Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
51 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
22.11.11, 06:25
Aktualisiert
13.12.11, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt vom ________
Aufgrund von §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17.12.2009 (GV NW S. 950), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung
öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12)
zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390) und der
§§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.Oktober1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2010 (GV.
NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am __________ folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
§4
Winterdienst
Im Absatz (1) wird der Betrag „2,03 €“ durch den Betrag „3,15 €“ ersetzt und der Betrag
„1,69 €“ durch den Betrag „3,03 €“ ersetzt.
Artikel I
§7
Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Anlage 1
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Straßenreinigung der Stadt
Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann,
es sei denn:
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden;
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Erftstadt, den ...............
Dr. Rips
(Bürgermeister)