- -, , 16.K 44 0 --"I rn [) -, o "(. , I ,, j n ~ , II' '" ' " pnr~eim ,,--t . n II:: =----9/.2 -1-:"- , I o " 0. ~--, U 95,9 I 0.'.... 0. -, I I \ - ---. -, / -, I I I \ _ \ . J , ., , I' 1 C1fff1 r \ ' I I_ \ ',\ n.. (} 1 '\ < I !2 \ I I I I 0. I '\, :::, II' " C/ ..... -- ll _ _... .... 0. ~r,,-,;: n G;;)' I \1 ~1 . ~ / •. ,.e n 96,5 -;': I / ,'f I I .. ' • &uhol f'\ I, I II''''' .... ~, ~-,~ +r\' 1- ! L -_" ' 1- 0. 0.-., c=,; /7, --".1I- n J +/;,v/"',1- + I'r-J , c- +, n 1,+ 1\ -+ -'. .. 1, l: ... 'I VOR HAB E N - UND l:IIL ER SC HIE ~ J~\" " S SUN G S P LAN N R. 128 ERFTSTADT-KONRADSHEIM UMWELT- UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT. DEN ERFTKREIS: DGK 5 , O-~~---lilil 1..,0) '~, ?' ~ 0. \ \ -, f -9 .... I _0._ I , ,, , - / -- .... 0. • I I 0. n I '''. o 1 ) / -, n..._-- 0., I o I -, o ~., 0. 0..' 0. /;'--6~ I _>1- • n // { ,, • ...__<f ~ n. (7'1S 194 ) Deutsche Telekom ~ .. Deutsche Ielekom AG lecnnrkmeoerrassunq Duren Pestteen 10 1042 50450 Kaln - Stadt Erftstadt Planungsamt Holzdamm 10 [~~U:~-,:l:0511 ij;~8~I~D'~CD "-...'I"",· Ii. 50374 Erftstadt ''-r'''-,'t· r-+r' 0 I H lA......I . !:-'r';:}'. ,-.i '"' ,,' ..,u t'.,c:-"~""1 ' b~l!;~:)r:v:,'i!.O~"l'l":i? 'i{", t i ~ 8J\~I""'<')\'2 ,:.\j'( l~IU (tI.,{,{ I ....t: :, f-.~~~ 11-.,., . '-)..~ : i'-;:~i~;~;-r~:,~t'f~".~:~~.::;",,~.~t~r :' + ~++,--·J __ Ihre Referenzen Unser Zeichen Durchwahl Oatum • Bemttt .J_.n. __ L__ 61 21-20/128, Frau Meyer BBN 24, P6 Johann Stärk 0221/575-18130 16.Jan.2002 Vorhaben- und Erschließungsplan Konradsheim. hier: Stellungnahme Nr. 128 Erftstadt- > o Sehr geehrte o Damen und Herren, < gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. weisen jedoch auf folgendes hin: 5 , -e CJ Wir , Zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. • Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen unter Berücksichtigung einer sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger bitten wir, dass Beginn und F~lauf von Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der Deutschen Telekom AG, Technikniederlassung Düren, BBN 24, Innere Kanalstraße 98, 50672 Köln, so früh wie möglich mitgeteilt werden. o Mit freundlichen l. A. Grüßen Johann Stärk c7 Co Hausansebutt Postanscnntt Ielekootakte Konten Auts.ctuscat Vorstand Handelsregister Deutsor-e reeeoru AG ~ l;chnlklw~der!ass,jn~j Duren. Am Ellernbusch 18-20.52355 Duren ;)JSii,1Ch !O :0 J2 50450 Köln. Besocberaoresse Innere Kanalstraße 98.50672 Koln i("'.'!::I' :D.'~') 3 75·(). Telefax (02 211 5 75-1 0999. Internet VIWW telekom de .> .1S'~,l"{ ':3:u::IA:k.ell (BtZ 590 100661 KlO -Nr. 166098-660 ~)r f-ia:'-,; uc:..c» i'\!'nl.,.h<itJS(vcrs.tzenoer: D: !-\fj!' Sor-uuet rvotsuzender}. Jose! Brauner. Detlev Bucha' Dr. Karl-Gerhard Erck J,_~I:re;:A Hect~elg Dr Hagen Huüzscn. Dr Heinz Klinkhammer Drpl -Ing. Gerd Tenzer t\;l~l~)(J('r,ct~l Bc!~': f·mB 6794 SIIZ der Gesellschaft Bann USI-ldNr OE 123475223 .> :'1,. I'" ·l.!r~' Dil..;El\ iSO 9001 und DIN EN ISO 14001 .> GG zu Anlage Ihr Erdgas. til UJ Blatt GYG Rhein-Erft . Postfach 12 22 . 50329 Hürth , Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Frau Meyer Postfach 25 65 =Z.: Ihre Zeichen Ihre Nachricht Abteilung Ansprechpartner 50359 Erftstadt Telefon "1 Fax > •. Vorhaben- und Erschließungsplan 6121-20/128 17.12.01 Technische Planung Michael Kordt (02233) 79 09 74 (02233) 79 09 79 e-mail michael.kordt@gvg.de Datum 29. Januar 2002 Nr. 128, Erftstadt-Konradsheim /( ."