Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
02.12.11, 06:51
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Holger Nietgen
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Dr. Risthaus
19.10.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 27.09.2011
Rat
Betrifft:
Datum
26.09.2011
BM / Dezernent
F 431/2011
13.12.2011
Anfrage bzgl. Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden
Sehr geehrter Herr Nietgen,
sehr geehrte Damen und Herren,
in öffentlichen Einrichtungen gilt seit dem 01.07.2008 ein generelles Rauchverbot. Von dem
Verbot sind öffentliche Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, alle Erziehungs-,
Bildungs- und Sporteinrichtungen, alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtliche
Flughäfen und Gaststätten im Land erfasst.
Geraucht werden darf grundsätzlich nur noch in abgetrennten Raucherbereichen. In den
stationären Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und in Bildungs- und
Erziehungseinrichtungen werden keine Raucherräume zugelassen. Ausnahmen gibt es in
Einzelfällen, etwa aus palliativmedizinischen, therapeutischen oder psychiatrischen Gründen und
bei Brauchtumsveranstaltungen.
Ich habe unmittelbar nach Rechtskraft des Nichtraucherschutzgesetzes in allen öffentlichen
Einrichtungen entsprechende Hinweisschilder anbringen lassen, die auf das Rauchverbot
hinweisen.
(Dr. Rips)