Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 484/2011
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.11.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
30.11.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
16.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück ein Verfahren
zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, E.-Lechenich, Klosterstraße, (s.
Anlageplan) nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Ziel der vereinfachten Änderung
ist die Erhöhung der bisher im Bebauungsplan festgesetzten Firsthöhe für das unter
Denkmalschutz stehende Gebäude.
Begründung:
Der Eigentümer des o.a. Grundstücks beantragt im Rahmen von beabsichtigten Baumaßnahmen
zur Sanierung des Gebäudes Klosterstraße 20 in E.-Lechenich (s. Anlage Ansicht) eine Änderung
der Dachneigung bei gleichzeitiger Erhöhung der Firsthöhe um ca. 0,70 m. Damit kann der bisher
nicht symmetrische Dachstuhl entsprechend angepasst werden.
Die Änderung der bisher festgesetzten Firsthöhe im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 45 bedingt
die Durchführung eines Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch.
Städtebaulich bestehen gegen die Änderung keine Bedenken. Daher wird vorgeschlagen, ein
Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans durchzuführen und die von der
Änderung betroffene Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Nach der Beteiligung wird der Entwurf der vereinfachten Änderung dem Ausschuss zur weiteren
Beratung und Beschlussempfehlung vorgelegt.
(Dr. Rips)
-2-