Daten
Kommune
Erftstadt
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183 kB
Erstellt
07.09.11, 06:33
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:51 13-17/5
öffentlich
V 7/
47ft
Amt: - 51 -
An den
BeschlAusf.:
Finanz- und Personalausschuss
- 102 -
Datum: 23.01.2002
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Jugendhilfeausschuss
•
Betrifft:
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte
Erftstadt-Herrig
Finanziele
Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
HHStl.: 2002
Budget:
HHStl.: Personal
519
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erflstadt, den 23.01.2002
•
~
....
Beschlussentwurf:
Als Ausnahme vom Einstellungsstopp wird der Bürgermeister ermächtigt, die bisher befristet eingestellte Erzieherin als stellvertretende Leiterin in der Kindertagesstätte Herrig ab
sofort unbefristet weiter zu beschäftigen.
Die wöchentl. Arbeitszeit beträgt 38,5 Std. Die Vergütung erfolgt nach BAT Vc Fg. 11.
Begründung:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin war bis zum 31.08.2004 beurlaubt. Kurzfristig hat sie
gekündigt. Die Vertretungkraft ist sehr engagiert und hat sich in ihrer Funktion bestens bewährt. Die Übemahme in eine unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nunmehr erfolgen.
Vertretung
P:\512\V5120010.138