Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neues Tarifmodell in der Wasserversorgung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
16.09.11, 06:27
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Neues Tarifmodell in der Wasserversorgung) Beschlussvorlage (Neues Tarifmodell in der Wasserversorgung) Beschlussvorlage (Neues Tarifmodell in der Wasserversorgung)

öffnen download melden Dateigröße: 108 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 355/2011 Az.: 81 06-03 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 17.08.2011 Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 29.09.2011 vorberatend Rat 04.10.2011 beschließend Betriebsausschuss Stadtwerke 29.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Bemerkungen Neues Tarifmodell in der Wasserversorgung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Ab dem 01.01.2012 beträgt der Wasserpreis in Erftstadt 1,00 € netto (1,07€ brutto) und der monatliche Grundpreis gestaffelt nach Frischwasserzählergröße ab QN 2,5 7,50 € netto (8,03 € brutto) Begründung: Bereits seit einigen Jahren entwickelt sich der Frischwasserabsatz der Stadtwerke rückläufig. Anhand der beigefügten Grafik (Anlage Nr. 1) ist ersichtlich, dass sich der spezifische Wasserbedarf von ehemals 140 Litern pro Einwohner und Tag im Jahr 2000, auf rd. 125 Litern im Jahr 2010 reduziert hat. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Absatz in 2010 um rd. 200.000 Kubikmeter gesunken. Würde man dies auf Einwohner umrechnen, käme es bei 130 l pro Einwohner und Tag einer Abnahme von 4.200 Kunden gleich. Allerdings haben sich die Aufwendungen des Unternehmens–hier insbesondere die Fixkosten (+30%)- in dieser Zeit gegenläufig entwickelt. Wie der Name bereits ausführt, stehen die Fixkosten in keiner Korrelation zum Absatz. So fallen z.B. Abschreibung und Zinsen an, ob viel oder wenig verkauft wird. Selbst bei den Personalkosten handelt es sich zu einem gewissen Teil um Fixkosten. Würde man auch betriebswirtschaftlich für gewöhnlich deren Fixkostenzugehörigkeit verneinen, gilt dies für die Wasserversorgung so nicht. In der Wasserversorgung besteht eine 24´stündige Lieferverpflichtung, was die entsprechende permanente Vorhaltung von Personal bedingt. Mithin ist wenigstens der Anteil der Personalkosten der Rohrnetzabteilung als Fixkosten in Ansatz zu bringen. Der Kunde in Erftstadt zahlt aktuell einen Preis von 1,22 Euro netto pro Kubikmeter Frischwasserbezug und je „Anschluss“, einen Grundpreis von monatlich 4,80 Euro (gilt für 11.300 Zähler, 92%). Dieser ist dann noch gestaffelt, wobei hier die Größe des installierten Frischwasserzählers zusätzlich Einfluss auf den monatlich zu zahlenden Grundpreis nimmt. Dabei macht der jährliche Erlös aus dem Frischwasser aktuell etwa einen Betrag von rd. 2.340.000,Euro aus. Die Erträge aus dem Grundpreis bewegen sich bei rd. 820.000,- Euro jährlich. Der Grundpreis soll –wie der Name treffend beschreibt- eben die Grundkosten der Versorgung weitgehend abdecken. Dies ist allerdings in anbetracht von den definitiv als Fixkosten zu bezeichnenden Aufwendungen für–Abschreibung rd. 690.000 € und rd. 400.000,- € für Zinsen-, aktuell nicht zutreffend. Nimmt man noch einen Anteil aus jährlicher Instandhaltung und Personalkosten hinzu, stünde ein Fixkostenbetrag von rd. 1.200.000 Euro zur Umlage über den Grundpreis an. Es besteht demnach eine Differenz von wenigstens 380.000,- Euro zwischen den hieraus tatsächlich erwirtschafteten Einnahmen und dem hierüber normalerweise zu deckenden Fixkostenbetrag. Für die Praxis bedeutet dies, dass dieser Betrag über Entgelte aus dem Wasserverkauf erwirtschaftet wird, was einer verursachergerechten Kostenumlage dem Grunde nach zuwider läuft. Würden die zur Fixkostendeckung erforderlichen 380.000,- Euro über den Grundpreis erwirtschaftet, hätte dies wiederum zur Konsequenz, dass der eigentliche Mengenpreis sinken würde. Die Tabelle der Anlage Nr. 2 zeigt hierzu eine Staffelung der jeweiligen Wasserverkaufspreise anhand einer Grundpreissteigerung. Dabei zeigt sich, dass die Erhöhung des monatlichen Grundpreises um zehn Cent zu einer Verringerung des Mengenpreises von etwa 0,8 Cent je Kubikmeter führen würde. Steigert man den Grundpreis in 10 Cent Schritten, wäre etwa bei einem Betrag von 7,50 € pro Monat die Summe erreicht, die den 1.200.000 € aus den Fixkosten entspricht. Für den Kunden würde sich beim Mengenpreis eine Reduzierung von umgerechnet etwa 20 Cent je Kubikmeter auf 1,01 € ergeben. Mit dem Fokus auf den Privathaushalt des Kunden in Erftstadt käme es bei sog. Singlehaushalten zu einem statistischen Anstieg der jährlichen Kosten von rd. 21,80 €. Bei einem Zwei-Personenhaushalt müsste etwa ein Betrag von 12,47 € mehr gezahlt werden und bei einen Drei-Personen Haushalt (statistisch der häufigste Haushalt in Erftstadt) ein Betrag von 3,10 € jährlich. Ein Vier-Personen Haushalt würde durch die Tarifumstellung sogar profitieren und etwa 6,25 € weniger pro Jahr zahlen. Die Erhöhung beim Zählergrundpreis führt demnach zu einer Belastung je Haushalt und zu einer Entlastung beim Bezug. Letztlich wird den Kunden aber interessieren, was er am Ende des Jahres mehr oder weniger zu zahlen hat. Es wird in den Spalten „Mehrbelastung“ deutlich, dass es zu einer Umverteilung kommt, die die verursachergerechte Umlage der Fixkosten widerspiegelt. Aufgrund der Vertragsgestaltung mit RWE ließe sich durch die Reduzierung des Mengenpreises ebenfalls eine Reduzierung des Einkaufspreises herbeiführen. Dies liegt an der -im Liefervertragvereinbarten Abhängigkeit zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Bei dem zuvor gemachten Beispiel immerhin ein Betrag, von rd. 22.000 Euro, der wiederum dem Kunden über eine Reduzierung des Mengenpreises zugute käme. Die Betriebsleitung sieht die Anpassung der Tarifstruktur in Erftstadt als grundsätzlich erforderlich an. Eine Erhöhung des monatlichen Grundpreises steht in direktem Zusammenhang mit der Kostenstruktur und schafft einen Ausgleich für die deutlichen Veränderungen bei den Fixkosten. -2- Es wird daher vorgeschlagen, den Wasserpreis von derzeit 1,22 Euro je Kubikmeter deutlich auf 1,00 Euro zu senken und im Gegenzug den Grundpreis von derzeit 4,80 Euro je Kubikmeter für den Standardzähler, auf 7,50 Euro pro Monat zu erhöhen. In der Tabelle der (Anlage III) ist eine Übersicht über die Tarife der Nachbarkommunen beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass Erftstadt bei dieser Tarifgestaltung seinen Standortvorteil nicht aufgibt sondern sogar weiter ausbaut. (Dr. Rips) -3-