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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
51 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
22.11.11, 06:25
Aktualisiert
13.12.11, 06:46
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erftstadt vom ________ Aufgrund von §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NW S. 950), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12) zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.Oktober1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2010 (GV. NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am __________ folgende Satzung beschlossen: Artikel I §4 Winterdienst Im Absatz (1) wird der Betrag „2,03 €“ durch den Betrag „3,15 €“ ersetzt und der Betrag „1,69 €“ durch den Betrag „3,03 €“ ersetzt. Artikel I §7 Inkrafttreten Die 2. Änderung der Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Anlage 1 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Straßenreinigung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn: a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den ............... Dr. Rips (Bürgermeister)