Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
22.11.11, 06:25
Aktualisiert
13.12.11, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 Zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt
- 6501 -
16.11.2011 – sk
Seite 1/3
- 65 -
Anmerkungen zur Kalkulation des Winterdienstes
in der Stadt Erftstadt
für das Jahr 2012
Die Aufteilung von Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren erfolgte
zum Geschäftsjahr 2008 aufgrund einer geänderten Rechtssprechung zur Kostenverteilung auf die betreffenden Anlieger.
Basis der jetzt gültigen gesonderten Winterdienstgebühren-Kalkulation sind folgende
Parameter:
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Alle vergangenheitsbezogenen Zahlen / Mengengerüste beziehen sich auf
geprüfte Bilanzberichte im Zeitraum 2008 bis 2010, erwartete Zahlen /
Mengengerüste 2011 sowie Prognoserechnungen 2012 auf Basis des
Wirtschaftsplans 2012.
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Prognoserechnungen 2012 wurden für folgende Varianten (bei jeweils
aktualisierten Bezugsgrößen) ermittelt mit jeweils folgenden Ergebnissen:
a) Beibehaltung der im Jahre 2011 gültigen Verrechnungssätze
(2,03 € für Anliegerstraßen und 1,69 € für inner- und überörtliche Straßen);
Ergebnis: kumulierter vorzutragender Verlust = minus 170.000 €, davon
ca. 88.000 € aus dem Jahre 2012).
b) Berechnung einer „schwarzen Null“ für das Jahr 2012, ohne
Verlustausgleich aus Vorjahren; die entsprechenden Ansätze lauten:
2,61 € für Anliegerstraßen und 2,73 € für inner- und überörtliche Straßen
c) Berechnung des kompletten Verlustausgleichs im Jahre 2012 mit daraus
resultierenden Verrechnungssätzen in Höhe von 3,59 € für Anliegerstraßen
und 3,51 € für inner- und überörtliche Straßen; Verlustvortrag = ca. 0 €.
d) Berechnung eines hälftigen Verlustausgleichs im Jahre 2012 mit daraus
resultierenden Verrechnungssätzen in Höhe von 3,03 € für Anliegerstraßen
und 3,15 € für inner- und überörtliche Straßen; Verlustvortrag = ca. 43.755 €.
e) Kontrollrechnung für das Jahr 2013 bzgl. kumulierter Verlust tendenziell
gegen Null.
Anlage 3 Zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt
Seite 2/3 zum Schreiben -6501- an -65- vom 16.11.2011 - Winterdienst
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Die Verteilung der Kosten/Ausgaben 2008 und 2009 erfolgte rückwirkend
analog (d. h. im jeweils gleichen Verhältnis) der Wirtschaftspläne für die Jahre
2010 bis 2012 auf den Bereich „Winterdienst“.
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Anliegerstraßen werden mit 49,54 % der zurechenbaren Kosten bzw. Erlöse
belastet, inner- und überörtliche Straßen mit 50,46 %.
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Die Bezugsgröße „Streumeter“ ist vorläufig; das endgültige Mengengerüst und
daraus resultierende Gebühren können erst im Dezember vorgelegt werden.
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Der öffentliche Anteil (bezogen auf die Kalkulationsgröße „Aufwand“ bzw.
„Kosten“) beträgt bei Anliegerstraßen 10,00 % und bei inner- und überörtlichen
Straßen 25,00 %. Diese Kosten verbleiben als städtischer Anteil im Eigenbetrieb Straßen und werden dem Eigenbetrieb Straßen auch nur teilweise
(pauschal) durch den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt erstattet. Die kumulierte
Unterdeckung (welche sich anteilig in den jährlichen HGB-Ergebnissen
zeigen) beträgt per 31.12.2012 = minus 102 TEUR.
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In die Gebührenberechnung sind Überschüsse aus den Vorjahren (betreffend
den Zeitraum 2008 und 2009) sowie Verluste aus den Jahren 2009, 2010 und
2011 zu 50% in Anrechnung gebracht worden; somit werden die kumulierten
Verluste des Winterdienstes über die kommenden zwei Jahre kompensiert.
Ohne eine Gebührenverrechnung über (geplant) zwei Jahre wären die Kosten
pro Streumeter deutlich höher. Im Jahre 2012 entstehen Gebührensenkungseffekte aus der Erhöhung der Streumeterbezugsgröße im Anliegerbereich um
ca. plus 26% (57.556 m zu 45.564 m).
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Preisanpassungen erfolgten für bereits bekannte Kosten- bzw. Aufwandserhöhungen des Jahres 2012 sowie auf Grund von bereits durchgeführten
Änderungen in 2011 für folgende Messgrößen:
a) Materialaufwand – Fremdleistungen (*),
b) Materialaufwand – Leistungen Stadtwerke (*),
c) Materialaufwand – Streusalz (*),
(*) entsprechend vorsichtig geschätzter erwarteter Aufwendungen / Ausgaben
d) Personalkostenzuwachs (im Wesentlichen Pensionsrückstellungen)
normalisiert über die kommenden drei Jahre sowie veränderte Zurechnung
der Personalkosten für einen Angestellten im Teilbereich Winterdienst,
e) Abschreibungen für zusätzliches Silo bzw. zusätzliche Schneeräumschilder
f) Erhöhung des sonstigen betrieblichen Aufwands (i. P. Umlagen an den
Kernhaushalt der Stadt Erftstadt gemäß Wirtschaftsplan 2012)
sowie
g) Zinsen für entsprechende Kreditaufnahme (ebenfalls laut Wirtschaftsplan
2012).
Anlage 3 Zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Erftstadt
Seite 3/3 zum Schreiben -6501- an -65- vom 16.11.2011 - Winterdienst
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Es wird vorgeschlagen, die Werte „Winterdienst“ ab 01.01.2012 wie folgt
festzusetzen:
a) Anliegerstraßen:
b) inner-/überörtliche Straßen
neu
neu
3,03 €
3,15 €
-
alt
alt
2,03 €
1,69 €
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Eine mögliche Art der Verrechnung des Winterdienstes wäre über die
Grundsteuer möglich; bei einem geschätzten Volumen von 6.000 TEUR
Grundsteuereinnahmen müsste das Kompensationsvolumen für den
Eigenbetrieb Straßen ca. 300 TEUR (entsprechend 5%) betragen.
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Die nächste Kalkulation des Winterdienstes sollte gegen Ende des Jahres
2013 für das Wirtschaftsjahr 2014 erfolgen.
Struck
Anlagen:
1. Übersicht Winterdienstgebühren im Zeitablauf (Übersicht)
2. Variantenrechnung „Beibehaltung der alten Verrechnungssätze“ (V_alt)
3. Variantenrechnung „schwarze Null“ für das Jahr 2012; kein Verlustausgleich
(V_Nullsummen)
4. Variantenrechnung „neue Sätze bei hälftigem Verlustausgleich“ (V_Ansatz)
5. Variantenrechnung „kompletter Verlustausgleich in 2012“ (V_voll)
6. Kennzahlen
7. Kontrolle „kumulierter Verlustausgleich 2013“ (,,Kontrolle_2013)