-. Sehr geehrte Frau Meyer, -r-' ._L._ Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den Bereich des VEP Nr. 128 von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen . ~-,...' ./1 _.-1 . ...J ..o.-! /1 .. J • Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können . Bereich jederzeit mit der Die aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung im Bereich des VEP Nr. 128 sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen GVG Gasversorgungsgesellschaft ;..\\ ~~ mbH Rhein-Erft /1",.4. ~. Anlage Übersichtsplan « l'J GVG Rhein-Erft Max-Planck-Straße 11 50354 Hürth 02233 - 79 09 -0 Fax: 02233 - 79 09 -45 jet.: Bankverbindung: Kreissparkasse Köln BLl 370 502 99 Konto NI. 387 68 Handelsregister: AG Brühl HRB 168 Vorsitzender des Aufsicbtrates: Stadtdirektor a.D. Franz C. Durant Geschaftsführung Dipl.-Kfm. Christian Metze DipL-lng., Dipl-wirt. Ing. Frank Rottqcr 1, .1. _ • ...:.d'_..::. ::.1(";1,--:::,_,', ~0:.L' ,.,_" ,'L.·:.-':.t .. _nc', - ....",' '~U"--_·_.J:,,,,,·_'::'_I __ . t~_. u--!u i/'.). ,~,l::" .,. . ~ , ·" ,." ';lroß~"lbC1U Nordrheio-WesrUen lcwJe\'}sr,-i,+ Sl'rzH\I'OII/ r.."lt:r~*n.w.. ~tNrlUi;lllDc.tClr:~cr.on· per Fax (0 22 tI'h~.' 8«rtaDRIlltc K6ln/Mun,ter 351409'5D6W~_~JO:~~_1n\~~~ .~!;;c,;c':'-,.' :5);--' McherRt'IO'O\.lt"··G!{J73E~'rJ\":Hl_Il~1 : 50359 Erttstact _._,.,._ .. ,_.__ " •. ,. _._. __,. NlwditflaNUnlii Aknen Nied8lt8BUng 9lole1.ld Nlad.thillMl,il198ochum Nitdli:rlijs.',flg Bonl\ Nioctertll.liong COlafeld 1_~_~__ 1 Stadtvilrwaltung Erftst~dt 110 i Urrwelt· und Pianungsam: j---j PostfaCh 2565 i 14 \ "~~~,: -1 'i I • 'N rvr c.r Nitderlnk.lflg Essen Nitdto'G$wna !i5i+std!CW'" ~~"., JA . !UUl \'-:. ~ c,:": 'f :._20 c"'''''''-.'.:.:'~';'':':> 'r'.~·:'::',,~,'·j,·,,·..· :--t .-T ....,. r.;.' ,.: ! L.~:, .: 1 21 \ ":J. --' : ':V..: I 4-.,:; i ~i'''"'f 1 .........' ,;, t _ .. -_ • .'-_.'_ ~~':'~._·L_, ... _ .. --' .. Kot,laht Merr F rid'H1'I ~-M.i' juerge n.'nfItUI(I@koelrr.stresser Z\i'ich~f1 580.23 l00542·Q70 .r' rl/\'_Cf.! -- . L. \ ,(/) for.' c-225~f7e6.1B9 r.. , 02251/796,211 Gurrma.libilch rtilgen l-1amm Ko\n KraftleI Niedet"ar;.8ul1p NJedetlauung NilllClerlHsu~ Niedllrln&l.I~ Ni8dllflliijLlr'IQ Nlederlasllu1lG MnClijp MDrlChenglacblch MunllSUlr SlftQon iNe6t1 • PfQfCO,.IBr gern, · Telakommur;k'iicn • Vil'~m."ungiGr\,ln(lirwefc 2001, Az.: 61 21·201128 Ser.r geehrte Damen und Herren, <, gegen die o,g, Bl\UleitplanLlng bestehen seitens cer Straßenoauverwaltung Bedenken, • PIQlrOOrr, Flcheent.( • aeb$~err:enagemClm ta, Erft5tadt~onradshelm Beteiligung der Träger öffsntdCher Belange im Bauleitplanverf"hren § 3 (2) SauGB NI.ClIfIIQung Nieda-raMVF'l9 Niedetl.aliUng Nled'MI8U\Jf\9 th'dsnaM..,.g N:ederle,a..,n5il MBlcl'le,j6 Oat1Jm: 16Cl.~OO2 Vorhaben· unit l:t"6chließunQ5pl~" Nr. Ihr Schreiben vom 17 pezerrber , '-.--,..:.----..' j .' .' ··~TQtl1tf:fl.N~(W. S ~ ..&f\d~ /:i:~i keine grJnQsiltzüchen Die Anbind~ng das Plangebiet~s an die L 162 ist grundsätzlicr, mit mir aoges(irnmt, Be2L1giich (jer zur Genehm.igung der nsuer Anbincung benötigten Unterillgen SOWIS cer Verwaltungsvereinbarllng verweise ich auf mein Schreiben vom 25,01 2001, Az, wie oben. Mit freundliChen Grüßen lm Auftrag ~jiCfl'!I&&I.OQ Eurtkh';hlolD ' J":iCI'~fRi'1G 1C' - 102 EJt371:: Ew~o(!reMn . tt 1 C:i!2,GlI7960 LarOHbefrien Slriillir,brtu Non:.(!