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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2011 - 30.09.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 06:40
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2011 - 30.09.2011)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 442/2011 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 19.10.2011 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 07.12.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 24.10.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2011 - 30.09.2011 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2011 – 30.09.2011 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 8 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2011 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Dr. Rips)