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Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
40 kB
Datum
26.02.2013
Erstellt
27.02.13, 13:00
Aktualisiert
27.02.13, 13:00
Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 930 /IX.L. Z.1 Datum: 26.02.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.02.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlage: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt eine Befreiung von der Baumschutzsatzung für eine Tanne und eine Linde auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 350. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Marmagen Flur 12 Parzellennummer 350 ist derzeit unbebaut. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt jedoch dort ein Wohnhaus zu errichten. Der Bauantrag wurde bereits gestellt und wird voraussichtlich in Kürze genehmigt. Auf dem Grundstück befinden sich in der Nähe der zukünftigen Baugrube eine Tanne und eine Linde, die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung. Beide Bäume werden durch die geplanten Ausschachtungsarbeiten stark tangiert und im Wurzelbereich nachhaltig geschädigt. Aus diesem Grund beabsichtigt der Grundstückseigentümer die beiden Bäume vor Baubeginn zu entfernen. Da das Anliegen nachvollziehbar ist, sollte für die Tanne und die Linde eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. An dieser Stelle ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Kronenentwicklung beider Bäume sehr negativ ist und eine Ortsbildprägung verneint werden muss. In Abstimmung mit dem Antragsteller soll als Ersatz für die beiden Bäume nach Fertigstellung des Bauprojektes entlang der südlichen Grundstücksgrenze eine Rotbuchenhecke gepflanzt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister