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Beschlussvorlage (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße) Beschlussvorlage (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 484/2011 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.11.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 16.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück ein Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße, (s. Anlageplan) nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Ziel der vereinfachten Änderung ist die Erhöhung der bisher im Bebauungsplan festgesetzten Firsthöhe für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Begründung: Der Eigentümer des o.a. Grundstücks beantragt im Rahmen von beabsichtigten Baumaßnahmen zur Sanierung des Gebäudes Klosterstraße 20 in E.-Lechenich (s. Anlage Ansicht) eine Änderung der Dachneigung bei gleichzeitiger Erhöhung der Firsthöhe um ca. 0,70 m. Damit kann der bisher nicht symmetrische Dachstuhl entsprechend angepasst werden. Die Änderung der bisher festgesetzten Firsthöhe im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 45 bedingt die Durchführung eines Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch. Städtebaulich bestehen gegen die Änderung keine Bedenken. Daher wird vorgeschlagen, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans durchzuführen und die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Nach der Beteiligung wird der Entwurf der vereinfachten Änderung dem Ausschuss zur weiteren Beratung und Beschlussempfehlung vorgelegt. (Dr. Rips) -2-