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Anfrage (Anfrage bzgl. Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
02.12.11, 06:51
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Anfrage (Anfrage bzgl. Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Holger Nietgen Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Dr. Risthaus 19.10.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 27.09.2011 Rat Betrifft: Datum 26.09.2011 BM / Dezernent F 431/2011 13.12.2011 Anfrage bzgl. Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden Sehr geehrter Herr Nietgen, sehr geehrte Damen und Herren, in öffentlichen Einrichtungen gilt seit dem 01.07.2008 ein generelles Rauchverbot. Von dem Verbot sind öffentliche Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, alle Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen, alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtliche Flughäfen und Gaststätten im Land erfasst. Geraucht werden darf grundsätzlich nur noch in abgetrennten Raucherbereichen. In den stationären Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen werden keine Raucherräume zugelassen. Ausnahmen gibt es in Einzelfällen, etwa aus palliativmedizinischen, therapeutischen oder psychiatrischen Gründen und bei Brauchtumsveranstaltungen. Ich habe unmittelbar nach Rechtskraft des Nichtraucherschutzgesetzes in allen öffentlichen Einrichtungen entsprechende Hinweisschilder anbringen lassen, die auf das Rauchverbot hinweisen. (Dr. Rips)