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Beschlussvorlage (Antrag der Fa Rhiem&Sohn Kies und Sand GmbH&Co.KG auf Erweiterung der Abgrabung von Kiesen und Sanden in Erftstadt, Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 14 und 13 (tlw.))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
23.09.11, 06:38
Aktualisiert
24.11.11, 06:40
Beschlussvorlage (Antrag der Fa Rhiem&Sohn Kies und Sand GmbH&Co.KG auf Erweiterung der Abgrabung von Kiesen und Sanden in Erftstadt, Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 14 und 13 (tlw.)) Beschlussvorlage (Antrag der Fa Rhiem&Sohn Kies und Sand GmbH&Co.KG auf Erweiterung der Abgrabung von Kiesen und Sanden in Erftstadt, Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 14 und 13 (tlw.))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 415/2011 Az.: 611 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.09.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Rat Termin 04.10.2011 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 30.11.2011 beschließend Betrifft: 09.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Antrag der Fa Rhiem&Sohn Kies und Sand GmbH&Co.KG auf Erweiterung der Abgrabung von Kiesen und Sanden in Erftstadt, Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 14 und 13 (tlw.) Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt stimmt dem Antrag der Firma Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG, Erftstadt-Erp zur Erweiterung des Abgrabungsgebietes unter der Voraussetzung zu, dass der landwirtschaftliche Weg zwischen den Abgrabungsstandorten erhalten bleibt. Begründung: Die von der Firma Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG, Erftstadt-Erp beantragte Erweiterung der Abgrabungsfläche (ca. 18,5 ha) liegt in einem im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt ausgewiesenen Vorranggebiet für Abgrabungen und entspricht den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes. Die Stadt Erftstadt hat mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Abgrabungsvorhaben im Stadtgebiet gebündelt und planungsrechtlich geregelt. Dies dient der langfristigen Sicherung der Gewinnung von Kiesen und Sanden sowie eines geordneten Abbaus und der Folgenutzung im Planraum. Der zwischen den beiden Abgrabungsbereichen (alt und neu) liegende Flurweg ist eine für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wichtige Verkehrsverbindung. Die der Stadt vorgelegten Planungen sehen einen Erhalt des Weges vor. Zum Transport der Kiese und Sande wird der Weg mit einer Bandanlage überbrückt. Sollte während des Abbaus temporär eine Nutzung des Flurweges nicht möglich sein, ist die Abbaufirma verpflichtet, für diese Zeit einen Ersatzweg zur Verfügu zu stellen. (Dr. Rips) -2-