Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
02.07.11, 06:20
Aktualisiert
30.11.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 281/2011
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 20.06.2011
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
05.07.2011
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
27.09.2011
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2011
vorberatend
Betrifft:
18.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Interessenbekundungsverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages Vorstellung der Gutachter
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Auftrag zur Beratung der Stadt Erftstadt bei der Prüfung, ob die Stadt die Netze für Strom
und/oder Gas im Stadtgebiet übernimmt und/oder ob die Stadt in diesem Bereich unternehmerisch
aktiv werden möchte, wird vergeben an
………………………………………………………….
Begründung:
Der Finanzausschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 18.05.2011 beschlossen, mit
der RWE AG einen neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Der Vertrag enthält
Kündigungsmöglichkeiten zum 31.12.2015 und zum 06.12.2018. Zur Prüfung der Frage, welche
Optionen sich für die Stadt hinsichtlich einer Übernahme des Strom- und Gasnetzes im
Stadtgebiet und/oder hinsichtlich einer wirtschaftlichen Betätigung (Handel, Erzeugung) im
Energiesektor ergeben, soll ein Auftrag an einen entsprechend qualifizierten Berater vergeben
werden.
Gem. der Beschlussfassung in den städtischen Gremien habe ich sechs Unternehmen zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es wurde vier Angebote eingereicht, die als nichtöffentliche
Anlage beigefügt sind.
Die Gutachter werden ihre Angebote im Ausschuss erläutern und für Fragen zur Verfügung
stehen. Folgender Ablauf ist vorgesehen:
11.30 Uhr:
13.00 Uhr
13.45 Uhr
15.15 Uhr
16.45 Uhr
Heilmaier & Partner
Mittagspause
BET
Rödl & Partner
EverheimStuible
Zur Auswahl der Gutachter müssen Kriterien festgelegt werden. Als Anlage habe ich den Entwurf
einer Bewertungsmatrix beigefügt. Zu jedem Entscheidungskriterium sollten eine Reihenfolge der
Anbieter bestimmt und Punkte von 1 bis 4 vergeben werden. Die Festlegung sollte am Ende der
Sitzung durch den Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen.
(Dr. Rips)
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