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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
183 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
Erftstadt-Herrig)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.:51 13-17/5 öffentlich V 7/ 47ft Amt: - 51 - An den BeschlAusf.: Finanz- und Personalausschuss - 102 - Datum: 23.01.2002 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Jugendhilfeausschuss • Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Herrig Finanziele Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung HHStl.: 2002 Budget: HHStl.: Personal 519 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erflstadt, den 23.01.2002 • ~ .... Beschlussentwurf: Als Ausnahme vom Einstellungsstopp wird der Bürgermeister ermächtigt, die bisher befristet eingestellte Erzieherin als stellvertretende Leiterin in der Kindertagesstätte Herrig ab sofort unbefristet weiter zu beschäftigen. Die wöchentl. Arbeitszeit beträgt 38,5 Std. Die Vergütung erfolgt nach BAT Vc Fg. 11. Begründung: Die ursprüngliche Stelleninhaberin war bis zum 31.08.2004 beurlaubt. Kurzfristig hat sie gekündigt. Die Vertretungkraft ist sehr engagiert und hat sich in ihrer Funktion bestens bewährt. Die Übemahme in eine unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nunmehr erfolgen. Vertretung P:\512\V5120010.138