~fli~,w6's.tf.HlIl.Srrar..ul~NfiW KOlr Mlf1dElnerStra~:2 COOi'SKot'! 'D ()~2'l8o-1 91 . :1 ~.;.fW;~,e.~·~t.~",ßI\ S~~~~t?oW,R'tI ~,~'i\ät'8' f':\'iS,t>l"\".oe.l~\i lfJ ~tn i.1 ~Lf'lMef Y'!.II '-4 Inlern&t itrlyen.r,NI.dl E-Mail: koflta-<tCst,aaun.'v"N.ClfI 1,.ll"d..aflQ.e.mtb- ~tt'i""~'"" tr~'" . ,\1.01.dUl:11 11;1:::)( ""' I'f"\.W i'L.t.:.U~t'lKU'C." 2!it\H~t:.I'~ ""? tJüO:::::Uc"-+:J'c:JtJ\:::Jo-+.::::: NI'< • cznlOo .; . ~ .i~t"O\ . . 1_,. l.jj, .. Nfli.6InfIIpbu~WtItJaI~ f:uet~· JÜ\iGfIW Ailll ,0' . NifdIrI ...... / '.'.",' i"t' . 'e 7"y' --' -- ..--....... ... _,._ - i i , . , zu u»' as" ~fCMn per Fax (02 08) 45 000-42 Blatt Or-lng, OImsr Sc:i'Jlstar Löhberg78 ~ - BIllriOD_. J<anIMOMIII' Nlodor'-v NlldlflaW!ng NIIcI_na NI~Bam! ~ne NloG.... """,,on BIIIII'Did S""um CoaIfelcl nae.atl Ni"''''"", IUitirdMO Hiedl1thSUng GUinni;. NlodIr1os~ Hegln NltdIr1aI&IIng HI",", ~KAln 45488 Millheim an der Ruhr . ~ londesbetriep Strqßenbou Nordrhein-Weslfolen ....1 . f (i', l:/ • ~ StraBen.NrRW. i I •·• ••. 1 "" "''''i .1£:::..) It ach NIoG_",_ Kontal<t HdlTF_ • ron; Q22511798-1Be E-MiÜ: ZaCi1 •• : iJ_nOiClleln,OIf'1lIlIf1,nrw,<W fa., 022l!11198-222 _23.10-00_18_010 DoI!im' 26.-'".2oot N~Ma_ Ni_ .. MnIllll Nltdlil_no M411C/Iei,pj""'" NIoderInaIII!a ~_ NitdIr18HUIlg P........ NitcIIII_ .. S1_ NildellUluna W.... Besc:ht ..... zur Aufstellung des Vorhaben- unc;! Erschlie6ungaplln •• Nr. 128, ErftStadt-Konracl.helm hier: BeteiHgung dar Tri/ger öffentlicher Belange gemAß § 4 SauGB FIChce/hf .p_.. . O*~.-.nanagIJlI8IIl - TelekOln_lcotiDn .v_~tII Ihr Schr~bel1 vom 16. Januar 2001, Az.: 6237100 KO .1 Sehr geehrte Oilmen und Herrin, gegel1 die o.g, Bauleitplanung bestehen seilens des LanQaS/Jetrieb Sttal3et1bau NRW, Nieder1assung E:uskirchen untarfolgenden Bedingungen keine Bedenken: im Bereich der neuen EinmOnCjung In dia L. 162 Ist durch entsPfVChende Regalungen sicherzustatlen, dass die Sich1flilder entsprechend der Ric;htlinien far die Anlage von Straßen, Teil Knotenpunlc!e, RA~ Kl, Abschnitt 3,4 der Forachungsgesallscnaft für Straßen- IU1dVerlul/lmve&en im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpem freigehalten werQan. = Die Fahrllatmr.lnder dar EinmLlndung sind mit Radian yon R 10m (Einzelrsdien) oder altemativ mit einer dreltai'igen Korbl:logenfolge gemAß RAS-K mil (jem Radtus R2 == Bm susZIIrunden. In der neuen ErschH8Bungsstraße &OlIten BUll VerkehrssiChemeilsgründen im BereiCh der AllfWeitung, Einmündl-Jll\lstrichter, ausralchend brelta Gehwege angeleql werde". Für den Anschluss <ler neuen Erschlial1u"gsslraße lst der AbSchlUSS 81"er VelWsltungsvereinbarung zwischen der Stadt J:rftstadt und dem L.andesbetrieb Slraßenbau NRW, Niederlassung EUskirChen, erfon:Ierlich, in der (lgf. ergll"lilnde AL/llagen festgelegt werdan. Mit dem Bsu der A"bindung di/If vor Abschluss der VeAlinbarung nicht begonnen werde". Bestandteil cjieser Vereil1bt;Ulmg ist <fer genehmigle straßentechnische Efltwurf _or1..... 'lS l __ .0011-.1> Euokircll.n' .b BItBlIen~." "",m.,: ....... linll'!n""" 0"',0 e JOllch.r RnG lOt· 103' 53879 ~u.kIr<htn' .. 022lI1171180' FOlt a'25117ge.~2:1 jIIQIOlhlll\-W",lraltn, Str.ßon hllW Köln' MiIlO.n .. Sll'l~. 2 . 5Ofl79 KGln ' .02211601 91 .0 Nar<l"'oin-WlOII<tlan.Str.1Ien iIIRWIIIUI1$1er . fürot.nborg$. 16 . -41141 MC/nlltr· .. 025"14 44 E·.... O:k.~!lilll.'''''''"'n."rw.d. 1 -'~'-".... ~ •. ....,. .....