Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
01.12.11, 06:32
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 519/2011
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 22.11.2011
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
07.12.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Betrifft:
30.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Entwurfs
des Jahresabschlusses beauftragt.
3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW bis zum
31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass zur
Erstellung des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
vorliegen müssen, ist die im Gesetz geforderte Frist in aller Regel nicht einzuhalten. Zudem
musste der Abschluss der Neubewertungsprojekte der drei Eigenbetriebe abgewartet werden.
Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der
Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung
über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet.
(Dr. Rips)
-2-