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Antrag (Antrag bzgl. Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren 2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
13.12.11, 06:46
Aktualisiert
13.12.11, 06:46
Antrag (Antrag bzgl. Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren 2012) Antrag (Antrag bzgl. Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren 2012) Antrag (Antrag bzgl. Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren 2012)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 530/2011 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 06.12.2011 gez. Heil 12.12.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 13.12.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Gebührenkalkulation für die Abfallgebühren 2012 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bevor die von der Verwaltung verfolgte Zielsetzung im Hinblick auf die Gebührenkalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2012 erläutert wird, wird zunächst zu den einzelnen Punkten des SPD-Antrages Stellung genommen:  Überschuss im Jahr 2010: 400.000 EUR Der Überschuss des Bereiches Abfallwirtschaft beträgt im Jahr 2010 400.584,09 EUR. Zurückzuführen ist dieser Überschuss insbesondere auf Erhöhungen beim Preis für Altpapier (rund 175.000 EUR) sowie Gebührenmehreinnahmen durch eine höhere Anzahl an Behältern (rund 60.000 EUR) sowie auf Aufwandsminderungen aufgrund Kostenreduktionen beim Entsorger und Rhein-Erft-Kreis (104.000 EUR) und weitere Aufwandsminderungen z. B. unter anderem im Bereich der Geschäftsaufwendungen durch einen sparsame Haushaltsausführung.  Unterdeckung bei den Gebühren für die Anlieferung von Grünabfällen im VZEK im Jahr 2011 In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 wurde von 25.000 Anlieferungen ausgegangen. Multipliziert mit den Kosten in Höhe von 4,50 EUR je Anlieferung ergibt sich eine geplante Einnahme für das Jahr 2011 in Höhe von 112.500 EUR. Da das Jahr 2011 aber noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit auch noch nicht die endgültige Anzahl an Anlieferungen für das Jahr 2011 festgestellt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die geplante Anzahl nicht erreicht werden wird. Daher wurde in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 eine geringere Anzahl an Anlieferungen eingeplant. Es wird nun von 20.000 Anlieferungen für das Jahr 2012 ausgegangen. Aufgrund der Tatsache, dass das Angebot der Grünabfall-Anlieferungen für die Erftstädter Bürger zu einem Preis von 4,50 EUR noch relativ neu ist (Einführung erst im Jahr 2011), wird erwartet, dass sich die Erftstädter Bürger noch an dieses Angebot gewöhnen werden. Mittel- bis langfristig wird daher mit einer Steigerung der Anzahl der Anlieferungen gerechnet. Überdies ist ein dreijähriger Vertrag mit der Option der Verlängerung um ein Jahr abgeschlossen worden. Nach Ablauf dieses Vertrages liegen dann Erfahrungswerte der Erftstädter Bürger vor, die Rückschlüsse auf die weitere Gestaltung des Angebotes der Stadt Erftstadt zulassen.  Steigende Erlöse aus den getrennten Sammlungen von Papier Der Papierpreis ist grundsätzlich sehr volatil. Zu Zeiten der Wirtschaftskrise gab es eine Phase, in der der Papierpreis auf 0 EUR gesunken ist (Dezember 2008 bis April 2009). Auch die Durchschnittspreise der vergangenen Jahre verdeutlichen die hohen Schwankungen beim Preis für Altpapier: Papierpreis 2008: 48,33 EUR je Tonne Papierpreis 2009: 14,17 EUR je Tonne Papierpreis 2010: 65,42 EUR je Tonne sowie Papierpreis 2011: 87,22 EUR je Tonne (Jan-Sep) Derzeit liegt der Preis aber nur noch bei ca. 75 EUR, so dass die hohen Preise, die noch zu Beginn des Jahres galten, sich wieder reduziert haben. Für die Gebührenkalkulation des Jahres 2012 ist mit einem Preis in Höhe von 50,00 EUR je Tonne kalkuliert worden. Es wurde hierbei berücksichtigt, dass die Konjunktur wieder abflaut und eher mit einem sehr geringen Wachstum im nächsten Jahr zu rechnen ist. Manche Fachleute vermuten sogar eine aufziehende Rezession, was sich dramatisch auf den Papierpreis auswirken könnte.  