•• ,', ...... -' ...... ,' '.,~, """".,-,-,_"."._, L., Uu,-UO'-t...Jt.)UtJ-I,;;. r-rrc • "'''k 1.:::::..) ~ StraBen.NI:l.W. 1;.J'j,"tboili.t> rtml'...",b.:;a N,,.,qriJo!in W.:o.tioin Für die abschließende Prüfung und Erteilung dar GenehmiQung Ist die VOrlage einea detaillierten straßentechnischen Entwurfas erfortlar1lc11.VOr;!:lJlegen sind folgende Entwurfsunterfayen gemäß RE: • • • • • • • Erläulerungsberich! Übersich1Skarte M 1:25000 überslch1Slageplan M 1:5QQ0 Lageplan M 1:250 und Oeckent\öhenp1an M 1:250 mit LI.a. hinreichendllf Verkehrsfl4chen an die angeschlossen werden ·soll. Höhenplan der neuen Erschllellungsstraße Regelquerschnitt M 1: 60 oder 1:25 Darstellung beiltehender Die Erschließung der neuen Blluf<örper hat ausschließliCh zur geplanten neuen Straße oder zum geplllnten Parallelwag zu erfolgen. Die an der L 162 liegenden GrundstoCke - und somit I\uch dar Parallelweg - sind dl\uerhaft und lOckenlos eiOl!ufrieden. Zugllnge oder Zufahrten zur L.andes&tfaße sind ausgeschlossen . Ich weiss darauf hin, dass die StraBenllauverwaltung niCht prott, Oll für die nauen Wohnbauflächen Schutzmaßnahmsn gegen die Emissionen aus dem Verf<lihr der L 162 erforderlich werden. Eventuell notwendige Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der I<Qnftlgen Ver1<ehrsllntwicl<lung vom VarnalIenträger ;w tre!!en. Mit freundlichen G rü~en Im Auftrag ". ~~ ~ter) • 2 -----IWkW"J1 ErftI~erband Paffcnclorfcr Weg 42 lolelon Telelax .~-~.,,---. ~rttverband 0 Postfach 1320 0 50103 , ":"/i! ..~ .. ",,' ,~":, '''""" . --_·'-;Zt f - - ',~(Ä 0-=t'-~':'~:';1~~:;: . ,~:.,~~'i· '--.. Bergheifl0;! "'-~...-. --" : 14 : Stadtverwaltung Erftstadt Planungsamt Postfach 25 65 ...:.::.l.~.~':::~ '_. "~~.J~ ..~~_ L'V~' ·-"1 A.1 Frau Eskens (02271) 88-211 (02271) 88-910 Es/Göd 1 A.1-40 801 'Fachbereich Ihr Ansprechpartner ._:,.' ,':' ! r+- Abwasser, Technik Abteilung 2 1 JßS 2fJ) ----I ?'"'I _ .:.~:. _... Durchwahl ')';. I ."),'",;~ ~:.n j ,-1.') . '~..L_' .,,,,r 4..:~!i 0-'; Telefax J 50359 Erftstadt 02271 i88 - 0 022 71 188 210 Unser Zeichen I 19oedIl8>rte512OO21es101163_doc doris.eskens @erftverband.de eMail 16. Jan.2002 • Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 128 "Konradsheim, Im Kamp und Frenzenstraße" ______ Offenlage Ihr Schreiben v. 17.12.2001, Az..: 6121-20/128 Bereich zwischen Dietrichsweg, Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die v.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die zur Aufstellung aufgeführten Hinweise und Anregungen aus meiner Stellungnahme v. 31.01.2001 bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen 1m Auftrag ./'" • r ./ /(1, ~ Norbert E~h ~. .~,,:.,. !" .' oou oorm ;).,-k :l.U L ',: u.o .i.: ",,11'1,) :;~lO lO(J [iLL: "'-'J"".I;"' BL? 1:1' ;ilflr,i) " I; , ;'-:;".1'<"·""'- ;..;,~'"''''I·.llj..;I<;'S,~KIl!'! K,;Il:: ;)·)~·t:;3Ilk Kuln ~-jI'; o. '."~'h'>~·,lll~ Ertt I":=; .... ....,·1>' 1:' ::>,j "i't· ,'1 j-,:: s:' '. .:;, ~lt , j .. r:'-. " .,,,', .... - I;' ;~' . ~1f~ r ErftIVerband r, \'.! :~ r-: i'.\ , c_;,\Il"c '.;'-.'::::.-:: V,"" < ,.1 . -' • 0 Postfach 1320 0 50103 Bergheim Erl8d.k .. ~ I Paffendorfer Weg 42 I ~ L - \ .j Ingenieurbüro Otmar Schuster Löhberg 78 45468 MOhlheim 50 126 Bergheim L. 02, FLB. (GO\ Erftverband ~; 02271 /88· 02211/88210 0 Abteilung Abwassertechnik Fachbereich A.2 Frau Eskens 2 11 910 Es/Göd I A.2-40 801 Ihr Ansprecnpanner Durchwahl Telefax an der Ruhr Teleton telelax Unser Zeictlen 1.'