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Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm I. Beschluss über die Stellungnahmen II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 471/2011 Az.: 61. 21-20 / 160A, 1. vereinf Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 07.11.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 16.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm I. Beschluss über die Stellungnahmen II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.11.2011 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. – Liblar, Am Holzdamm Erweiterung, vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise wird wie folgt entschieden: I.1 Feuerwehr der Stadt Erftstadt -Amt 370- (Stellungnahme v. 05.10.2011) Die Anregungen und Hinweise der Feuerwehr der Stadt Erftstadt werden zur Kenntnis genommen. Sie treffen jedoch nicht zu, da eine Änderung der Festsetzungen bezüglich der öffentlichen Verkehrsflächen in der Planänderung nicht vorgesehen ist. I.2 Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund (Stellungnahme vom 12.07.2011) Der Hinweis bezüglich der Beteiligung anderer Unternehmer ist durch die Beteiligung der RWEPower AG Abt. BF-U, Stüttgenweg 2, 50935 Köln und der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke AG, Kruppstraße 5, 45128 Essen, bereits Rechnung getragen. I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 20.10.2011) Der Anregung bezüglich der Kampfmittelbeseitigung wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. I.4 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahme vom. 03.11.2011) Die Eintragung einer beschränkten Dienstbarkeit ist nicht Regelungsgegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Der Antrag wird an die entsprechende Dienststelle weitergegeben. Der Anregung, bei der Einplanung neu zu pflanzender Bäume im Bereich der öffentlichen Flächen die einschlägigen Normen und Richtlinien ausreichend zu berücksichtigen, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH über den Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet möglichst frühzeitig informiert wird, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. Erschließungstechnische Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen. I.5 Gasversorgungsgesellschaft (Stellungnahme vom 02.11.2011) mbH Rhein-Erft Postfach 1222, 50329 Hürth, Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. I6 RWE Power Aktiengesellschaft Zentrale, 50416 Köln (Stellungnahme vom 28.10.2011) Der Anregung, dass gesamte Plangebiet wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu Kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, im Gründungsbereich erforderlich sind, ist bereits entsprochen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 107 enthält im Textteil, der unverändert bleibt, bereits eine entsprechende Kennzeichnung. . II. Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 107, E. – Liblar, Am Holzdamm, Erweiterung, gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 (V 382/2011) beschlossen, ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm, Erweiterung, durchzuführen. Die Änderung betrifft die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche und der allgemein zulässigen kerngebietstypischen Nutzungen) Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch durchzuführende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde in der Zeit vom 10.10.2011 bis zum 09.11.2011 in Form einer Offenlage durchgeführt. Bedenken wurden gegen die Änderung nicht vorgetragen. -2- Somit kann die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E.-Liblar, Am Holzdamm, Erweiterung, nunmehr als Satzung beschlossen werden. Anlagen:  Anlageplan  Entwurf der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. – Liblar, Am Holzdamm  Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Dr. Rips) -3-