Daten
Kommune
Erftstadt
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295 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 10 - EI
V
71
Amt:
An den
A; It)
-10-
BeschIAusf.:
Rat
- 101 -
Datum: 22.01.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Finanz- und Personalausschuss
•
Betrifft:
Umsetzung der Ergebnisse der Stellenbewertungskommission
Auswirkungen:
Finanzielle
Siehe Begründung.
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 22. Januar 2002
Beschlussentwurf:
•
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Änderungsverträge mit den
Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen
unter Berücksichtigung der sechsmonatigen Ausschlussfrist nach § 70 BAT mit Wirkung vom 01.06.2001 rückwirkend abzuschließen.
Begründung:
In der Ratssitzung am 11.12.2001 hatte ich ausführlich über die Umsetzung der Ergebnisse der Bewertungskommission berichtet (siehe V 7/1728).
Gleichzeitig wurde beschlossen, mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung
zuschließen und die Maßnahmen zum 01.01.2002 umzusetzen.
ab-
Im Dezember 2001 ist bei mir der erste schriftliche Antrag einer Mitarbeiterin eingegangen, die ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der sechsmonatigen Ausschlussfrist nach § 70 geltend macht. Da nach dem BAT eindeutig ein
Anspruch besteht, ist die Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2001 umzusetzen. Im
Rahmen der Gleichbehandlunq aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schlage ich daher
vor, auch die anderen Änderungsverträge zum 01.06.2001 abzuschließen.
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- 2 -
Hierdurch ergibt sich eine Mehrbelastung von 9.500,00 €, die ich im Rahmen der
Mittelanmeldung im Budget 199 berücksichtigen werde.
Bezogen auf die Beamten/Beamtinnen bei der Stadt Erftstadt ergeben sich keine
Änderungen, da die Maßnahmen frühestens mit der Genehmigung des Haushaltsplanes, sofem die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, umgesetzt werden
können .
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