.GOE0\TEJ('TE512OO1 'ES'il1 31"-1>OC doris.eskens @erftverband.de eMail • 31.01.2001 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen 16.01.2001 6237/00 KO VEP·Nr. 128 "Konradsheim, Durchführungsverfahren Bereich zwischen Dietrichsweg, Im Kamp und Frenzenstraße" Sehr geehrte Damen und Herren. gegen das v.g. Vorhaben bestehen seitens des Erftverbandes keine Bedenken. wenn folgende, aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Hinweise und Anregungen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Es wird vorausgesetzt, dass der Schutz des Grundwassers auch bei einer evtl, geplanten Verskkerung des Niederschlagswassers sichergestellt wird. Die Versickerung sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen, Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden. • Zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung durch den starken Oberflächenabfluss sollten im Plangebiet versickerungsfördemde Maßnahmen zugelassen werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen. die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen. Wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung zur Nutzung zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung eine ökologisch sinnvolle und machbare Beseitigung des Regenwassers. Es sollte jedem Bauträger freigestellt werden, diesen Anregungenund Hinweisen nachzukommen. Entsprechende Auflagen sollten bei der Durchführung des VEP-Verfahrens aufgenommen werden. Mit freundlichen Im Auftrag Grüßen ::!E6.~ V,:rSlt~.::n;kr uc-, V"dldllih:,.,:;,. , •.1'.';\.:11:> p,;:::" U.JL l:J"Il;.c:~on1t:n· !\.,;il[.) \'1.; ll,:lt.!!V dl..: 3/0 :üG 11 Dell,";,.;11C !,311k fIG. Sf:I'!II, "11Konto ·lil r:'Il,rl~ 'iL.~."Im 70{) t1() C0111lli--:I:b<l!lhEkl!111L:IIII '.101'.>1011." E ,\I,L.,\!"$Jr. l)'p!.·lr;D .kn~; -Cnrisnan "'rl:I·:~il·II~.I"~·~ ~.c:11l!«(JI110 1-l:?DOS895 P..::,!t).J:l~ r.,;II: 'b)lhu.l!lk u.u .:,'j Rllltlt; BLl 310 S02 99 !~()nt,)Ii lü'] ·!JU SOli Bl2 3"1010050 Konto I UOI o~m01:) BLL 370 692 52 ~ Staatliches UmweItamt Köln ..- c', ,,1.............. , St*.I~ K Staatliches umwenamt Köln Hauptsteile Blumenthaistraße 33 50670 Köln Telefon Staatliches Umweltamt Köln. Postfach.t3,Q2A4.~. Stadtverwaltung Erftstadt -PlanungsamtPostfach 2565 50359 Erftstadt f~:~?<:! -1. ~r. - .~ t··-"'~I-;r;:~'i;~,:-;! -:.l'i-; ..,.-:. .-1 ',~.~ .: t'/-. ,; .,:, ;, ! =: "'.! ; r, ,. .1'.1 ,< l. • .:- . An!age /I :'!"i(i>' Vorhaben- und Erschließungsplan Ihr Schreiben vom 17.12.2001 Blatt E-Mail 7.=1 ! .._->,.~ AußensteIle .... "'- ;.:,:) :)3 -- ./ i .:,,~.~.~:',~~-: ' .. ~ i ;.~~... ,.! ~.~ -! Auskunft zu rtf/It] ) Bauleitplanung Fax 50496 Köln (0221) 77 40 - 0 (0221) 77 40 - 288 poststelle@stua·k.mw.de Friedrich-Ebert-Allee Telefon (0228) 5386 - 0 Fax (0228) 23 03 37 E-Mail erteilt Telefon E-Mail Ihr Zeichen 144 53113 Bonn poststelle@stua-k.nrw.de Herr Mertin 0221/7740-505 61 21-20/128 ,-",~<; - M~in~.Z~Jcheri':: -~4i~m~,QS::N-VE,P::f28,::q.Mn\-'<'" Datum 24.01.2002 -.l- .