Daten
Kommune
Erftstadt
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397 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 41 1000 Hb
öffentlich
V 7/
/It-11
Amt: 40
An den
BeschIAusf.: 40
Rat
Datum: 15.01.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Ausschuss
•
für Schule und Kultur
Betrifft: Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung
Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt
Finanzielle
der
Auswirkungen:
,~.l~
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmeseite
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erflstadt, den 15.01.2002
•
-
•
Besch Iussentwu rf:
Die Änderung der beigefügten Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung
der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
In der jetzt gültigen Anlage A sind keine Gebühren für die Nutzung des Internets
enthalten. Im Vergleich der Umlandbibliotheken war die Gebühr mit 5,-- DM pro
halbe Stunde zu hoch angesetzt und wird jetzt auf 1,50 € verringert.
Die Gebühr für die Fernleihe ist derzeit zu niedrig angesetzt. Sie soll auf 2,00 € pro
Bestellung angehoben werden. Es entstehen nicht unerhebliche Kosten für den
Fernleihschein, der für jede Bestellung geschrieben werden muss, für verschiedene Porti usw.
ertretung
rner)
P:\400\KULTUR\KULTURAB\AKPARTBE.WPD
Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Erftstadt
An !Gg:)./1
Es werden folgende Gebühren erhoben
Blatt
1. Für die Benutzung der Stadtbücherei/Artothek
nach dieser Satzung erhoben.
der Stadt Erftstadt werden Gebühren
Die Gebühren betragen:
•
Jahresgebühr pro Jahr
fur Erwachsene ab \ 6 Jahren
5,50 €
Für Kinder von 7 - \ 6 Jahren
und fur Inhaber der Erftstadt -Card
2,50 €
Familienkarte
\0,50 €
Ersatzausweis
2,50 €
Leihgebühren der Artothek
einschließlich Versicherungsgebühr
3,50 €
Fernleihe je Bestellung
2,00 €
Benachrichtigungsgebühr
Vorbestellungen
•
Internet-Nutzung
bei
0,50 €
pro 30 Minuten
1,50 €
Fotokopien, pro Kopie
0,\0 €
Computerausdruck
0,10 €
ab der 2. Seite
2. Der Ersatz verlorener oder beschädigter Materialien wird wie folgt berechnet:
a) Bücher
Alter bis zu \ Jahr
2 Jahren
3 Jahren
4 Jahren
voller Preis
80 % des Neupreises
80 % des Neupreises
50 % des Neupreises
b) Zeitschriften
voller Preis
c) Cassetten
1,00 €
P:\400\KULTUR\KUL
TIJRAB\ VERKLAD. WPD
zu
[Vj/t i/ Z I
Gebührentarif
-1 -
d) CD's, Videos
voller Preis
e) Disketten
3,00 €
Bei Materialien, deren Preis nicht mehr zu ermitteln ist, wird eine Pauschale von 5,10 €
berechnet.
3. Säumnisgebühren
Für Leihfristüberschreitungen
sind folgende Gebühren zu entrichten:
je angefangene Woche
pro Medieneinheit
•
nach Ablauf der dritten Woche erhöht
sich die Säumnisgebühr auf
pro ME/pro Woche
•
P:\400IKUL TURIKUL TIJRAB\VERKLAD. WPD
0,50 €
2,50 €