Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
01.12.11, 06:32
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010) Beschlussvorlage (Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010)

öffnen download melden Dateigröße: 30 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 519/2011 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 22.11.2011 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 07.12.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 30.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses beauftragt. 3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum 31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten. Zudem musste der Abschluss der Neubewertungsprojekte der drei Eigenbetriebe abgewartet werden. Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet. (Dr. Rips) -2-