---- Nr. 128 Erftstadt Konradsheim Sehr geehrte Damen und Herren, -, • das mir mit Schreiben vom 17.12.200 I zugesandte Gutachten zum VEP Nr. 128 wurde unter der vom Gutachter dargelegten AufgabensteIlung aufPlausibilität geprüft. Das Gutachten ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Die Berechnungen wurden stichprobenartig überprüft. Es wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt. Hinsichtlich der Immissionen durch Gewerbelärm ist die Tabelle 6.4 des Gutachtens zu beachten. Demnach dürfen an den Immissionsorten 1 und 5 keine öffenbare, bzw. zu Lüftungszwecken erforderliche Fenster errichtet werden. An den Immissionsorten 2 bis 7 ist die Höhe der zu öffnenden Fenster von Aufenthaltsräumen auf2,4m über dem Gelände zu begrenzen. Die Auswertung des Gutachtens hat ergeben, dass durch den VEP 128 kein Immissionskonflikt ausgelöst wird, wenn die vom Gutachter ermittelten Anforderungen zum Schall schutz (Schallschutzwall, Beschränkung der öffenbaren Fenster USw.)berücksichtigt werden. Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht vorgetragen. Mit freundliehen Grüßen 1m Auljag (-//6:~ (Mertin) AuBerhalb der Dienstzeit: Bei dringenden Nachrichten Umwelt_Streifenwagen (0171) 2229496 oder (0201) 7144 88 [Nachncntenund Bereitschaftszentrale Essen) In Köln ab Köln-Hbf mit den u-eatmen 5 und 16 bis Haltestelle Reichenspergerplatz In Bonn ab Bonn-Hbf mit den U-Bahnen 16. 63 und 66 bis Haltestelle Deutsche Telekom i 8MI~]io5F04J~~T!E.! 1 STADT ~PFl' f::',i '":- . [' 10.1 !)f';IJ' Ö'f?';i\T' .~ f'ti 1 .--1.1 i Per Fax r . 20 ,/11""1\ . Stadt Erftst.d, - t; . ~ L~~._ . FEB 2UOZ EIN{./·l\;'.}'81J~/O._· @ ',,~ ! Ü., 1--_ J.ff ~;-".:'!;':!'~;:(1 [;i~ t I .4Il·,.~rtrl· ~~.t~ -:'l-:::::1'-:-:':\I :.4:u..5.u~ n' ... '"? l 50359 Erftstadt Fax: 02235 409-505 i>..... I,dtt':.'·(· BL';.U'.I;!oH,,!·-'r) • , til,,'· H. 8eck 3.97 1I",! ctp.r-5I:ags t'i1,'rreitaps 4221 6112 3305-128 Fax 83-2344 14.022002 Ixllger_becl:Cl!erllkr,.i~ do: VOrhaben- und Erschließungsplan 128 Öffentliche Auslegung IhrSchreiben vom 17.12.01- 61.21-20/128 Gegen den Vorhaben und Erschließungsplan Nr 128 bestehen Bedenken in Kapitel a der Begrundung VNd aLlfgeführt, dass die im ersten 8eteiiigungsverfahren angesprochenen ökologischen und gestalterischen Belange weitgehend in die Planung eingestellt wurden. Dies ist nicht der Fall. Keine der in der Stellungnahme des Erftkreises vom 13.02.2001 aufgeführte" Belange von Natur unc Landschaft wurde in ihrer Substanz berücksichtig1. • 1. OrtsrandeingrOnung Die Ortsrandeingrünung wurde gegenüber dem Vorentwurf um einen Meter verbreitert, oi4 Flächen sind immer noch den einzetnen Grundstlieken zugeordne1. Eine Festsetzung zur vollständIgen Bepf!anzung diese Fiächen mit heimischen Striluchern und Bäumen fehl1. Oil Pflanzliste wird in den textlichen Festsetzungen nur als Empfehlung aufgeführt. die Verwendurl nur heimischer Arten und die vollständige und dauerhafte Bep~anzung der Kompensationsfiäcri ist nicht festgesetzt. Eine .Abgrenzung gegenüber den Pnvatgärten fehl1. Fazit: Ein~ ausreichende Ortsrande,ngrünung ist durch diese Festssetzungen weder qualitativ noch quantitativ gewährleistet. 2. Ausgleich innerhalb des Plangebietes o;e Anpflanzung kle'nkroniger Bäume entlang von Verkehrsflä<;hen als Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes wurde nicht umgesetzt 3. Kompensation Die Hälfte des Piangebietes ist derzeit r.iCht versiegelt und hat hauptsächlich als Gebüsche, Wiesen und Brachen einen uberdurchschnittlichen ökologischen Wert in der Ortsrandfage. Die Planung siehl "ur eine geringe Kompensation mit unbestimmten Maß"ahmen im Plangebiet vor. ~ sehf \l.le\nenCärten. auf denen auch weitere Belesflgungen wie Wege, Stellplätze. Garagen ",1-,'-' f,)TI.; ,,:11(.,. 