Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 355/2011
Az.: 81 06-03
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
29.09.2011
vorberatend
Rat
04.10.2011
beschließend
Betriebsausschuss Stadtwerke
29.11.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Neues Tarifmodell in der Wasserversorgung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Ab dem 01.01.2012 beträgt der Wasserpreis in Erftstadt 1,00 € netto (1,07€ brutto) und der
monatliche Grundpreis gestaffelt nach Frischwasserzählergröße ab QN 2,5 7,50 € netto (8,03 €
brutto)
Begründung:
Bereits seit einigen Jahren entwickelt sich der Frischwasserabsatz der Stadtwerke rückläufig.
Anhand der beigefügten Grafik (Anlage Nr. 1) ist ersichtlich, dass sich der spezifische
Wasserbedarf von ehemals 140 Litern pro Einwohner und Tag im Jahr 2000, auf rd. 125 Litern im
Jahr 2010 reduziert hat. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Absatz in 2010 um rd. 200.000
Kubikmeter gesunken. Würde man dies auf Einwohner umrechnen, käme es bei 130 l pro
Einwohner und Tag einer Abnahme von 4.200 Kunden gleich.
Allerdings haben sich die Aufwendungen des Unternehmens–hier insbesondere die Fixkosten
(+30%)- in dieser Zeit gegenläufig entwickelt.
Wie der Name bereits ausführt, stehen die Fixkosten in keiner Korrelation zum Absatz. So fallen
z.B. Abschreibung und Zinsen an, ob viel oder wenig verkauft wird. Selbst bei den Personalkosten
handelt es sich zu einem gewissen Teil um Fixkosten. Würde man auch betriebswirtschaftlich für
gewöhnlich deren Fixkostenzugehörigkeit verneinen, gilt dies für die Wasserversorgung so nicht.
In der Wasserversorgung besteht eine 24´stündige Lieferverpflichtung, was die entsprechende
permanente Vorhaltung von Personal bedingt. Mithin ist wenigstens der Anteil der Personalkosten
der Rohrnetzabteilung als Fixkosten in Ansatz zu bringen.
Der Kunde in Erftstadt zahlt aktuell einen Preis von 1,22 Euro netto pro Kubikmeter
Frischwasserbezug und je „Anschluss“, einen Grundpreis von monatlich 4,80 Euro (gilt für 11.300
Zähler, 92%). Dieser ist dann noch gestaffelt, wobei hier die Größe des installierten
Frischwasserzählers zusätzlich Einfluss auf den monatlich zu zahlenden Grundpreis nimmt. Dabei
macht der jährliche Erlös aus dem Frischwasser aktuell etwa einen Betrag von rd. 2.340.000,Euro aus. Die Erträge aus dem Grundpreis bewegen sich bei rd. 820.000,- Euro jährlich.
Der Grundpreis soll –wie der Name treffend beschreibt- eben die Grundkosten der Versorgung
weitgehend abdecken. Dies ist allerdings in anbetracht von den definitiv als Fixkosten zu
bezeichnenden Aufwendungen für–Abschreibung rd. 690.000 € und rd. 400.000,- € für Zinsen-,
aktuell nicht zutreffend.
Nimmt man noch einen Anteil aus jährlicher Instandhaltung und Personalkosten hinzu, stünde ein
Fixkostenbetrag von rd. 1.200.000 Euro zur Umlage über den Grundpreis an.
Es besteht demnach eine Differenz von wenigstens 380.000,- Euro zwischen den hieraus
tatsächlich erwirtschafteten Einnahmen und dem hierüber normalerweise zu deckenden
Fixkostenbetrag.
Für die Praxis bedeutet dies, dass dieser Betrag über Entgelte aus dem Wasserverkauf
erwirtschaftet wird, was einer verursachergerechten Kostenumlage dem Grunde nach zuwider
läuft.
Würden die zur Fixkostendeckung erforderlichen 380.000,- Euro über den Grundpreis
erwirtschaftet, hätte dies wiederum zur Konsequenz, dass der eigentliche Mengenpreis sinken
würde.
Die Tabelle der Anlage Nr. 2 zeigt hierzu eine Staffelung der jeweiligen Wasserverkaufspreise
anhand einer Grundpreissteigerung. Dabei zeigt sich, dass die Erhöhung des monatlichen
Grundpreises um zehn Cent zu einer Verringerung des Mengenpreises von etwa 0,8 Cent je
Kubikmeter führen würde. Steigert man den Grundpreis in 10 Cent Schritten, wäre etwa bei einem
Betrag von 7,50 € pro Monat die Summe erreicht, die den 1.200.000 € aus den Fixkosten
entspricht.
Für den Kunden würde sich beim Mengenpreis eine Reduzierung von umgerechnet etwa 20 Cent
je Kubikmeter auf 1,01 € ergeben. Mit dem Fokus auf den Privathaushalt des Kunden in Erftstadt
käme es bei sog. Singlehaushalten zu einem statistischen Anstieg der jährlichen Kosten von rd.
21,80 €. Bei einem Zwei-Personenhaushalt müsste etwa ein Betrag von 12,47 € mehr gezahlt
werden und bei einen Drei-Personen Haushalt (statistisch der häufigste Haushalt in Erftstadt) ein
Betrag von 3,10 € jährlich. Ein Vier-Personen Haushalt würde durch die Tarifumstellung sogar
profitieren und etwa 6,25 € weniger pro Jahr zahlen.
Die Erhöhung beim Zählergrundpreis führt demnach zu einer Belastung je Haushalt und zu einer
Entlastung beim Bezug. Letztlich wird den Kunden aber interessieren, was er am Ende des Jahres
mehr oder weniger zu zahlen hat. Es wird in den Spalten „Mehrbelastung“ deutlich, dass es zu
einer Umverteilung kommt, die die verursachergerechte Umlage der Fixkosten widerspiegelt.
Aufgrund der Vertragsgestaltung mit RWE ließe sich durch die Reduzierung des Mengenpreises
ebenfalls eine Reduzierung des Einkaufspreises herbeiführen. Dies liegt an der -im Liefervertragvereinbarten Abhängigkeit zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Bei dem zuvor gemachten
Beispiel immerhin ein Betrag, von rd. 22.000 Euro, der wiederum dem Kunden über eine
Reduzierung des Mengenpreises zugute käme.
Die Betriebsleitung sieht die Anpassung der Tarifstruktur in Erftstadt als grundsätzlich erforderlich
an. Eine Erhöhung des monatlichen Grundpreises steht in direktem Zusammenhang mit der
Kostenstruktur und schafft einen Ausgleich für die deutlichen Veränderungen bei den Fixkosten.
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Es wird daher vorgeschlagen, den Wasserpreis von derzeit 1,22 Euro je Kubikmeter deutlich auf
1,00 Euro zu senken und im Gegenzug den Grundpreis von derzeit 4,80 Euro je Kubikmeter für
den Standardzähler, auf 7,50 Euro pro Monat zu erhöhen.
In der Tabelle der (Anlage III) ist eine Übersicht über die Tarife der Nachbarkommunen beigefügt.
Hieraus ist ersichtlich, dass Erftstadt bei dieser Tarifgestaltung seinen Standortvorteil nicht aufgibt
sondern sogar weiter ausbaut.
(Dr. Rips)
-3-