Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 482/2011
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 09.11.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
30.11.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
15.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 23, Erftstadt-Friesheim,
Offenlagebeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die von der Verwaltung vorgelegte
Bebauungsplanänderung inkl. Begründung als 2. Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 23. Erftstadt-Friesheim beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, die Offenlage gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 29.03.2011 auf Antrag der
Eigentümer der Flurstücke 613, 676 und 677 (s. A 66/2011) den Beschluss über die
Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 23,
Erftstadt-Friesheim gefasst.
Inhalt der vereinfachten Änderung ist Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung eines freistehenden Einfamilienhauses im
Kreuzungsbereich der L 33/L 162.
Da das Grundstück über einen bestehenden Wendehammer rückwärtig erschlossen
werden kann und der zur Bebauung beabsichtigte Bereich in ausreichendem Abstand
(20m) zu den angrenzenden Landesstraßen liegt, hat der Landesbetrieb Straßen
(StraßenNRW) keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Ein von den Eigentümern
beauftragtes Lärmgutachten ergab, dass ein Einfamilienhaus innerhalb des vorgesehenen
Baufensters durch entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen in ausreichendem
Maß von schädlichen Umwelteinwirkungen durch die angrenzenden Landesstraßen
abgeschirmt werden kann.
(Dr. Rips)
-2-