1:0-S '.1"/;, ,." ..,,,,!kl .-'.rr. t:, ,-,-,t, '''"'. 17t7£2£B-ILZZ-6"t?-+- -19 +WV - SI3~~i~~3 ~~;1:1 zo-qa~-~1: IT~=~1 An!c;" -1 zu I V;/41t3J Bloll --(- und Zufahrten möglich s'nd, i<önnen keine okoloqiscnen Funktionen erfülien. Der Kinderspielplatz hat die Größe eines normalen Hausgartens, isl aber für 27 Wot,nelnheiten ausgelegt. Eine solche Intensivnutzung schließt ökologische Funktionen aus, Die für die BerückSichtigung der Selange von Naturschutz und Landschaftspflege in Kapitel 7 1 der Begrundung aufgesteliten Argumente, die zu dam Ergebnis führen, das ein Ausgleich für die E;ngriffe in Natur und Landschaft nicht erforderlich sind, ist nie"t nachvollziehbar. Die Hälfte des Piangebietes unterteilt sich in größere als Sekun:larniolope enlwic\<elle Baum-Strauchbereiche oder Brachen sowie extensiv gepf'egte Wiesen. Naeh § 4 (1) LandsChaflsgeselZ sind Eingriffe in Natur und landschaft Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflilehen, die die Leistungsfähigkeit des Naturttaus'ratts oder das Landschaflsbild erhebtich oder nachhaltig beeinträchligen können. In § 4 (2) Nr. 4. LG werden u.a, die Errichtung von baulichen Anlagen als Eingriffe definiert. Ausnahmen sieht das Landschaftsgesetz nicht vor. Die Einbeziehung des gesamten Plangebietes in die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.062000-4CN 6199. Eingriffe in Natur und LandseMfI sind auch dann zu berücksichtigen, wenn z.B, alte rmerstädttscne Industriegebiete überplant werden. Rechtsgrundlage dafür Ist § 8a Bundesneturschutzpesetz. § Ba SNatSehG ist immer Rechnung zu tragen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ohne das es caraut ankommt. wo dieser Bereich liegt. Es ist erforderhch alle nichl versiegelten Flächen in die Eingriffsregelungen voli einzubeziehen, • Da innematb des sehr dicht bebauten Plangebietes keine Freiflächen vornanden sind, kann dar AusgleiCh gern. § 1a BauGS auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs enolgen, Ich rege an die erfordertichen Kcrnpensationsrnaünahrnen auf einer der von der Stadt Erflstadt geführten Ökokonloflächen in Absprache mit der Stadt Erflstadt und meiner unteren Landschaflsbehönde durc~zufiJhren ~) • Beck 2 zo~s vvE~EB-IL~~-6v+ -19 +lJ.I'<1 - SI3~>lJ.~~3 Sv'lI ~O-qa~-vI 21-F9b-02 12:25 £RFTKREIS -t-49-2271-B32344 - Amt 6}- ..:... Per Fax > • /f\ :.:~,., ...., ....<. '<,~hn.1007 Stadt Erftsladt Umwelt- und Planunqsamt 50359 Erttstadl Fat: 02235 409-505 •• <j\en~tag'& bis irerta£r.> 197 H. Beck 4221 Fax: 83-2344 21.022002 t:oIQer .bfo(*fi!!::ln~ Vortlaben- und Ersc:hfießungsplan 128 Hier. Er9ä"~ung des § V 4 Begr\inungsmaßnahmen Fax der Fa. Dipf.-Ing. Rolf Ehrenstein Erglim:ung meiner Stellungnahme •• 6112 3305-128 110m des Durchfühn.mgsvertrages 21.02.2002 In § V 4 8egrünungsmafYlahmen des E~twurfes ces Durchführungsvertrages. der mir zum Zeitpunkt der Ste,lungnahme im Rahmen der öffentliche!' Auslegung nicht vOrlag, wird die Veronichtung zur vollslandigen Bepflanzung der 3,5 m breilen Flache fü: Maßnahmen zum scncta, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft en\sp;e~hend der Pflanzliste sowie deren dauerhafte Einzäunung zugesichert. Außerdem wird die ~Iächendeckende Bepflanzung des Walls mil heimischen Gehölzen verbindlich geregelt Die vollstandige Bepflanzung des WaUs mit heimischen Ge"ölzen ist geeignet, dass verbleibende Kornpensationsdefizit auszugleichen. Ich rege an, beicJe o.g. Kompensalionsmaßnahmen nicht nur im Durcnführunqsvertraq sondern auch im V:;:P 128 zeichnerisch (Larmschutzdammj und te~.tlich (t.