Erhöhung der Kosten bei der Sammlung und beim Abtransport des Restmülls Der Entsorger hat uns per Schreiben vom 29.09.2011 mitgeteilt, dass er eine Preisanpassung zum 01.01.2012 vornehmen wird. Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgleitformel ergibt sich eine Preiserhöhung von 8,6%. Diese Erhöhung betrifft aber nicht nur die Sammlung und den Abtransport des Restmülls, sondern auch des Biomülls, des Sperrmülls, des Grünabfalls, des Papiers, der Schadstoffe sowie sonstige Sammlungskosten. Bei der Preisgleitformel werden der Index für Personal, der Dieselindex sowie der Maschinenindex zugrunde gelegt. Diese Indizes werden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Zudem sind auch noch die Kosten für die Entsorgung und Verwertung des Abfalls durch den Rhein-Erft-Kreis gestiegen, wobei es sich hierbei lediglich um eine geringfügige Erhöhung handelt.  Ausweisung eines sechsstelligen Überschusses im Budget Abfall für das Jahr 2012 Das Budget Abfall, welches auf Seite 470 des Entwurfs der Haushaltssatzung abgebildet ist, kann für eine Beurteilung der Gebührenkalkulation des Jahres 2012 nicht herangezogen werden. Als die Zahlen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012 vorliegen mussten, lag die Gebührenkalkulation des Jahres 2012 noch gar nicht vor. Daher sind im Entwurf der Haushaltssatzung 2012 zum großen Teil die Ansätze des Vorjahres veranschlagt worden. Diese Vorgehensweise ist analog zur Vorgehensweise der letzten Jahre. Erst für die endgültige Haushaltssatzung wurden dann die Zahlen aus der dann vorliegenden aktuellen Gebührenkalkulation in den Haushalt eingearbeitet. Zum anderen ist zu bedenken, dass im Haushalt die Wertgrößen Erträge und Aufwendungen einander gegenüber gestellt werden. In der Gebührenkalkulation werden Kosten und Erlöse miteinander in Beziehung gesetzt. Dadurch kann es zu Unterschieden zwischen Haushaltsplan und Gebührenkalkulation kommen. -2- Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Sollte der Rat die Kalkulation beschließen, so werden die Zahlen dieser Kalkulation in den Haushalt eingearbeitet. Zielsetzung der Verwaltung bei der Gebührenkalkulation: Ein enorm wichtiges Ziel ist die Gebührenstabilität. Es ist wenig sinnvoll, die Gebühren jährlich nach oben bzw. unten anpassen zu müssen. Jährliche Gebührenschwankungen im marginalen Bereich sollten möglichst vermieden werden. Für das Jahr 2012 besteht hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung eine hohe Unsicherheit. Derzeit ist völlig unklar, wie sich der Preis für Altpapier weiter entwickeln wird. Sollte sich die europäische Schuldenkrise wieder zu einer Weltwirtschaftskrise ausweiten, so ist mit einem dramatischen Einbruch beim Preis für Altpapier zu rechnen. Daher ist es ratsam, für die Gebührenkalkulation des Jahres 2012 nicht die Überschüsse der Jahre 2009 und 2010 zu berücksichtigen, sondern – wie üblich – nur die Überschüsse in die Kalkulation einzusetzen, die vor drei Jahren entstanden sind. Die Überschüsse zweier Jahre in die Kalkulation für das Jahr 2012 einzurechnen wird vor dem Hintergrund der vorhandenen Unsicherheit als nicht empfehlenswert angesehen. Die Gebühren sollten nicht in Abhängigkeit vom Papierpreis ständig angepasst werden müssen. Sicherlich bestünde aufgrund des hohen Überschusses des Jahres 2010 die Möglichkeit, die Gebühren für 2012 zu senken, aber diese Gebührensenkung könnte dann ggf. wieder zu Gebührenerhöhungen im Jahr 2013 führen. Das ist aber nicht die Vorgehensweise eines vorsichtigen Kaufmanns. Vielmehr sollte es dann zu Gebührensenkungen kommen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Gebühren dauerhaft niedrig gehalten werden können. Hierzu müssen aber auch die Auswirkungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Stichwort: Wertstofftonne) abgewartet werden. (Dr. Rips) -3-