ärrnschotzdarnrn und Fläche fOr Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft) festzusetzen, um den dauerhaften Erhalt der Maßnahmen sicherzustellen. ~ Beck Anlage § V4,Begrünungsmaßnahmen" des Durchführungsvertrags-EntwUrfS 5.0:1 21-Feb-02 12:26 ERFTKREIS - p.......... AmT. 61- --t-49·- 2271 ------~ ..·c...c....."r..,.Ouc::;;J ·-832344 Anlage .A .·,tf1HAUS AM MARK' I ERUHL LOhl...,.g 78 (Am R""n..,w:m.a(ktj. 4S46i M,,'I"eim;in cee Ruh, / ~tJhil!n$Cra,k: S.02 5." ~!t6B 14 • 54.'1:311 Bren! de' Stadt unverzüglich Mitteilung machen. wenn er d:e OUichtohrunq samten Vorhabens auf Dritte (i~",1fa9t tililt~~ ~.r ~ § V 3 (Privater) Stellplat:znachweis Der cnvate. bauorcnunqsrecbtncn 1 Stellplatz pro Wol1neinheit. 2. nacnzuwe.sende S''''lpla!zsch;üss€'1 rp'~j~F [)pr voruabenträcer verpfl'chtet ;;ICr" die gemaß Textrieher ,.,:"ch-, r(iLf i1d L,;-:tU'-,;;2,:-2r:~t~)~0W'P l~ 4 (nachban.cne auf Gegensett,gk2it) grur.,jhll(hllch zu scnern l .• Festsetzung fi 1 Übcrtatutsrechte § V 4 Beg;ünungsmaßnahmen Der VorhaCE'r'.- und Erschji~ßcngsplan ~.e~t zur Ab:,:.~iarlzun3 der Freien landschart """" Maßnahmenflache zum Schiltz. 7U1 Pflege und zur Entw,cklung von Natur und l.anc:schaft aus Mimischen Gehölzen gemaß Pflanlli~.:e WI Die Anlage erfolgt, sobald 90 vH der Hoc~b3umaßnahmt'n aoqeschlossen sind Der Vcrnabentrager ver~fhchtet sich. den fI.~chermaßjg vuli$tändlg€" PftanzSlreifen aU5 h~lfllischen G8nöllen gemtlr,. Pft;;nz:lste spätestens in der au' die l3aumaßnahmen folgende Pflanzperiode in e.nern Zuge anzule<;en ued zur landwirtscnafttrchen Nutzfläche trn Westen und zu den Hausqarten oaeerhal: einzuzäunen. Der vcrbaoentraqer wlrd die Verpn;~I·ltun9 zur dauerhaften Erhal:Lrng von Anpfian71mg und Einzaur.ung auf seine R"chtsnar.hfolger uber •• tr"Yt'fl. 2 • • Der Vorhaben- und Erscr,ließung>plar sieht o"ralleJ zur Frenzenstraße einen Lärmschutzwall mel. Lärmschutzwand vor. Der Verhabenträger verpfli~hle: sich zur dauerlutten BegrGnung von Wall uCld Wane in 2 Pftanzpefl8den ~ü, die erste P.npflanzung. die seätsstens i.~der der Anlage von Wall und VJand tolgenden P'lanzpenode erfolg! sind sctlnellwachscr1je Rankqehölze SI, ,,Cienseitig zu wahien. In der zweiten f>flanzperiod\: wi,d dt<OWallflache flachenrJec,erl'j mu hE'lmiscller. Gehöl~en gemäß Pttanztiste hes1Uci<t Der Vornabentraqer 'Alire Q;e Verpflichtung zur oacernatten Erhaitung der Anpflanzunq ., .. t SF-io" Rechtsnacntotqer ubertraqen § V 5 Mlillenlsorgung O..::r Vort1aberund E=r~r.tllleßungsplan s.l~ht Innerhalb der 7p.mralen Planstraße Sammelf!achen fur ale Abfailen~sorgung vor Der Vorhabenträger verpflichtet sich. seine Rechtsnacrfolger aarauf hmzuwersen. das, die AbfallD@halter zu den J"'WElIiger. En:leerlingstenmllt-ri Ctuf den datur vorqe sener.en Fläc~.en vorzuhalten s:nd. I I I I • § V 6 Rückbau der vorhandenen baulichen Anlagen Der Vofi1a~·~ntrag€1 mi,:~'\tinl Stanc na-:::h~·33 SauGB ger;ehrr.lgl./~gsf.'1hlg~ AtJb~ucharltr.3ge zum ~ü('kbau der vorh_~nd~':-'2f': b3!)n,::~r?'-' .n.·..,.-;~:~n.:;in ~_ eie . -.(;t-\:\:..oLt.. St~üt wirk.! auf e.llt?: iJyig;; G(·.]rt.;.I:.!1lJ;·,Y Je:' A(j~~<'~J"::' i.:,; ;"':I'L"rt;rll.t>C"'(''1~.~:-:r'''·''·Jet(' .!_T' :i'.J_ :.",;,: I ;.~OI.:; Zll .--~I·'.•• 'l'